Geplante Wartungstermine Musterklauseln

Geplante Wartungstermine. Bei geplanten Betriebsunterbrechungen, beispielsweise aufgrund von Installations- und Wartungsarbeiten, wird der Kunde von der KÜS DATA GmbH schriftlich, per Fax oder E-Mail rechtzeitig, mindestens 5 Werktage im Voraus informiert; bei unvorhergesehen auftretenden Notfallwartungen (z. B. wichtiger Sicherheitspatch) kann diese Frist unterschritten werden. Standardmäßig werden von der KÜS DATA GmbH 6 Wartungstermine pro Kalenderjahr eingeplant und wenn möglich dem Kunden für seine Planung zu Jahresbeginn mitgeteilt. Die Notfallwartung dient als Maßnahme zur Störungsvermeidung/-behebung und kann, je nach Dringlichkeit, kurzfristig anberaumt werden. Die KÜS DATA GmbH informiert den Kunden unverzüglich, sofern eine für den Kunden zu erbringende Leistung davon betroffen ist. KÜS DATA wird Notfallwartungen - soweit möglich und zumutbar – in üblicherweise lastarmen Zeiten durchführen und mit dem Kunden abstimmen.
Geplante Wartungstermine. Bei geplanten Betriebsunterbrechungen, beispielsweise aufgrund von Installations- und Wartungsarbeiten, wird der Kunde von TBS schriftlich, per Fax oder E-Mail rechtzeitig, mindestens 5 Werktage im Voraus informiert; bei unvorhergesehen auftretenden Notfallwartungen (z.B. wichtiger Sicherheitspatch) kann diese Frist unterschritten werden. Standardmäßig werden von TBS zwölf (12) Wartungstermine pro Kalenderjahr eingeplant und dem Kunden für seine Planung zu Jahresbeginn mitgeteilt. Die Notfallwartung dient als Maßnahme zur Störungsvermeidung/-behebung und kann, je nach Dringlichkeit, kurzfristig anberaumt werden. TBS informiert den Kunden unverzüglich, sofern eine für den Kunden zu erbringende Leistung davon betroffen ist. TBS wird Notfallwartungen – soweit möglich und zumutbar – in üblicherweise lastarmen Zeiten durchführen und mit dem Kunden abstimmen.
Geplante Wartungstermine. Bei geplanten Betriebsunterbrechungen, beispielsweise aufgrund von Installations- und Wartungsarbeiten, wird der Kunde von TCC schriftlich, per Fax oder E-Mail rechtzeitig, mindestens 5 Werktage im Voraus informiert; bei unvorhergesehen auftretenden Notfallwartungen (z.B. wichtiger Sicherheitspatch) kann diese Frist unterschritten werden. Standardmäßig werden von TCC zwölf (12) Wartungstermine pro Kalenderjahr eingeplant und dem Kunden für seine Planung zu Jahresbeginn mitgeteilt. Die Notfallwartung dient als Maßnahme zur Störungsvermeidung/-behebung und kann, je nach Dringlichkeit, kurzfristig anberaumt werden. TCC informiert den Kunden unverzüglich, sofern eine für den Kunden zu erbringende Leistung davon betroffen ist. TCC wird Notfallwartungen – soweit möglich und zumutbar – in üblicherweise lastarmen Zeiten durchführen und mit dem Kunden abstimmen.
Geplante Wartungstermine. Bei geplanten Betriebsunterbrechungen, beispielsweise aufgrund von Installations- und Wartungsarbeiten, wird der Kunde von TechniData schriftlich, per Fax oder E-Mail rechtzeitig, mindestens 5 Werktage im Voraus informiert; bei unvorhergesehen auftretenden Notfallwartungen (z.B. wichtiger Sicherheitspatch) kann diese Frist unterschritten werden. Standardmäßig werden von TechniData 6 Wartungstermine pro Kalenderjahr eingeplant und dem Kunden für seine Planung zu Jahresbeginn mitgeteilt. Die Notfallwartung dient als Maßnahme zur Störungsvermeidung/-behebung und kann, je nach Dringlichkeit, kurzfristig anberaumt werden. TechniData informiert den Kunden unverzüglich, sofern eine für den Kunden zu erbringende Leistung davon betroffen ist. TechniData wird Notfallwartungen – soweit möglich und zumutbar – in üblicherweise lastarmen Zeiten durchführen und mit dem Kunden abstimmen.

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  • RISIKOFAKTOREN Bei der Bewertung der unter diesem Prospekt angebotenen Veranlagungen sowie der Emittentin und ihrer Geschäftstätigkeiten und vor der Investition in die gegenständliche Veranlagung sollten gemeinsam mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Angaben insbesondere die folgenden, aus Sicht der Emittentin wesentlichsten, spezifischen Risikofaktoren sorgfältig erwogen werden. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, die mit den Veranlagungen verbundenen und in diesem Abschnitt zusammengefassten Risiken sorgfältig zu lesen. Falls eines oder mehrere der folgenden Risiken schlagend werden, können sie die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und/oder die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die Emittentin kann dadurch in Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit geraten. Für die Anleger können wesentliche Verluste entstehen. Es kann auch zu einem Totalverlust der Investition von Anlegern in die Veranlagung unter diesem Prospekt kommen. Die folgende Darstellung ist auf jene Risikofaktoren beschränkt, die nach derzeitiger Auffassung der Emittentin ihre Fähigkeit wesentlich beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Weiters können zusätzliche Risiken, die der Emittentin zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannt sind oder unwesentlich erscheinen, die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die nachfolgend beschriebenen oder auch weitere Risiken könnten auch kumulativ eintreten und dies könnte deren Auswirkungen weiter verstärken. Die nachfolgenden Risikofaktoren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bevor potentielle Anleger eine Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Veranlagung treffen, sollten sie eine gründliche eigene Analyse, insbesondere auch der finanziellen, rechtlichen, und steuerlichen Aspekte, durchführen, da die Beurteilung der Eignung eines Investments in die Veranlagung für den potentiellen Anleger sowohl von seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation, als auch von den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranlagung abhängt. Bei mangelnder Erfahrung in Bezug auf Finanz-, Geschäfts- und Investmentfragen, die es den Anlegern nicht erlauben, solch eine Entscheidung zu fällen, sollte der Anleger fachmännischen Rat bei seinem Finanzberater einholen, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Eignung eines Investments in die Veranlagung gefasst wird. Die Veranlagungen sollten nur von Anlegern gezeichnet werden, die das Risiko des Totalverlusts des von ihnen eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten sowie allfälliger Finanzierungskosten tragen können. Zudem sollten Anleger den Grundsatz der Risikoverteilung beachten. Anleger sollten daher stets nur einen angemessenen Teil ihres Vermögens in die unter diesem Prospekt begebenen Veranlagungen investieren. Selbst bei hoher Risikobereitschaft eines Anlegers wird von einem kreditfinanzierten Kauf der Veranlagungen ausdrücklich abgeraten, da dieser aufgrund des Risikos eines Gesamtverlustes auch das wesentliche Risiko in sich birgt, den zur Finanzierung der Investition aufgenommenen Kredit nicht bedienen zu können. Die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren werden in Kategorien eingeteilt. Die Anordnung lässt keine Rückschlüsse auf die Relevanz des Risikofaktors zu und die Risikofaktoren werden nicht in der Reihenfolge ihrer Wesentlichkeit eingestuft.