Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. 9.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. 9.3 Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu ersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
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Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
9.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
9.3 Gewährleistungsansprüche a) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche .
b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein erfolgter Ablieferung der von uns zu vertretender gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
c) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel voraufweisen, sind der bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder zur Ersatzlieferung berechtigtdie Vergütung mindern.
e) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir sind im Rahmen Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
f) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung verpflichteterforderlichen Aufwendungen, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu ersetzen. Eine Kostenerstattung ist Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach unserer Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, dies die Verbringung entspricht dem ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche Gebrauch.
g) Rückgriffsansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers)gegen uns bestehen nur insoweit, vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange als der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, mit seinem Abnehmer keine über die Nacherfüllung verweigerngesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
9.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
9.3 Gewährleistungsansprüche Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein erfolgter Ablieferung der von uns zu vertretender gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel voraufweisen, sind der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder zur Ersatzlieferung berechtigtdie Vergütung mindern. Wir sind im Rahmen Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung verpflichteterforderlichen Aufwendungen, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu ersetzen. Eine Kostenerstattung ist Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach unserer Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, dies die Verbringung entspricht dem ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareGebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche Rückgriffsansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers)gegen uns bestehen nur insoweit, vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange als der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, mit seinem Abnehmer keine über die Nacherfüllung verweigerngesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
9.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
9.3 Gewährleistungsansprüche a. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche .
b. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein erfolgter Ablieferung der von uns zu vertretender gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
c. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel voraufweisen, sind der bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
x. Xxxxxxx die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder zur Ersatzlieferung berechtigtdie Vergütung mindern.
e. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir sind im Rahmen Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
f. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung verpflichteterforderlichen Aufwendungen, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu ersetzen. Eine Kostenerstattung ist Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach unserer Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, dies die Verbringung entspricht dem ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche Gebrauch.
x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers)gegen uns bestehen nur insoweit, vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange als der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang erfüllt, des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer richten sich die Rechte des Bestellers im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der dem mangelfreien Teil Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernWare im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt Gewährleistungsrechte des Gefahrübergangs.
9.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
9.3 Gewährleistungsansprüche des Bestellers Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, insoweit der Kunde Kaufmann i.S.d. Dabei hat er die Lieferung §§ 1 ff HGB ist. Etwaige dementsprechende Rügen oder Anzeigen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Sollte der Mangel selbst bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware nicht erkennbar sein, muss dieser unverzüglich innerhalb von 5 Tagen nach seiner Entdeckung uns gegenüber angezeigt werden. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endverkauf der Ware an Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB). Die vorstehende Obliegenheit gilt auch für Mehr- und Minderlieferungen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge gilt eine Woche Mehr- oder Minderlieferung durch den Kunden als genehmigt. Mängelansprüche verjähren in 1 Jahr nach Empfangerfolgter Ablieferung oder Fertigstellung der von uns gelieferten Ware oder Leistung bei unserem Kunden. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung sind Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretender vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen gestützt sind, für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gleiches gilt für gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB). Vor etwaiger Rücksendung von Xxxx ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung einen Mangel voraufweisen, sind der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware oder Leistung, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder zur Ersatzlieferung berechtigtdie Vergütung mindern. Wir sind Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Leistung. Hierunter fallen im Rahmen Besonderen technisch bedingte Abweichung sowie geringfügige Design- oder Farbänderungen. Ebenso bestehen keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter, nachlässiger oder nichtwesensgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Reparatur- und Wartungsarbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durchgeführt, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung verpflichteterforderlichen Aufwendungen, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu ersetzen. Eine Kostenerstattung ist Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach unserer Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, dies die Verbringung entspricht dem ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der WareKunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche Für den Umfang des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff Rückgriffsanspruches des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen Kunden uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigerngilt ferner das im vorangegangenen Absatz genannte entsprechende.
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Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt Gewährleistungsrechte des Gefahrübergangs.
9.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
9.3 Gewährleistungsansprüche des Bestellers Geschäftspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche • Mängelansprüche verjähren in 3 Monaten nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein erfolgter Ablieferung der von uns zu vertretender gelieferten Ware bei unserem Geschäftspartner. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme, der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden). Soweit die gesetzlichen Bestimmungen längere Fristen zwingend vorschreiben, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. • Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel voraufweisen, sind der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Geschäftspartner – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder zur Ersatzlieferung berechtigtdie Vergütung mindern. Wir sind im Rahmen • Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Geschäftspartner oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. • Ansprüche des Geschäftspartners wegen der zum Zweck der Nacherfüllung verpflichteterforderlichen Aufwendungen, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu ersetzen. Eine Kostenerstattung ist Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach unserer Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Geschäftspartners verbracht worden ist, es sei denn, dies die Verbringung entspricht dem ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch Gebrauch. • Rückgriffsansprüche des Geschäftspartners gegen uns bestehen nur insoweit, als der WareGeschäftspartner mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Dies Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Geschäftspartners gegen den Lieferer gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernferner Absatz 6 entsprechend.
