Kosten und Gebühren a) Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren des OGAW
b) Betriebs- und Verwaltungskosten DEM OGAW IN RECHNUNG GESTELLTE KOSTEN GRUNDLAGE SATZ 1 und 2 Kosten für die Anlageverwaltung und externe Kosten für die administrative Verwaltung zulasten der Verwaltungsgesellschaft Nettovermögen 1,50% einschl. Steuern (Höchstsatz) 3 Maximale indirekte Kosten (Provisionen und Verwaltungsgebühren) Nettovermögen 2%
Kosten und Gebühren. Vertriebsvergütung Im Emissionspreis sind keine Vertriebsvergütungen enthalten. Vertriebsvergütungen können als Preisnachlass auf den Emissionspreis gewährt oder als einmalige und/ oder periodische Zahlung an einen oder mehrere Finanzintermediäre gewährt werden.
Kosten und Gebühren. Die Anleger und / oder der AIF tragen diverse Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten von Fondsanteilen und dem Verwalten des AIF anfallen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Kosten und Gebühren finden sich im Treuhandvertrag sowie im Anhang A „Fonds im Überblick“.
Kosten und Gebühren. 12.1.1 Kosten und Gebühren zu Lasten der Anleger
Kosten und Gebühren. Kosten und Gebühren, die vom OGAW und den Anteilinhabern getragen werden, darunter feste und variable Gebühren und Belastungen, werden gemäß dem Abschnitt mit der Überschrift „Kosten und Gebühren“ im Prospekt bzw. in Anhang A belastet.
Kosten und Gebühren. Laufende Gebühren Die Verwaltungsgesellschaft stellt für die Verwaltung, Risikomanagement und Administration des OGAW eine jährliche Vergütung gemäss Anhang A "Fonds im Überblick“ in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Netto- vermögens des OGAW berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Quartal- sende erhoben. Die Höhe der Verwaltungsvergütung des OGAW/der Anteilsklasse wird im Jahresbericht genannt.
Kosten und Gebühren. Vertriebsvergütung Der Emissionspreis enthält Vertriebsvergütungen von bis zu 0.25% p.a. Vertriebsvergütungen können als Preisnachlass auf den Emissionspreis gewährt oder als einmalige und/ oder periodische Zahlung an einen oder mehrere Finanzintermediäre gewährt werden.
Kosten und Gebühren. Die Anleger und / oder der AIF tragen diverse Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten von Fondsanteilen und dem Verwalten des AIF anfallen. Diese Kosten können extern gänzlich übernommen werden. Eine Kostenübernahme wird mittels Mitteilung publiziert. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der indirekten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar vom AIFM oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der der AIFM durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder der AIFM noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder - rücknahme an den oder von dem AIF Gebühren berechnen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Kosten und Gebühren finden sich im Treuhandvertrag sowie im Anhang A „AIF im Überblick“.
Kosten und Gebühren a) Zeichnungs- und Rücknahmegebühren des OGAW
b) Betriebs- und Verwaltungskosten
1 Gebühren für die Anlageverwaltung inkl. Steuern (einschließlich aller Gebühren außer Transaktionskosten, erfolgsabhängigen Provisionen und Kosten im Zusammenhang mit Anlagen in OGA oder Investmentfonds) (Höchstsatz) Nettovermög en 1,50%
2 Externe Kosten für die administrative Verwaltung zulasten der Verwaltungsgesellschaft (CAC, Verwahrstelle, Vertrieb, Rechtsanwälte), Höchstsatz inkl. Steuern Nettovermög en - 3 Höchstgrenze für indirekte Kosten (Provisionen und Verwaltungsgebühren) Nettovermög en 2%
Kosten und Gebühren. Die Eröffnung und Nutzung des Nutzerkontos ist für den Nutzer kostenfrei. Eventuelle Kosten für die Internetnutzung hat der Nutzer bei seinem Internetanbieter direkt zu entrichten. Dasselbe gilt für etwaige Kosten für die Übertragung von Kryptowerten innerhalb der Blockchain („Netzwerkgebühr“), welcher der Nutzer an die Netzwerkbetreiber zu zahlen hat.