Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen funktionalen Aspekten.
Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatz- voraussetzungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
Vertragliche Leistungen. Der Anbieter überlässt dem Kunden bestimmte neue Stände der Pflegesoftware, um diese auf dem aktuellen Stand zu halten und Störungen vorzubeugen. Hierbei handelt es sich um Updates der Pflegesoftware mittechnischen Modifikationen, Verbesserungen, kleineren funktionalen Erweiterungen sowie Patches mit Korrekturen zur Pflegesoftware oder sonstige Umgehungsmaßnahmen für mögliche Störungen. Diese neuen Stände der Pflegesoftware werden zusammen als „Neue Versionen“ bezeichnet. Nicht Gegenstand der Pflegeleistungen ist die Überlassung von Upgrades mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen oder von neuen Produkten oder Verpflichtungen zur Weiterentwicklung der Pflegesoftware, außeretwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.
Vertragliche Leistungen. 2.1 Der Xxxxxx überlässt dem Mieter ab dem die Wohnung
2.2 Die Wohnungsüberlassung beinhaltet folgende Nebenleistungen:
2.2.1 Heizung, Kalt- und Warmwasserversorgung, Abfallentsorgung und sonstige Nebenleistungen
Vertragliche Leistungen. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen, Klimaschutzabgabe, …) ergibt sich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Reise gültigen Ausschreibung und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe, die dem*der Teilnehmer*in zur Verfügung gestellt wurden. Die Betreuung der Reisen und Freizeiten erfolgt durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Verbandes. Das Betreuungsteam gestaltet das Gruppenleben und die Unternehmungen gemeinsam mit den Teilnehmer*innen.
Vertragliche Leistungen. 1. Vertragsinhalt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter sind nur die Ausschreibungen, Prospekte und Erklärungen des Reiseveran- stalters.
2. Ausschreibungen, Prospekte und Erklärungen von Leistungsträgern, die für den Reiseveranstalter tätig werden (z.B. Hotels, Fluglinien) oder Vertriebsstellen (z.B. Reisebüros) sind nicht Vertragsbestandteil und binden den Reiseveranstalter nicht.
Vertragliche Leistungen. Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegen nehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Das Störungsmanagement umfasst keine Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
Vertragliche Leistungen. Der Belegungsvertrag enthält alle vereinbarten Leistungen.Nachträglich ergänzende mündliche Aufträge von Veranstaltern werden mit Antragsannahme (Bestätigung) der Bildungsstätte zum Bestandteil des Belegungsvertrages. Die Bildungsstätte ist verpflichtet, die von Veranstaltern bestellten und von der Bildungsstätte zugesagten Leistungen zu erbringen. Veranstalter sind verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen an Dritte. Die Unter- oder Weitervermietung gebuchter Räume und Flächen sowie der Verkauf von Speisen und Getränken durch Veranstalter bedarf der schriftlichen Zustimmung der Bildungsstätte. Werden seitens der Bildungsstätte oder auf Verlangen von Veranstaltern technische Geräte oder sonstige Einrichtungen überlassen oder von Dritten beschafft, geschieht dies im Namen und auf Rechnung von Veranstaltern. Diese stellen die Bildungsstätte von allen Ansprüchen der Überlassung seitens Dritter frei und haften für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der betreffenden Geräte und Einrichtungen. Über das Maß üblicher Nutzung hinaus entstehende Betriebskosten (Strom, Wasser und Heizwärme) darf die Bildungsstätte pauschal erfassen und umlegen. Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen von Veran- staltern unter Nutzung des Stromnetzes der Bildungsstätte bedarf der vorherigen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an technischen Anlagen der Bildungs- stätte gehen zu Lasten der Veranstalter. Hierdurch entstehende Stromkosten darf die Bildungsstätte pauschal erfassen und umlegen, sofern sie das Maß vertrags- üblicher Nutzung überschreiten. Veranstalter sind mit Zustimmung der Bildungsstätte berechtigt, eigene Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Bildungsstätte eine Anschlussgebühr berechnen. Störungen an von der Bildungsstätte zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Bildungsstätte solche Störung nicht selbst zu vertreten hat. auf Risiko der Veranstalter in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Bildungsstätte. Diese übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. Die Bildungsstätte stellt ihren Gästen auf Wunsch Möglich- keiten zur Aufbewahrung von Wertsachen zur Verfügung, in der Regel durch Zimmerschlüssel und v...
Vertragliche Leistungen. Im Rahmen des Vertrages über die Durchführung einer Tonsillotomie haben die teilnahmeberechtigten Versicherten Anspruch auf folgende Leistungen: - Die Durchführung einer Tonsillotomie sowie der Durchführung etwaiger erforderlicher Kombinationseingriffe (Adenotomie, Parazentese mit Legen einer Paukendrainage) durch einen am Vertrag teilnehmenden HNO- Operateur. - Die Durchführung von drei postoperativen Nachbehandlungen. Die Durchführung der ersten und zweiten Nachbehandlung erfolgt durch den HNO-Operateur, der den Eingriff vorgenommen hat. Die dritte Nachbehandlung kann auch von einem konservativ tätigen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde erbracht werden. Für die Durchführung der Nachbehandlungen gelten folgende Zeitabstände:
Vertragliche Leistungen. (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Informationsunterlagen, den Angaben auf der Veranstaltungswebseite bzw. den Katalogen, ggf. vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung. Dort finden sich auch die Angaben zu einer Mindestteilnehmerzahl und etwaigen sonstigen Voraussetzungen für Teilnehmer.
(2) Bitte beachten Sie, dass wir nicht für den Inhalt, insbesondere die Aktualität, die Vollständigkeit und die inhaltliche Richtigkeit der auf unseren Veranstaltungen mitgeteilten und in den Veranstaltungsunterlagen aufgenommenen Informationen einstehen können. Gleiches gilt für die Verwertbarkeit zu Ihren persönlichen oder beruflichen Zwecken.
(3) Im Fall der Buchung von Beherbergungsleistungen sind Umbuchungen nach einer bereits erfolgten Buchung, z.B. Änderungen des Reisetermins, Änderung der Art und Modalität der Unterbringung, der Verpflegung etc. im Rahmen der Verfügbarkeit möglich. Wir erheben eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro / Umbuchung für den Verwaltungsaufwand.
(4) Im Falle der Buchung von Beherbergungsleistungen stehen Ihnen die Zimmer ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmer müssen bis 09.00 Uhr geräumt sein. Die Zeiten der Mahlzeiten sind wie folgt: Frühstück 08.00 - 09.00 Uhr Stehkaffee 10.00 - 11.00 Uhr Mittagessen 12.30 Uhr Kaffee / Kuchen 14.30 - 16.00 Uhr Abendessen 18.00 Uhr