Grund-Clearingmodell-Bestimmungen – Wertbasierte Zuordnung/Eigentransaktionen und Elementary Omnibus Transaktionen. Wurden ein oder mehrere Deutsche Pfanddepots gemäß Ziffer 2.1.1 eröffnet, verpfändet das Clearing-Mitglied hiermit der Eurex Clearing AG alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in einem solchen Deutschen Pfanddepot bzw. in solchen Deutschen Pfanddepots verbucht sind, um (i) Margin gemäß den Grund-Clearingmodell- Bestimmungen zu stellen, falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist, oder (ii) Elementary Proprietary Margin zu stellen, falls die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist (in beiden Fällen gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 3 und Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 46 der Clearing-Bedingungen).
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Grund-Clearingmodell-Bestimmungen – Wertbasierte Zuordnung/Eigentransaktionen und Elementary Omnibus Transaktionen. Wurden ein oder mehrere Deutsche Pfanddepots gemäß Ziffer 2.1.1 eröffnet, verpfändet das Clearing-Mitglied hiermit der Eurex Clearing AG alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in einem solchen Deutschen Pfanddepot bzw. in solchen Deutschen Pfanddepots verbucht sind, um (i) Margin gemäß den Grund-Clearingmodell- Clearingmodell-Bestimmungen zu stellen, falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist, oder (ii) Elementary Proprietary Margin zu stellen, falls die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist (in beiden Fällen gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 3 und Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 46 6 der Clearing-Bedingungen).
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Samples: Muster Sicherheitentreuhandvertrag Und Verpfändungs Und Abtretungsvertrag
Grund-Clearingmodell-Bestimmungen – Wertbasierte Zuordnung/Eigentransaktionen und Elementary Omnibus Transaktionen. Wurden ein oder mehrere Deutsche Pfanddepots gemäß Ziffer 2.1.1 eröffnet, verpfändet das Clearing-Mitglied hiermit der Eurex Clearing AG alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in einem solchen Deutschen Pfanddepot bzw. in solchen Deutschen Pfanddepots verbucht sind, um (i) Margin gemäß den Grund-Clearingmodell- Bestimmungen zu stellen, falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist, oder (ii) Elementary Proprietary Margin zu stellen, falls die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist (in beiden Fällen gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 3 und Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 46 6 der Clearing-Clearing- Bedingungen).
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