Common use of Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers Clause in Contracts

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg des finanzierten Projekts kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensneh- mer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des finanzierten Projekts kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werdenMarktes für Erneuerbare Energien. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Darlehensnehmer haben. Die Investition wird zum Teil über Fremdkapital, z.B. ein Darlehen, finanziert. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer hat dieses unabhängig von seiner Einnahmesituation zu bedienen. Der Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: auditcapital.de, auditcapital.de, auditcapital.de

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der Weder der wirtschaftliche Erfolg der zukünftigen Geschäftstätigkeit des finanzierten Projekts kann nicht Darlehensnehmers noch der Erfolg des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung nachteili- gen Entwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft Zu- kunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg des finanzierten Projekts kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg des finanzierten Projekts kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger Nachrangdarlehensgeber trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer Darle- hensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg des finanzierten Projekts oder anderer Projekte, die der Darlehensnehmer finanziert (s.u. Ziffer 2.d) kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen vorherge- sehen werden. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantierenga- rantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung Entwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg des finanzierten Projekts kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger Darlehensgeber trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Weder der wirtschaftli- che Erfolg der zukünftigen Geschäftstätigkeit des finanzierten Projekts kann nicht Darlehensnehmers noch der Erfolg der vom Darlehensnehmer verfolgten Anlagestrategie (Weiterleitung des eingeworbenen Kapitals an den Projektinhaber) können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der Weder der wirtschaftliche Erfolg der zukünftigen Geschäftstätig- keit des finanzierten Projekts kann nicht Darlehensnehmers noch der Erfolg des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung nachteili- gen Entwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg des finanzierten Projekts kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger Nachrangdarlehensgeber trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer Darle- hensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg des finanzierten Projekts oder anderer Projekte, die der Darlehensnehmer finanziert (s.u. Ziffer 2.d) kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen vor- hergesehen werden. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger Nachrangdarlehensgeber trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer Dar- lehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zins- forderungen Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg des finanzierten Projekts Pro- jekts oder anderer Projekte, die der Darlehensnehmer finanziert (s.u. Ziffer 2.e) kann nicht mit Sicherheit Sicher- heit vorhergesehen werden. Der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern zu- sichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt