Begriffsdefinition. Mit UnionDepotOnline ermöglicht die Union Investment Service Bank AG, Frankfurt am Main (nachfolgend „USB“), ihren Depotkunden (nachfolgend „Anleger”) die Depotführung per Internet (nachfolgend „Online-Depotführung“).
Begriffsdefinition. Als Panne gelten technische Defekte, beschädigte Reifen, Treibstoffmangel, irrtümliches Tanken von falschem Treib- stoff, entladene Batterien, Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel und eingesperrte Schlüssel. Diese Auf- zählung ist abschliessend.
Begriffsdefinition. Der häufigste Lenker ist diejenige Person, die das versi- cherte Fahrzeug innerhalb eines Versicherungsjahres im Verhältnis zu den anderen Lenkern am häufigsten lenkt. Massgebend sind dabei die Anzahl Fahrzeugbewegun- gen. Sofern der tatsächliche häufigste Lenker nicht dem in der Police aufgeführten entspricht, gelangen die Rege- lungen gemäss Artikel C3 der Gemeinsamen Bestim- mungen zur Anwendung.
Begriffsdefinition. 1.1. Auftraggeber (=INGENIA GmbH); Auftragnehmer (=Lieferant); Vertragsparteien (=Auftraggeber und Auftragnehmer);
Begriffsdefinition. Der in der nachfolgenden Erklärung verwendete Begriff „Daten“ steht für alle Informationen aus Gesprächen, Unterlagen und Einsichtnahmen, die im Laufe oder im Vorfeld der Zusammenarbeit entstehen oder überlassen werden, sowie durch den Kunden in das System eingebrachte oder auf Datenträgern gespeicherte Inhalte. Als „vertraulich“ gelten alle Daten, welche nicht bereits öffentlich bekannt sind oder während der Zusammenarbeit öffentlich bekannt werden, ohne dass dies aus der Verletzung dieser Erklärung heraus geschieht. Nicht als „vertraulich“ gelten belanglose Inhalte, welche in keinem erkennbaren Kontext zu vertraulichen Daten stehen.
Begriffsdefinition. Im Sinne dieser Rechtlichen Grundlagen ist/sind:
1.1 Kunde: jeder Vertragspartner, der uns mit der Leistungserbringung beauftragt, wobei wir Leistungen nur gegenüber Unternehmern erbringen.
1.2 Anlage: die von uns nach dem Inhalt des jeweiligen Vertrages zu erbringende Leistung (Vertragsgegenstand); insbesondere jeder aufgrund des Vertrages erstellte Leistungsgegenstand. 1.3.Leistungsgegenstand: Gegenstand der von uns zu erbringenden Leistung, wie er in unserem Werkvertrag, Angebot und/oder unserer Auftragsbestätigung dazu beschrieben ist.
Begriffsdefinition. 1 Kirchliche Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter haben eine Ausbildung in Sozialer Arbeit, FH Pädagogik oder verfügen über den Fachausweis kirchliche Jugendarbeit nach ForModula. Sie gehören zum Seelsorgepersonal nach Art. 3 lit. c des Personaldekrets und arbeiten mit Wählbarkeitsausweis hauptamtlich im Dienst der Kirche.
Begriffsdefinition. 1 Pfarrer sind die verantwortlichen Xxxxxxxx, die nach der Xxxx gemäss dem Verfahren von Art. 62 der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils (abgek. VKK) gewählt sind und vom Xxxxxxx ernannt sind.
Begriffsdefinition. 1. Der Gastgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
2. Der Xxxx ist eine natürliche Person, die die Beherbergung in Anspruch nimmt.
3. Als Vertragspartner gilt der Besteller, eine natürliche oder juristische Person, die als Xxxx oder für den Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.
4. Der Beherbergungsvertrag ist der zwischen dem Gastgeber und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. Von den AGB abweichende Vereinbarungen sind jederzeit möglich und werden dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss schriftlich zur Kenntnis gebracht.
Begriffsdefinition. 1. nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen = Prodinger Verpackung GmbH & Co. KG
2. Lieferant = Hersteller, Produzent, Händler, Dienstleister
3. Liefergegenstand = Bestellung von Produkten, Lieferung von Waren, Erbringung von Leistungen – gleich welcher Art
4. Spezifikationen = Vorgaben der Bestellung sowie eines etwaigen Lastenheftes zum jeweils letzten Indexstand, gegebenenfalls nach Bemusterung
5. Stand der Technik = Ein entwickeltes Stadium der technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, soweit Produkte, Prozesse und Dienstleistungen betroffen sind, basierend auf den diesbezüglichen Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung
6. Termin = in der Bestellung genannte Liefertermine sind verbindliche Fixtermine. Ist ein festes Datum genannt, gilt dieses als Fixtermin. Ist eine Kalenderwoche genannt, gilt spätestens der letzte Arbeitstag der Kalenderwoche (Xxxxxxx 12 Uhr) als Fixtermin. Die jeweiligen Geschäftszeiten der Warenannahme, wie auf der Homepage einzusehen, sind zu beachten.
7. Exportkontroll- und Außenhandelsdaten = Lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei europäischen Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei nicht-europäischen Ländern)
8. Arbeitstage = Montag bis Xxxxxxx; gesetzliche Feiertage sind keine Arbeitstage