Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. 9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. 9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 9.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund beson- derer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 9.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge- schlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 9.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 8.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 8.2. Mängelansprüche verjähren verjähren, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften ent- gegenstehen, in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 8.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisenaufwei- sen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die WareWa- re, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener ange- messener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 8.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche Scha- densersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 8.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der BrauchbarkeitBrauch- barkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittelBetriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten ungeeig- neten Baugrundes oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen be- stehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheMängelan- sprüche.
9.6 8.6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers Be- stellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen ausgeschlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § Paragraf 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § Paragraf 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § Paragraf 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes Betriebsmittel oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und MaterialkostenMaterialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 9.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers Bestellers/Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 9.2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten Ware bei unserem Bestellergelieferten Ware. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von LebenVorstehende Bestimmungen gelten nicht, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen werden). Soweit soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 9.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – Besteller/Käufer - unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche – Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 9.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittelBetriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes Montagearbeiten oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller Besteller/Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 9.6. Ansprüche des Bestellers Bestellers/Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers Bestellers/Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 9.7. Rückgriffsansprüche des Bestellers Bestellers/Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller Besteller/Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 10.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten ge- schuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 10.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 10.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit Gelegen- heit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – - unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche – Schadensersatzan- sprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 10.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten BeschaffenheitBe- schaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung Abnut- zung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittelBetriebsmittel, mangelhafter mangel- hafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehenent- stehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß un- sachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 10.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendun- gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit so- weit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung Ver- bringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 10.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers Bestellers gegen den Lieferer gilt gelten ferner Absatz 6 die Bestimmungen unter 6.6 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 . Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen ausgeschlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 . Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 . Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 . Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittelBetriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 . Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und MaterialkostenMaterialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 . Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 Ziffer 9.6 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 . Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen ausgeschlossen werden). .) Soweit das Gesetz gemäß § Paragraf 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § Paragraf 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § Paragraf 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 . Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 . Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 . Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittelBetriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 . Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und MaterialkostenMaterialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 . Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 9.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 9.2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von LebenVorstehende Bestimmungen gelten nicht, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen werden). Soweit soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 9.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 9.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittelBetriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 9.6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 9.7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes Betriebsmittel oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 12.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 12.2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che Verjährungsfrist. (Hinweis: gelieferten Waren bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten zwingend vorschreibt, gelten diese FristenBesteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
9.3 12.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die von uns gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 12.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – Bestseller - unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche – Schadensersatzansprüche gem. Ziffer 12.8. - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 12.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes Betriebsmittel oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 12.6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, Materialkosten sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die der Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 12.7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
12.8. Für den Umfang Schadensersatzansprüche des Rückgriffsanspruches Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Be- stellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechendMangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns. Weitergehende oder andere als in diesen AGB geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
12.9. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen ausgeschlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § Paragraf 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § Paragraf 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § Paragraf 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittelBetriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und MaterialkostenMaterialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § Paragraf 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § Paragraf 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § Paragraf 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittelBetriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 Ansprüche des Bestellers wegen 5. Erfüllungsort der zum Zweck der zur Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge- schlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen GebrauchHandlungen ist unser Firmensitz.
9.7 6. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechendnicht.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che Verjährungsfrist. Besteller (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche Gewährleistungsfrist ganz ausge- schlossen ausgeschlossen werden). Soweit Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittelBetriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- und Verarbeitung zu rügen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Jede Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. STS ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.
9.2 Mängelansprüche im Rahmen der Sachmängelhaftung (§§ 437 ff. BGB) verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie- ferten STS gelieferten Ware bei unserem ihrem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli- che Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleis- tungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausge- schlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fris- ten zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir wird STS die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge Mängelrüge, nach unserer ihrer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns STS stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück- griffsansprüche Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser- satzansprüche Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung Verfügung mindern.
9.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh- lerhafter fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittelBetriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes Bauarbeiten oder aufgrund beson- derer besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wer- den Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge- schlossenausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns STS gelieferte Ware nach- träglich nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns STS bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be- stellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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