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Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Die Beschaffenheit (1) Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen LiefervorschriftenProduktbeschreibung oder ‐ soweit keine Produktbeschreibung vorliegt ‐ dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko Änderungen in der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
9.2 Für SachmängelKonstruktion und/oder Ausführung, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendungweder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, fehlerhafte Montage bzwbleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für MängelBei Mängeln, die den Wert und/oder die Tauglichkeit der Ware Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unerheblich mindernunwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
9.3 Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus(2) Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, dass wenn sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber eine Woche 2 Wochen nach Empfangihrer Entdeckung zu melden. Ziffer 4.4 bleibt unberührt.
(3) Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender werden wir den Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtLieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Wir Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so sind im Rahmen wir von der Mängelhaftung befreit.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer uns vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung verpflichtet(Ziffer 8.4) oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag (Ziffer 8.5) erforderlichen Aufwendungen, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu ersetzen. Eine Kostenerstattung ist Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einem schwer zugänglichen Standort installiert wurde. Entsprechendes gilt, wenn der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde.
(6) Die Verantwortung für die Ware nach einwandfreie Wasserbeschaffenheit obliegt dem Kunden bzw. dem Betreiber. Sie haben die Anforderungen an das Kessel‐ und Speisewasser zu beachten, die in den VDI‐Richtlinien 2035 bzw. den Empfehlungen der VdTÜV in der jeweils neuesten Fassung festgelegt sind.
(7) Schäden, die durch Nichteinhaltung unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden istVorschriften und Bedingungen für Installation, Montage, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Wartung oder durch Verwendung unzweckmäßiger oder anderer als der vorgeschriebenen Regelgeräte, Brennstoffe, Feuerungs‐, Stromarten und ‐spannungen, durch falsche Brennerwahl oder ‐einstellung oder unzweckmäßige Ausmauerungen eingetreten, begründen keine Mängelrüge. Das Gleiche gilt bei Überlastung, Korrosion und Steinablagerungen, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend wir haften für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB derartige Schäden aus Ziffer 10.
(Rückgriff des Verkäufers)8) Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten, vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber soweit nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtdas Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, die Nacherfüllung verweigern.nachstehenden Fristen, die jeweils am Tag unserer Lieferung beginnen:
(8.1) 5 Jahre – Speicher (Puffer, MT, MS, MTS, MTL, MTLS, MTL‐WP, MTLS‐WP, MTL‐KWP, MTLS‐KWP, Reihenspeicher)
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Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
9.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
9.3 Gewährleistungsansprüche 7.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche .
7.2 Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
7.3 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein erfolgter Ablieferung der von uns zu vertretender gelieferten Ware bei unserem Besteller.
7.4 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel voraufweisen, sind der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Voraussetzung für die geschuldete Nacherfüllung ist der gezahlte Kaufpreis. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehen zu unseren Lasten.
7.5 Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
7.6 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – die Vergütung mindern oder zur Ersatzlieferung berechtigtvom Vertrag zurücktreten.
7.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir sind im Rahmen Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.8 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung verpflichteterforderlichen Aufwendungen, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu ersetzen. Eine Kostenerstattung ist Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach unserer Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, dies die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.9 Die Aufrechnung mit etwaigen, von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareKaufvertrag beruht. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht Käufers in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtUmfange zurückgehalten werden, die Nacherfüllung verweigernin einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
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Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
9.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
9.3 Gewährleistungsansprüche (1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei hat er .
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die Lieferung unverzüglichgelieferte Ware einen Mangel aufweisen, spätestens aber eine Woche nach Empfangder bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machenso werden wir die Ware, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder zur Ersatzlieferung berechtigtdie Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir sind im Rahmen Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung verpflichteterforderlichen Aufwendungen, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu ersetzen. Eine Kostenerstattung ist Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach unserer Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, dies die Verbringung entspricht dem ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers)gegen uns bestehen nur insoweit, vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange als der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigerndes Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress. 9.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
9.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
9.3 Gewährleistungsansprüche a) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche .
b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein erfolgter Ablieferung der von uns zu vertretender gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
c) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel voraufweisen, sind der bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder zur Ersatzlieferung berechtigtdie Vergütung mindern.
e) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir sind im Rahmen Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
f) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung verpflichteterforderlichen Aufwendungen, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu ersetzen. Eine Kostenerstattung ist Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung von uns gelieferte Xxxx nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, dies die Verbringung entspricht dem ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche Gebrauch.
g) Rückgriffsansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers)gegen uns bestehen nur insoweit, vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange als der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, mit seinem Abnehmer keine über die Nacherfüllung verweigerngesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Sales Contracts