Allgemeine Geschäftsbedingungen Musterklauseln

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der Bank. Bei Nutzung des Online-Bankings zur Abfrage der Umsätze und des Saldos der Karte gelten ergänzend die „Sonderbedingungen für das Online-Banking“. Bei der Nutzung des elektronischen Versands der Umsatzaufstellung in das Postfach im Online- Banking des Hauptkarteninhabers gelten ferner zusätzlich die „Sonderbedingungen über die Nutzung des elektronischen Postfachs“.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Versicherungsmaklervertrag. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Basisinformationen. Auftrag erteilt am: Auftrag angenommen am: Unterschrift Auftraggeber (ggf. Stempel) Unterschrift Versicherungsmakler (ggf. Stempel) Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Beendigung des Maklervertrages bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen anzuzeigen, damit ein neuer Vermittler bestimmt wird, diesem die künftige Betreuungscourtage gutgeschrieben wird und die Korrespondenz gegenüber dem bisherigen Versicherungsmakler eingestellt wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf den Haftungsausschluss für weitergehende Schäden nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer das ausdrücklich wünscht und er nach gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Vermietung/ Nutzung beschränkt sich auf die nicht öffentliche, also private Nutzung. Es darf nur der gemietete Teil des Saales genutzt werden. Eine Unterverpachtung ist nicht zulässig. Die Nutzung der Sportanlage ist aus versicherungsrechtlichen Gründen untersagt! Auf der gesamten Sportanlage sowie in allen Räumlichkeiten ist jegliche Art von Rauchen oder Dampfen verboten, mit Ausnahme der Terrasse des Vereinsheims. Bei der Vermietung enthalten ist die Nutzung der Gasträume, der Küche, der WC-Einrichtung sowie des Inventars. Inventar darf nur nach Genehmigung entfernt beziehungsweise anders positioniert werden. Sollte dieses doch genehmigt werden muss ein sicherer Aufbewahrungsort definiert und nach der Vermietung alles an seine ursprüngliche Position gebracht werden. Alle Nutzer der Räumlichkeiten sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Eine etwaige Nutzung im Außenbereich ist nach Absprache gestattet, für Grillen, Sektempfang und ähnlichem. Die gesetzlichen Bestimmungen für Lärmemission sind ein zu halten. Nicht gestattet sind Holzkohle Grills, übermäßige Beschallung oder Störung laufender Sportveranstaltungen. Einzelheiten bleiben der Hausordnung vorbehalten, zu deren Erlass ebenso wie zu deren Änderungen der Verein oder der Eigentümer nach billigem Ermessen berechtigt ist. Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und über das Jugendschutzgesetz verantwortlich. Der Vermieter übernimmt hier keine Haftung. Genehmigungen, die aufgrund der geplanten Nutzung notwendig sind, insbesondere durch gemeindliche, städtische Ämter, GEMA, etc. sind durch den Mieter vorab und auf dessen Kosten einzuholen. Er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eines Mieters walten zu lassen. Er haftet hierbei auch für Dritte, denen er Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt. Namens- und Hinweisschilder darf der Nutzer an den dafür vorgesehenen Stellen in der dafür vorgesehenen Größe anbringen. Andere Werbemaßnamen außerhalb der dem Nutzer zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Verein und sind ohne dessen Zustimmung nicht erlaubt. Der Vermieter ist jederzeit dazu berechtigt die Veranstaltung zu kontrollieren und gegebenenfalls zu beenden. Müll muss eigenständig entsorgt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der DZ BANK, die in jeder Geschäftsstelle eingesehen werden können und auf Wunsch zuge- sandt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Grundlegende Bestimmungen und Begriffserläuterungen § 2 Zustandekommen des Vertrages § 3 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt § 4 Gewährleistung § 5 Haftung § 6 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand