Die wesentlichen Risiken Musterklauseln

Die wesentlichen Risiken. Die Wertentwicklung der Fondsanteile hängt von der Anlagepolitik der kollektiven Kapital- anlage, der Situation an den Finanzmärkten sowie den einzelnen Anlagen ab. Es gibt keine Garantie dafür, dass das Anlageziel einer kollektiven Kapitalanlage tatsächlich erreicht wird und es zu einem Wertzuwachs der Anlage kommt. Bei der Rückgabe von Anteilen kann der Anleger möglicherweise weniger erhalten als er zu Beginn investiert hat. Die Risikohinweise beschreiben Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die kollektive Kapi- talanlage verbunden sein können und von Anlegern vor der Anlage berücksichtigt werden müssen. Die nachfolgenden Risikohinweise stellen keine abschliessende Aufzählung der möglichen Risiken bei einer Anlage in die kollektive Kapitalanlage dar.
Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds bestehen in der Abhängigkeit des Immobilien- marktes von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, allgemeinen oder regionalen Nach- frageeinbrüchen im Immobiliensektor, der beschränkten Liquidität des Schweizer Immobilien- marktes, namentlich bei grösseren Objekten oder sekundären Regionen, Änderung des Kredit- und Hypothekarmarktes, Änderungen der rechtlichen, insbesondere der miet- und baurechtli- chen Rahmenbedingungen, der nicht voll objektivierbaren Bewertung von Immobilien, den Risi- ken der Erstellung von Bauten sowie Umweltrisiken, namentlich solche von Altlasten. Aus his- torischen Anteilskursen kann kein Schluss auf die künftige Entwicklung gezogen werden und Anteilskurse, Nettoinventarwerte und die auf den Anteilen erzielten Erträge können sowohl zu- wie auch abnehmen. Ergänzende Risikohinweise bezüglich des Handels von Anteilen an der Börse finden sich in Ziff. 1.7 oben. Zudem werden die Anleger darauf hingewiesen, dass die Gebäude nicht systematisch mit einer Erdbebenversicherung versichert sind und sich die Anle- ger der damit verbundenen Risiken bewusst sein müssen. Der Marktkurs der Fondsanteile kann aufgrund von Verkäufen grösserer Bestände, negativen Nachrichten bezüglich der Geschäftstätigkeit des Immobilienfonds, Rechtsstreitigkeiten, Ände- rungen des wirtschaftlichen Umfelds oder anderer Faktoren Schwankungen und insbesondere Abwärtsbewegungen ausgesetzt sein. Der Immobilienfonds ist Nachhaltigkeitsrisiken wie Wertminderung des Portfolios aufgrund ei- nes negativen Nachhaltigkeitsprofils von Liegenschaften und physischen Risiken wie Extrem- wetterereignissen ausgesetzt. Des Weiteren bestehen transitorische Risiken, wie z.B. Verände- rung des regulatorischen Rahmens oder strengere Umweltgesetze, die erhebliche Auswirkun- gen auf das Fondsmanagement, die Fonds-Kosten und die Fonds-Rentabilität haben können. Zudem besteht die Gefahr, dass bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie externe Fak- toren wie zum Beispiel rechtliche Einschränkungen, baupolizeiliche Vorgaben, infrastrukturelle Möglichkeiten oder ökonomische Gegebenheiten die Umsetzung erschweren oder verunmögli- chen können. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken kann zu erhöhten Instandset- zungsinvestitionen führen. Unter Umständen führen Erschwernisse zur Umsetzung der Nach- haltigkeitsvorgaben zu einer Veräusserung in einem ungünstigen Zeitpunkt (Herabstufungsri- siko). Die Fondsleitung bezieht Energieverbrauchsda...
Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds bestehen in der Abhängigkeit des Immobilien- marktes von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, allgemeinen oder regionalen Nach- frageeinbrüchen im Immobiliensektor, der beschränkten Liquidität des Schweizer Immobilien- marktes, namentlich bei grösseren Objekten oder sekundären Regionen, Änderung des Kredit- und Hypothekarmarktes, Änderungen der rechtlichen, insbesondere der miet- und baurechtli- chen Rahmenbedingungen, der nicht voll objektivierbaren Bewertung von Immobilien, den Risi- ken der Erstellung von Bauten sowie Umweltrisiken, namentlich solche von Altlasten. Aus his- torischen Anteilskursen kann kein Schluss auf die künftige Entwicklung gezogen werden und Anteilskurse, Nettoinventarwerte und die auf den Anteilen erzielten Erträge können sowohl zu- wie auch abnehmen. Ergänzende Risikohinweise bezüglich des Handels von Anteilen an der Börse finden sich in Ziff. 1.7 oben. Zudem werden die Anleger darauf hingewiesen, dass die Gebäude nicht systematisch mit einer Erdbebenversicherung versichert sind und sich die Anle- ger der damit verbundenen Risiken bewusst sein müssen. Der Marktkurs der Fondsanteilen kann aufgrund Verkäufen grösserer Anteilen Bestände, nega- tiven Nachrichten bezüglich der Geschäftstätigkeit des Immobilienfonds, Rechtsstreitigkeiten, Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds oder anderer Faktoren Schwankungen und insbeson- dere Abwärtsbewegungen ausgesetzt sein.
Die wesentlichen Risiken. Die nachstehenden Risikohinweise beschreiben gewisse Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Teilvermögen verbunden sein können. Diese Risiko- hinweise sollten von Anlegern vor der Anlage in ein Teilvermögen berücksich- tigt werden. Die nachstehenden Risikohinweise sind nicht als umfassende Darstellung aller mit einer Anlage in die Teilvermögen verbundenen Risiken zu verstehen.
Die wesentlichen Risiken. Investitionen in den vorliegenden Anlagefonds sind mit einem hohen Risiko verbunden, einschliesslich desjenigen eines Verlusts des gesamten inves- tierten Vermögens. Der Nettoinventarwert des Anlagefonds kann starken Schwankungen unterliegen. Die Realisierung der Anlageziele des Anlage- fonds kann in keinem Fall garantiert werden.
Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen Risiken des Anlagefonds bestehen wie folgt: Der Wert der im Anlagefonds befindlichen Vermögenswerte richtet sich nach der täglichen Börsenbewertung. Aufgrund von Kursschwankungen kann dieser steigen oder auch fallen. Folglich besteht das Risiko, dass ein Anleger nicht mehr den ursprünglich investierten Betrag zurückerhält. Der Wert der Vermögenswerte hängt hauptsächlich von der generellen ökono- mischen Entwicklung, sowie unternehmensspezifischen Faktoren ab. Zudem hängt er von der Nachfrage- und Angebotssituation an der Börse ab, welche ihrerseits stark von der Erwar- tungshaltung der Marktteilnehmer beeinflusst wird. Für Anleger, deren Referenzwährung von der Anlagewährung des Anlagefonds abweicht, können Währungsrisiken entstehen. Der An- lagefonds darf derivative Finanzprodukte zur Absicherung von Risiken oder zur besseren Er- reichung des Anlageziels halten. Es kann grundsätzlich keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen Risiken der einzelnen Teilvermögen sind in den Anhängen dieses Prospekts näher beschrieben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

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