Liefertermine Musterklauseln

Liefertermine. 1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant uns dies unverzüglich mitzuteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen.
Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer die Verzögerung zu vertreten hat.
Liefertermine. 4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben.
Liefertermine. 7.1 Der Auftragsnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Arbeitszeit des Auftragsnehmers Auskunft zu geben.
Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Ein- gang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden 6. Delivery Dates 6.1 Observance of the stipulated time for Delivery is conditional on the timely receipt of all documents, necessary permits and approvals, especially of plans to be provided by the Buyer as well as fulfilment of the agreed terms of payment and other obligations by the Buyer. Unless these conditions are fulfilled on time, the time for Delivery shall be extended accordingly; this shall not apply if we are responsible for the delay.
Liefertermine. Alle angegebenen Liefertermine dienen zur Orientierung und hängen davon ab, ob ROSEN alle für die Bereitstellung der Produkte erforderlichen Informationen rechtzeitig von dem Käufer erhält. XXXXX ist an den vertraglich vereinbarten Lieferzeitplan gebunden, ist jedoch nicht verantwortlich für Verzug, den der Käufer oder Dritte zu vertreten haben.
Liefertermine. 6.1 Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie eine Woche ab Vertragsschluss.
Liefertermine. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen oder in KW. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.
Liefertermine. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich und verstehen sich generell als Fixtermine. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Nach Ablauf der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an dem von uns angegebenen Ablieferungsort eingegangen sein. Bei Überschreitung der Lieferfristen bzw. Liefertermine sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung zu verlangen, oder sofort oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dabei sind wir berechtigt, verschuldensunabhängig entweder ohne Nachweis eines Schadens 20 % der vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Wenn wir die verspätet gelieferte Ware übernehmen, ist der Lieferant zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Konventionalstrafe in Höhe von 1 % des Kaufpreises pro Tag Lieferzeitüberschreitung, maximal 10 % des Warenwertes, verpflichtet. Dies unbeschadet eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, Teillieferungen oder verfrühte Lieferungen entgegenzunehmen, diesfalls kann aber ein Anspruch auf Teilzahlung vor Gesamtlieferung oder auf vorzeitige Zahlung nicht abgeleitet werden. Sofern wir die Lieferung zum Liefertermin nicht annehmen können, werden wir dies dem Lieferanten spätestens 14 Tage vor dem Liefertermin mitteilen. Der Liefertermin verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Verhinderung der Annahme durch uns. Etwaige Schadenersatzansprüche des Lieferanten an uns sind ausgeschlossen. Eine Lieferverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn die Leistung zur Gänze erfüllt ist, auch bei teilbarer Leistung, sowie wenn sämtliche verlangten oder erforderlichen Dokumente, Pläne etc. uns übergeben werden. Der Lieferant, egal ob Hersteller oder Händler, ist verpflichtet, die zu liefernden Waren vor Versand einer ausreichenden Qualitäts- und Quantitätskontrolle zu unterziehen, allenfalls unter Beiziehung von Sachverständigen. Er kann sich auf die Bestimmungen des § 377, 388 UGB nicht berufen.
Liefertermine. 5.1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.