Geografische Risiken Musterklauseln

Geografische Risiken. Schwellenländer (Emerging Markets) Emerging Markets Länder sind Staaten, die eine Phase der wirtschaftlichen Entwicklung durchlaufen, jedoch noch nicht das Stadium eines entwickelten Landes wie die Staaten von Westeuropa, Nordamerika, Australien oder Japan erreicht haben. Die soziale, politische, rechtliche und wirtschaftliche Lage von Emerging Markets Ländern ist generell instabiler als die von Industriestaaten und kann schnellen und unvorhergesehenen Änderungen unterlie- gen. Zurzeit liegen die Emerging Markets Länder überwiegend in Asien, Osteuropa, Süd- amerika und der Mittelmeerregion. Die Wertpapiermärkte von Emerging Markets sind in der Regel kleiner, weniger entwickelt, weniger liquide und volatiler als Wertpapiermärkte von entwickelten Ländern. Mit einem Engagement in Emerging Markets Anlagen muss gegenüber herkömmlichen An- lagen oft mit zusätzlichen Risiken gerechnet werden. Dazu zählen: - Inflations- und erhöhte Wechselkursrisiken - Devisenausfuhr- und Kapitaltransferbeschränkungen - Kauf- und Verkaufsbeschränkungen - Erschwerte Beschaffung von Kursinformationen - Unsicherheit über geltende Gesetze und Vorschriften - Abwicklungs-, Abrechnungs- und Verwahrrisiken (insbesondere im Falle der Insolvenz einer Verwahrstelle oder zentralen Gegenpartei) Entsprechend können Anlagen in Schwellenländer mit höheren Risiken verbunden sein als Anlagen in Märkten von Industrieländern.
Geografische Risiken a) Schwellenländer (Emerging Markets) Emerging Markets Länder sind Staaten, die eine Phase der wirtschaftlichen Entwicklung durch- laufen, jedoch noch nicht das Stadium eines entwickelten Landes wie die Staaten von Westeu- ropa, Nordamerika, Australien oder Japan erreicht haben. Die soziale, politische, rechtliche und wirtschaftliche Lage von Emerging Markets Ländern ist generell instabiler als die von Industrie- staaten und kann schnellen und unvorhergesehenen Änderungen unterliegen. Zurzeit liegen die Emerging Markets Länder überwiegend in Asien, Osteuropa, Südamerika und der Mittel- meerregion. Die Wertpapiermärkte von Emerging Markets sind in der Regel kleiner, weniger entwickelt, weniger liquide und volatiler als Wertpapiermärkte von entwickelten Ländern. Mit einem Engagement in Emerging Markets Anlagen muss gegenüber herkömmlichen Anla- gen oft mit zusätzlichen Risiken gerechnet werden. Dazu zählen: - Inflations- und erhöhte Wechselkursrisiken - Devisenausfuhr- und Kapitaltransferbeschränkungen - Kauf- und Verkaufsbeschränkungen - Erschwerte Beschaffung von Kursinformationen - Unsicherheit über geltende Gesetze und Vorschriften - Abwicklungs-, Abrechnungs- und Verwahrrisiken (insbesondere im Falle der Insolvenz einer Verwahrstelle oder zentralen Gegenpartei) Entsprechend können Anlagen in Schwellenländer mit höheren Risiken verbunden sein als An- lagen in Märkten von Industrieländern. b) Anlagen in Wertpapiermärkte der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx Investitionen in die Wertpapiermärkte der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx unterliegen den allgemein für Investitionen in Emerging Markets beschriebenen Risiken sowie zusätzlich marktspezifischen Risiken. Anlagen in A-Shares erfolgen über die Handelsplattform Hong Kong – Shanghai Stock Connect bzw. Hong Kong – Shenzhen Stock Connect. Anlagen in den China Interbank Bond Market ("CIBM") erfolgen über Hong Kong durch Bond Connect. CIBM ist ein "over the coun- ter market". Diese Handelsplattformen sind relativ neu und die Anlagen unterliegen deshalb spezifischen Risiken wie der Unsicherheit über geltende Gesetze und Vorschriften, allfälligen Verkaufsbe- schränkungen sowie Abwicklungs-, Abrechnungs- und Verwahrrisiken (insbesondere bei Zah- lungsausfall einer Verwahrstelle oder zentralen Gegenpartei).

Related to Geografische Risiken

  • Nicht versicherte Risiken Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend aufgeführten Tätig- keiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, - pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service- Providing; - Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken; - Betrieb von Telekommunikationsnetzen; - Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschaden Haftpflichtversicherung besteht.

  • Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.

  • Versicherte Risiken Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Risiko Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadenfalles.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.