Risikohinweis Musterklauseln

Risikohinweis. 1. Grundsätzlich zählen Einlagenprodukte zu den sichersten und einfachsten Bankprodukten. Dennoch können währungsunabhängige Risiken, wie Emittenten-, Transferrisiko- und rechtliche Risiken, auftreten. Bei Fremdwährungseinlagen ist insbesondere ein Währungs- und Transferrisiko gegeben.
Risikohinweis. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Betrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Kommt es während der Laufzeit des Nachrangdarlehens – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin, erfolgt eine Befriedigung der DarlehensgeberIn erst dann, wenn sämtliche andere, nicht-nachrangigen Gläubiger, zuvor vollständig befriedigt worden sind. Hinsichtlich anderer ebenfalls im Rang zurückgetretener Gläubiger besteht Gleichrangigkeit. Im Falle einer Insolvenz droht der Totalverlust. Die DarlehensgeberIn nimmt somit zur Kenntnis, dass diese Vermögensanlage neben den Chancen auch Risiken birgt. Jede Investitionsentscheidung bedarf daher einer individuellen Anpassung an die persönlichen und steuerrechtlichen Verhältnisse der DarlehensgeberIn, zumal letztlich die Ertragschancen sowie der Erfolg des Investments auch von dessen Dauer, Gebühren und Steuern abhängt. Prüfen Sie als DarlehensgeberIn genau, ob diese Veranlagung für Sie geeignet ist und investieren Sie im Zweifelsfall nicht. Die Plattformbetreiberin übernimmt keinerlei Haftung für die Bonität und Zahlungsfähigkeit der Darlehensnehmerin, sowie die Verpflichtungen und Informationen der Darlehensnehmerin gegenüber dem DarlehensgeberIn egal aus welchem Rechtsgrund. Die DarlehensgeberIn sollte daher ausschließlich Kapital investieren, dessen Verlust sie wirtschaftlich verkraften kann und welches über die Laufzeit des Nachrangdarlehens nicht liquide benötigt wird. Zwecks Risikominimierung empfiehlt sich die Streuung des veranlagbaren Kapitals auf mehrere Darlehensnehmerinnen auf der Plattform bzw. auf unterschiedliche Vermögensanlagen.
Risikohinweis. Bei einem unbesicherten, qualifiziert nachrangigen Darlehen tragen Sie als Darlehensgeber ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Das Darlehenskapital einschließlich der Zinsansprüche kann aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts (Ziffer 8 der Allgemeinen Darlehensbedingungen) nicht zurückgefordert werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Ferner bestehen keine Sicherheiten. Dies kann zum Totalverlust des investierten Kapitals führen. Sollten ein Anleger diesen selbst fremdfinanzieren steht ihm das Kapital zur Rückzahlung seiner Verpflichtungen nicht zur Verfügung, sodass er selbst in Privatinsolvenz fallen könnte. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Darlehenskapitals hinausgehen würde, besteht dagegen nicht. Bitte lesen Sie die ausführlichen Risikohinweise (Anlage 3). Der Darlehensnehmer plant die Durchführung des Projekts laut Projektprofil („Projekt“). . Der Darlehensgeber stellt ihm einen Teil des hierfür erforderlichen Kapitals in Form eines zweckgebundenen, unbesicherten und qualifiziert nachrangigen Darlehens („Darlehen“) zur Verfügung. Das Darlehen ist Teil einer sogenannten Schwarmfinanzierung („Crowdinvesting“) Verschiedene Darlehensgeber geben darin eine Vielzahl von einzelnen Darlehen gleicher Art („Teil-Darlehen“). Die Teil-Darlehen sind, mit Ausnahme der Vertragspartner und der Darlehensbeträge, identisch ausgestaltet. Sie werden über die Website xxx.xxxxxxxxxxxx.xx vermittelt („Plattform“; der Betreiber dieser Plattform, die AUDITcapital GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxx, im Folgenden „Plattformbetreiber“). Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien das Folgende:
Risikohinweis. Die beschriebenen gesetzlich vorgesehenen Bail-In Maßnahmen können für Gläubiger einer Bank zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Auch eine Veräußerung von z.B. Anleihen kann im Sanierungs- oder Abwicklungsfall erschwert und mit deutlichem Wertverlust möglich sein. Selbst wenn die ursprüngliche Emissionsdokumentation oder das Werbematerial eines Bankproduktes die Verlustbeteiligung nicht ausdrücklich beschreibt, kann dieses Produkt gesetzlich von einer Bail-In Maßnahme erfasst werden. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Website der Österreichischen Nationalbank: xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx
Risikohinweis. Dieses Angebot unterliegt speziellen Risiken. Das Angebot zum Er- werb von Schuldverschreibungen bezieht sich auf Finanzinstru- mente, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzu- führenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind auf die die Emittentin keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirt- schaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.
Risikohinweis. Den Aktionären der Gesellschaft wird empfohlen, sich vor der Entscheidung zur Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen dieses Angebots umfassend über die Gesellschaft und de- ren Geschäftstätigkeit zu informieren und insbesondere den von der Gesellschaft veröffent- lichten Wertpapierprospekt aufmerksam zu lesen. Sie sollten insbesondere die in Ziffer 2 (RISIKOFAKTOREN) des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken bei ihrer Entschei- dung berücksichtigen. Die MAINFIRST BANK ist berechtigt, unter bestimmten Umständen vom Übernahmever- trag zurückzutreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere - der Nichteintritt der im Übernahmevertrag genannten aufschiebenden Bedingun- gen, - eingetretene oder wahrscheinliche, wesentliche nachteilige Änderung in den natio- nalen oder internationalen wirtschaftlichen, politischen oder finanziellen Rahmen- bedingungen oder Ausbruch oder Eskalation von Kriegen bzw. bewaffneten Ausei- nandersetzungen oder terroristischen Anschlägen, die zu einer wesentlichen Be- einträchtigung der Finanzmärkte in Deutschland, Großbritannien oder den Vereinig- ten Staaten von Amerika führen, - die Aussetzung des Handels an der Frankfurter, Londoner oder New Yorker Wert- papierbörse generell und nicht nur aus technischen Gründen oder die Verhängung eines generellen Moratoriums über kommerzielle Bankaktivitäten in Frankfurt am Main, London oder New York durch die zuständigen Behörden, - der Eintritt einer für die Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften wesent- lichen Beeinträchtigung in der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage oder deren Geschäftstätigkeit oder die Annahme, dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetre- tenen Ereignisse und Entwicklungen eine solche wesentliche Beeinträchtigung ein- treten wird. In dem Fall, dass vor der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Han- delsregister die MAINFIRST BANK den Übernahmevertrag beendet oder die Gesellschaft das Bezugsangebot zurücknimmt, entfällt das Bezugsrecht der Aktionäre entschädigungs- los. Beendet die MAINFIRST BANK den Übernahmevertrag nach der Eintragung der Kapi- talerhöhung in das Handelsregister, sind Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, berechtigt und verpflichtet, Bezugsaktien zum Bezugspreis zu beziehen; ein Rücktritt der Aktionäre ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Risikohinweis. Durch die Diversifikation der Anlagen strebt der Portfolio Manager danach, die negativen Auswirkungen dieser Risiken auf den Wert des Subfonds teilweise zu mindern. Durch den Gebrauch von besonderen Techniken und Instrumenten, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben und die eine Optimierung des Portfoliomanagements bezwecken, entstehen möglicherweise für die Anleger grössere Risiken. m Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz kann die Fondsleitung bzw. -gesellschaft an die nachstehen- den qualifizierten Anleger, welche bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Anteile kollektiver Kapitalanlagen für Dritte halten, Rückvergütungen bezahlen: − Lebensversicherungsgesellschaften − Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen − Anlagestiftungen − Schweizerische Fondsleitungen − Ausländische Fondsleitungen und –gesellschaften − Investmentgesellschaften Im Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz kann die Fondsleitung bzw. –gesellschaft an die nachstehen- den Vertriebsträger und Vertriebspartner Vertriebsentschädigungen bezahlen: Sodann können an die nachstehend bezeichneten Vertriebsträger und –partner Bestandespflegekommissionen bezahlt werden: − bewilligte Vertriebsträger im Sinne von Art. 19 Abs. 1 KAG − von der Bewilligungspflicht befreite Vertriebsträger im Sinne von Art. 19 Abs. 4 KAG und Art. 8 KKV − Vertriebspartner, die Anteile kollektiver Kapitalanlagen ausschliesslich bei institutionellen Anlegern mit professioneller Tresorerie platzieren − Vertriebspartner, die Anteile kollektiver Kapitalanlagen ausschliesslich aufgrund eines schriftlichen Ver- mögensverwaltungsauftrages platzieren Mit Bezug auf die in der Schweiz vertriebenen Anteile sind Erfüllungsort und Gerichtsstand am Sitz des Vertreters begründet worden.
Risikohinweis. Insbesondere durch die Abhängigkeit der Entnahmen bzw. der Überschussbeteiligung von ausreichender Liquidität der Gesellschaft kann es zu Kürzungen bzw. Totalausfällen in der Bedienung der Veranlagung kommen. Siehe hierzu insbesondere die Beschreibung der Risiken auf Seite 12 "Allgemeines", "Prognoserechnung/Prognoserisiko Seite 14, Seite 17 "Kapitalverlustrisiko/Fremdfinanzierungsrisiko", Seite 18 "Maximalrisiko" und Seite 15 "Platzierungs- und Rückabwicklungsrisiko" samt den Ergänzungen der Risiken in Punkt 5.2. "Sonstige Angaben, die für den Anleger erfor- derlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden" in Abschnitt I dieses Kapitalmarktprospekts. Bisher wurde noch kein Rechenschaftsbericht erstellt. Siehe hierzu die Angaben auf Seite 8 "Erwerbspreis und Agio", Seite 8f "Weitere mit der Vermögensanlage verbundene Kosten" und "Weitere vom Anleger zu erbringende Leistungen oder Zahlungen" auf Seite 9. Betreffend der Verzugszinsen sei im besonderen auf den §6 des Gesellschaftsvertrages "Erbringung einer Einlage" (Seite 95) verwiesen. Zu den möglichen steuerlichen Auswirkungen dieser Veran- lagung auf Anlegerseite siehe oben Punkt 2.11. "Die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (z.B. Kapital- ertrags-Steuer, ausländische Quellensteuern)" in Abschnitt I dieses Kapitalmarktprospekts und die Ausführungen zum "Gesetzgebungs- / Rechtssprechungs- sowie Steuerrechts- änderungsrisiko" auf Seite 13 samt den Ergänzungen der Risiken in Punkt 5.2. "Sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden" in Abschnitt I dieses Kapitalmarktprospekts. Im Falle der mittelbaren Beteiligung ist die Treuhänderin im deutschen Handelsregister als Kommanditistin eingetragen, die ihre Beteiligung aber treuhändig für die Anleger hält und verwaltet. Der Anleger kann sich nach Maßgabe des Gesell- schaftsvertrages unmittelbar als direkt im deutschen Han- delsregister, mit einer eingetragenen Haftsumme von 1% des jeweils einzuzahlenden Kapitalanteils, eingetragener Kommanditist an der Emittentin beteiligen. In beiden Fällen wird der Anleger aber im Innenverhältnis wie ein Komman- ditist nach deutschem Gesellschaftsrecht behandelt. Die Kosten für die notarielle Beglaubigung bei einer Handelsre- gistereintragung trägt der Gesellschafter. Siehe hierzu die Angaben auf Seite 32 "Gesellschaftsstruktur" und § 4 des Gesellschaftsvertrags "Kapitalerhöhung - Treuhandkomman- ditist" (Se...
Risikohinweis. 13.1. Die Kreditgeberin hat die Zahlungsfähigkeit und Identität des Kreditnehmers im Rahmen der anwendbaren gesetzli- chen Bestimmungen überprüft. Aus der erfolgten Kreditfä- higkeitsprüfung oder dem Zinssatz können keine Ansprüche abgeleitet werden.
Risikohinweis. Die Treuhandverwahrung bezieht sich auf Finanzinstrumente, die wegen ihrer spezifischen Merkmale und der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind und deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Weitergehende Informationen findest du in unseren Basis- und Risikoinformationen, die du von der Internetseite xxxxx://xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx herunterladen kannst.