Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung. A2-2.2.1 Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
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Sources: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme Erd- wärme dem Untergrund entnommen entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heiz- anlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile Anla- genteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 . Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. gemäß A2-2.1.1 3.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang Zusam- menhang mit Flächengeothermie- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. ErdkollektorenErd- kollektoren, Erdwärmekörbe)) und solchen Geother- mie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
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Sources: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heiz- anlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen Dies gilt gleicherma- ßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2A 2-2.1.1 1.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
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Sources: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen ent- nommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Geothermie- Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 gemäß Ziffer 5.1 wegen Schäden ausschließlich aus- schließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. ErdkollektorenErdkollek- toren, Erdwärmekörbe).
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Sources: Privat Haftpflichtversicherung
Geothermie. Eine Geothermie->Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen entnommen, auOereitet und an ein Folgesystem (z.B. Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie->Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen Dies gilt gleichermaSen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 . Versichert sind Pflichten PLichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 wegen Schäden ausschließlich ausschlieSlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Flächengeothermie>Anlagen (z. z.B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
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Sources: Haftpflichtversicherung
Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen ent- nommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Geothermie- Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 gemäß Ziffer 11.1 wegen Schäden ausschließlich aus- schließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. ErdkollektorenErdkollek- toren, Erdwärmekörbe).
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Sources: Privat Haftpflichtversicherung
Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen ent- nommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Geothermie- Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 gemäß Ziffer 7.1 wegen Schäden ausschließlich aus- schließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. ErdkollektorenErdkollek- toren, Erdwärmekörbe).
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Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 . Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. gemäß A2-2.1.1 3.1 wegen Schäden Schä-den ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Anlagen (z. B. ErdkollektorenErdkollek-toren, Erdwärmekörbe)) und solchen Geo- thermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
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Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen ent- nommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Geothermie- Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 gemäß Ziffer 6.1 wegen Schäden ausschließlich aus- schließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. ErdkollektorenErdkollek- toren, Erdwärmekörbe).
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Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heiz- anlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 gemäß Ziffer 13.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
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Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen ent- nommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Geothermie- Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 gemäß Ziffer 13.1 wegen Schäden ausschließlich aus- schließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. ErdkollektorenErdkollek- toren, Erdwärmekörbe).
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Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heiz- anlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
A2-2.2.1 Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 gemäß Ziffer 5.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
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