Common use of Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere AuЫewahrung der Authentifizierungsinstrumente Clause in Contracts

Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere AuЫewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedin- gungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen). (2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teil- nehmer vor allem Folgendes zu beachten: (a) Wissenselemente, wie z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere (b) Besitzelemente, wie z.B. TAN-Generator oder ein mobiles Endge- rät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere (c) Seinselemente, wie z.B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Perso- nen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online Banking das von der Bank ausgege- bene Wissenselement (z.B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement. (3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online Banking genutzt werden. (4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefon- nummer für das Online Banking nicht mehr nutzt. (5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinforma- tionsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere AuЫewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedin- gungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen). (2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teil- nehmer vor allem Folgendes zu beachten: (a) Wissenselemente, wie z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere (b) Besitzelemente, wie z.B. TAN-Generator oder ein mobiles Endge- rätEndgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere (c) Seinselemente, wie z.B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Perso- nen Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online Banking das von der Bank ausgege- bene ausgegebene Wissenselement (z.B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement. (3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online Banking genutzt werden. (4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefon- nummer für das Online Banking nicht mehr nutzt. (5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinforma- tionsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.

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