Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. 1. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der an- spruchsberechtigte Vertragspartner, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Verwender in Textform geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht be- stimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach in Textform geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. 2. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, dem Verwender unverzüglich Gelegenheit zu ge- ben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadenverursachung, zum Schadenverlauf und zur Schadenhöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, hat der Verwender nicht zu ersetzen.
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Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. 116.1. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 drei Monaten, nachdem der an- spruchsberechtigte VertragspartnerAG, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden schädi- genden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Verwender AN in Textform geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht be- stimmt bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach in Textform geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht ge- macht werden, sind ausgeschlossen.
216.2. Der Vertragspartner AG ist ferner verpflichtet, dem Verwender Errichter unverzüglich Gelegenheit zu ge- bengeben, alle erforderlichen erfor- derlichen Feststellungen zur SchadenverursachungSchadensverursachung, zum Schadenverlauf und zur Schadenhöhe Schaden- höhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadenaufwendungen, die dadurch entstehenentste- hen, dass der Vertragspartner seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich unver- züglich nachkommt, hat der Verwender nicht gehen zu ersetzen.seinen Lasten VI.Sonstiges
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Samples: Werk Und Kaufvertrag
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. 1. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der an- spruchsberechtigte anspruchsberechtigte Vertragspartner, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Verwender in Textform geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht be- stimmt bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach in Textform geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
2. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, dem Verwender unverzüglich Gelegenheit zu ge- bengeben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadenverursachung, zum Schadenverlauf und zur Schadenhöhe Schadenhöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, hat der Verwender nicht zu ersetzen.
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Samples: Werk Und Kaufvertrag
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. 114.1. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 drei Monaten, nachdem der an- spruchsberechtigte anspruchsberechtigte Vertragspartner, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Verwender in Textform geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht be- stimmt bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach in Textform geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
214.2. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, dem Verwender unverzüglich Gelegenheit zu ge- bengeben, alle erforderlichen Feststellungen zur SchadenverursachungSchadensverursachung, zum Schadenverlauf und zur Schadenhöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, hat der Verwender nicht gehen zu ersetzenseinen Lasten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. 1. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der an- spruchsberechtigte an-spruchsberech- tigte Vertragspartner, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Er- eignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Verwender in Textform geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht be- stimmt bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden Scha-den dem Grunde nach in Textform geltend gemacht wird. SchadenersatzansprücheSchadener- satzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
2. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, dem Verwender unverzüglich Gelegenheit zu ge- ge-ben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadenverursachung, zum Schadenverlauf und zur Schadenhöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner Ver- tragspartner seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, hat der Verwender nicht zu ersetzen.
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Samples: Werk Und Kaufvertrag