Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um zu verhindern, dass ihre Finanzsysteme und anderen relevanten Systeme zum Waschen von Erlösen aus Straftaten im Allgemeinen und aus Drogendelikten im Besonderen oder zur Finanzierung des Terrorismus missbraucht werden. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Einziehung von Vermögenswerten und Geldern, die aus Erlösen aus Straftaten stammen. (2) Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ermöglicht den Austausch zweckdienlicher Informationen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften und die Annahme geeigneter Normen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, die den von in diesem Bereich tätigen internationalen Gremien wie der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" angenommenen Normen gleichwertig sind.
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Samples: Association Agreement, Association Agreement, Assoziierungsabkommen
Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um zu verhindern, dass ihre Finanzsysteme und anderen relevanten Systeme zum Waschen von Erlösen aus Straftaten im Allgemeinen und aus Drogendelikten im Besonderen oder zur Finanzierung des Terrorismus missbraucht werden. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Einziehung von Vermögenswerten und Geldern, die aus Erlösen aus Straftaten stammen.
(2) Die Zusammenarbeit auf in diesem Gebiet ermöglicht den Austausch zweckdienlicher Informationen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften Bereich kann Amtshilfe und technische Hilfe mit dem Ziel umfassen, die Annahme Anwendung von Vorschriften und das effiziente Funktionieren geeigneter Normen und Mechanismen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des TerrorismusTerrorismus zu fördern, die den von in diesem Bereich tätigen denen der Gemeinschaft und der zuständigen internationalen Gremien wie Gremien, insbesondere der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" angenommenen Normen „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“, gleichwertig sind.
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Samples: Stabilization and Association Agreement, Stabilization and Association Agreement
Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um zu verhindern, dass ihre Finanzsysteme und anderen relevanten Systeme zum Waschen von Erlösen aus Straftaten im Allgemeinen und aus Drogendelikten im Besonderen oder zur Finanzierung des Terrorismus missbraucht werden. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Einziehung von Vermögenswerten und Geldern, die aus Erlösen aus Straftaten stammen.
(2) Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ermöglicht den Austausch zweckdienlicher Informationen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften und die Annahme geeigneter Normen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, die den von in diesem Bereich tätigen internationalen Gremien wie der Arbeitsgruppe "Arbeits gruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" “ angenommenen Normen gleichwertig sind.
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Samples: Assoziierungsabkommen
Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um zu verhindern, dass ihre Finanzsysteme und anderen relevanten Systeme ihre einschlägigen nichtfinanziellen Sektoren zum Waschen von Erlösen aus Straftaten im Allgemeinen und aus Drogendelikten im Besonderen oder zur Finanzierung des Terrorismus missbraucht werden. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Einziehung von Vermögenswerten und Geldern, die aus Erlösen aus Straftaten stammen.
(2) Die Zusammenarbeit auf in diesem Gebiet ermöglicht den Austausch zweckdienlicher Informationen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften Bereich kann Amtshilfe und technische Hilfe mit dem Ziel umfassen, die Annahme Anwendung von Vorschriften und das effiziente Funktionieren geeigneter Normen und Mechanismen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des TerrorismusTerrorismus zu fördern, die den von in diesem Bereich tätigen denen der Gemeinschaft und der zuständigen internationalen Gremien wie Gremien, insbesondere der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" angenommenen Normen Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche", gleichwertig sind.
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Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um zu verhindern, dass ihre Finanzsysteme und anderen relevanten Systeme zum Waschen von Erlösen Erträgen aus Straftaten im Allgemeinen und aus Drogendelikten im Besonderen oder zur zum Zwecke der Finanzierung des Terrorismus missbraucht werden. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Einziehung von Vermögenswerten und Geldern, die aus Erlösen Erträgen aus Straftaten stammen.
(2) Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ermöglicht den Austausch zweckdienlicher Informationen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften und die Annahme geeigneter Normen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, die den von in diesem Bereich tätigen einschlägigen internationalen Gremien wie der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der TerrorismusfinanzierungFinanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche" (FATF) angenommenen Normen gleichwertig sind.
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Samples: Assoziierungsabkommen
Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um zu verhindern, dass ihre Finanzsysteme und anderen relevanten Systeme Sys- teme zum Waschen von Erlösen Erträgen aus Straftaten im Allgemeinen und aus Drogendelikten im Besonderen oder zur zum Zwecke der Finanzierung des Terrorismus missbraucht werden. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Einziehung von Vermögenswerten und Geldern, die aus Erlösen Erträgen aus Straftaten stammen.
(2) Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ermöglicht den Austausch zweckdienlicher Informationen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften und die Annahme geeigneter Normen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung Finan- zierung des Terrorismus, die den von in diesem Bereich tätigen einschlägigen internationalen Gremien wie der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" Arbeits- gruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (FATF) angenommenen Normen gleichwertig sind.
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Samples: Assoziierungsabkommen
Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um zu verhindernverhin dern, dass ihre Finanzsysteme und anderen relevanten Systeme ihre einschlägigen nichtfinan ziellen Sektoren zum Waschen von Erlösen aus Straftaten im Allgemeinen und aus Drogendelikten im Besonderen oder zur Finanzierung des Terrorismus missbraucht werden. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Einziehung von Vermögenswerten und Geldern, die aus Erlösen aus Straftaten stammen.
(2) Die Zusammenarbeit auf in diesem Gebiet ermöglicht den Austausch zweckdienlicher Informationen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften Bereich kann Amtshilfe und technische Hilfe mit dem Ziel umfassen, die Annahme Anwendung von Vorschriften und das effiziente Funktionieren geeigneter Normen und Mechanismen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des TerrorismusTerrorismus zu fördern, die den von in diesem Bereich tätigen denen der Gemeinschaft und der zuständigen internationalen Gremien wie Gremien, insbesondere der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" angenommenen Normen „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“, gleichwertig sind.
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