Common use of Gestohlene und wiedergefundene Geräte Clause in Contracts

Gestohlene und wiedergefundene Geräte. 8.1.7.1 Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die Gesellschaft umgehend zu benachrichtigen, falls gestohlene versicherte Geräte wiedergefunden werden. 8.1.7.2 Falls die Entschädigung für diesen Diebstahl bereits geleistet worden ist, kann der Versicherungsnehmer zwischen zwei Möglichkeiten wählen: ◼ Entweder er nimmt diese Gerät zurück und erstattet die Entschädigung innerhalb von sechzig Tagen unter Abzug der Kosten von Reparaturen etwaiger Sachschäden an den Geräten, ◼ oder er überlässt der Gesellschaft die wiedergefundenen Geräte.

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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen