Common use of Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers Clause in Contracts

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers. Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Nachrangdarlehensgeber trägt das Ri- siko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforde- rungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg des finanzier- ten Projekts oder anderer Projekte, die der Darlehensnehmer finanziert (s.u. Ziffer 2.d) kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt