Common use of Geothermie Clause in Contracts

Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung. Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).

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Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme Erd- wärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie Flächen- geothermie und Geothermie mittels Bohrung. Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).

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Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme Erd- wärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gilt gleichermaßen für Flächengeothermie Flä- chengeothermie und Geothermie mittels Bohrung. Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).

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Samples: media.barmenia.de

Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser BedingungenBe- dingungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung. Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).

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Samples: www.gdv.de

Geothermie. Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle Al- le oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser BedingungenBedin- gungen. Satz 1 und Satz 2 gelten gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung. Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gem. A2-2.1.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie- Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).

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Samples: www.gdv.de