Anlagen in verbundene kollektive Kapitalanlagen Musterklauseln

Anlagen in verbundene kollektive Kapitalanlagen. Bei Anlagen in kollektive Kapitalanlagen, welche die Fondsleitung unmittelbar oder mittelbar selbst verwaltet, oder die von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Fondsleitung durch eine gemeinsame Verwaltung, Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, wird keine Ausgabe- und Rücknahmekommission belastet.
Anlagen in verbundene kollektive Kapitalanlagen. Bei Anlagen in kollektive Kapitalanlagen, welche die Fondsleitung unmittelbar oder mittelbar selbst verwaltet, oder die von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Fondsleitung durch eine gemeinsame Verwaltung, Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteili- gung verbunden ist, wird keine Ausgabe- und Rücknahmekommission und nur eine reduzierte Ver- waltungskommission gemäss § 19 Ziff. 4 des Fondsvertrages belastet.
Anlagen in verbundene kollektive Kapitalanlagen. Bei Anlagen in kollektive Kapitalanlagen, welche die Fondsleitung unmittelbar oder mittelbar selbst verwaltet, oder die von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Fondsleitung durch eine ge- meinsame Verwaltung, Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, wird keine Ausgabe- und Rücknahmekommission belastet. Weitere Informationen über den Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen sind im letzten Jahres- bzw. Halbjahresbericht enthalten. Zudem können aktuellste Informationen im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abgerufen werden. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger und die Jahres- bzw. Halbjahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden. Bei einer Fondsvertragsänderung, einem Wechsel der Fondsleitung oder der Depotbank sowie der Auflösung der Teilvermögen erfolgt die Veröffentlichung durch die Fondsleitung auf der Internetplatt- form der Swiss Fund Data AG (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx). Preisveröffentlichungen bzw. Veröffentlichungen der Nettoinventarwerte für alle Anteilsklassen jedes Teilvermögens erfolgen täglich (mit Ausnahme der Tage, an denen das Teilvermögen für Ausgaben und Rücknahmen geschlossen ist) auf der Internetplattform der Swiss Fund Data AG (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx). Die Preise können zusätzlich in weiteren, durch die Fondsleitung bestimm- ten Zeitungen, Zeitschriften bzw. elektronischen Medien und Kursinformationssystemen bekannt gemacht werden. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements der Teilvermögen, die Ri- sikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich- tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind auf Anfrage in schriftlicher Form bei der Fonds- leitung sowie bei der deutschen Informationsstelle kostenlos erhältlich. Die Fondsleitung legt zudem regelmässig folgende Informationen offen: - Angaben über die Änderung der Haftung der Verwahrstelle unverzüglich auf der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx; - den prozentualen Anteil der Vermögensgegenstände der Teilvermögen, die schwer liquidierbar sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten, im Jahresbericht; - jegliche neuen Regeln zum Liquiditätsmanagement des AIF, im Jahresbericht; - das aktuelle Risikoprofil der Teilvermögen und die hierfür eingesetzten Risikomanagement- systeme, im Jahresbericht und in den Wesentlichen Informationen für...
Anlagen in verbundene kollektive Kapitalanlagen. Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen, welche die Fondsleitung unmittelbar oder mittelbar selbst verwaltet, oder die von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Fondsleitung durch eine gemeinsame Verwaltung, Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Be- teiligung verbunden ist (verbundene Zielfonds), wird keine Ausgabe- und Rücknahmekommission der verbundenen Zielfonds belastet, es sei denn, diese werden zu Gunsten des Fondsvermögens des Zielfonds erhoben.