Grund-Clearingmodell-Bestimmungen – Gegenstandsbasierte Zuordnung/Elementary Omnibus Transaktionen. Wurden ein oder mehrere Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepots gemäß Ziffer 2.1.3 eröffnet, verpfändet das Clearing-Mitglied hiermit der Eurex Clearing AG alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in einem solchen Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepot bzw. in solchen Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepots verbucht sind, um Elementary Omnibus Margin gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 3 und Abschnitt 2 Ziffer 6 der Clearing-Bedingungen für den Fall zu stellen, dass die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist. Das Clearing-Mitglied verplichtet sich darüber hinaus, eine Kontrollvereinbarung mit der SIX SIS AG und der Eurex Clearing AG in Bezug auf alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in den Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepots verbucht sind, abzuschließen.
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Samples: Verpfändungsvertrag, Clearing Agreement
Grund-Clearingmodell-Bestimmungen – Gegenstandsbasierte Zuordnung/Elementary Omnibus Transaktionen. Wurden ein oder mehrere Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepots gemäß Ziffer 2.1.3 eröffnet, verpfändet das Clearing-Mitglied hiermit der Eurex Clearing AG alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in einem solchen Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepot bzw. in solchen Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepots verbucht sind, um Elementary Omnibus Margin gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 3 und Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 6 46 der Clearing-Bedingungen für den Fall zu stellen, dass die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist. Das Clearing-Mitglied verplichtet verpflichtet sich darüber hinaus, eine Kontrollvereinbarung mit der SIX SIS AG und der Eurex Clearing AG in Bezug auf alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in den Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepots verbucht sind, abzuschließen.
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Samples: Verpfändungsvertrag, Pledge Agreement