Begriffsdefinition Musterklauseln

Begriffsdefinition. Mit UnionDepotOnline ermöglicht die Union Investment Service Bank AG, Frankfurt am Main (nachfolgend „USB“), ihren Depotkunden (nachfolgend „Anleger”) die Depotführung per Internet (nachfolgend „Online-Depotführung“).
Begriffsdefinition. Als Panne gelten technische Defekte, beschädigte Reifen, Treibstoffmangel, irrtümliches Tanken von falschem Treib- stoff, entladene Batterien, Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel und eingesperrte Schlüssel. Diese Auf- zählung ist abschliessend.
Begriffsdefinition. Der häufigste Lenker ist diejenige Person, die das versi- cherte Fahrzeug innerhalb eines Versicherungsjahres im Verhältnis zu den anderen Lenkern am häufigsten lenkt. Massgebend sind dabei die Anzahl Fahrzeugbewegun- gen. Sofern der tatsächliche häufigste Lenker nicht dem in der Police aufgeführten entspricht, gelangen die Rege- lungen gemäss Artikel C3 der Gemeinsamen Bestim- mungen zur Anwendung.
Begriffsdefinition. 1.1. Auftraggeber (=INGENIA GmbH); Auftragnehmer (=Lieferant); Vertragsparteien (=Auftraggeber und Auftragnehmer);
Begriffsdefinition. Der in der nachfolgenden Erklärung verwendete Begriff „Daten“ steht für alle Informationen aus Gesprächen, Unterlagen und Einsichtnahmen, die im Laufe oder im Vorfeld der Zusammenarbeit entstehen oder überlassen werden, sowie durch den Kunden in das System eingebrachte oder auf Datenträgern gespeicherte Inhalte. Als „vertraulich“ gelten alle Daten, welche nicht bereits öffentlich bekannt sind oder während der Zusammenarbeit öffentlich bekannt werden, ohne dass dies aus der Verletzung dieser Erklärung heraus geschieht. Nicht als „vertraulich“ gelten belanglose Inhalte, welche in keinem erkennbaren Kontext zu vertraulichen Daten stehen.
Begriffsdefinition. Im Sinne dieser rechtlichen Grundlagen ist/sind:
Begriffsdefinition. „Beherberger“: Ist das Unternehmen Cleverhotel GmbH, welches die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
Begriffsdefinition. 1 Pfarrer sind die verantwortlichen Xxxxxxxx, die nach der Xxxx gemäss dem Verfahren von Art. 62 der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils (abgek. VKK) gewählt sind und vom Xxxxxxx ernannt sind.
Begriffsdefinition. 1 Kirchliche Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter haben eine Ausbildung in Sozialer Arbeit, FH Pädagogik oder verfügen über den Fachausweis kirchliche Jugendarbeit nach ForModula. Sie gehören zum Seelsorgepersonal nach Art. 3 lit. c des Personaldekrets und arbeiten mit Wählbarkeitsausweis hauptamtlich im Dienst der Kirche.
Begriffsdefinition. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (idF „AGB“) ist/sind