Geräte des Service Providers Musterklauseln

Geräte des Service Providers. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden stehen verkaufte Waren oder Geräte unter Eigentumsvorbehalt des Service Providers. Zur Nutzung überlassene Geräte bleiben Eigentum des Service Providers und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an den Service Provider zu retournieren, widrigenfalls der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt wird. Die Geräte oder das Zubehör sind unter größtmöglicher Schonung zu verwenden. Im Falle einer Beschädigung hat der Kunde das Entgelt trotzdem zu entrichten. Nur der Service Provider ist befugt, das Service und die Wartung von gemieteten Geräten oder Zubehör durchzuführen.