Common use of Grund-Clearingmodell-Bestimmungen – Wertbasierte Zuordnung/Eigentransaktionen und Elementary Omnibus Transaktionen Clause in Contracts

Grund-Clearingmodell-Bestimmungen – Wertbasierte Zuordnung/Eigentransaktionen und Elementary Omnibus Transaktionen. Wurden ein oder mehrere Schweizer Pfanddepots gemäß Ziffer 2.1.3 eröffnet, verpfändet das Clearing-Mitglied hiermit der Eurex Clearing AG alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in einem solchen Schweizer Pfanddepot bzw. in solchen Schweizer Pfanddepots verbucht sind, um (i) Margin gemäß den Grund-Clearingmodell- Bestimmungen zu stellen, falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist, oder (ii) Elementary Proprietary Margin zu stellen, falls die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist (in beiden Fällen gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 3 und Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 46 der Clearing-Bedingungen). Das Clearing-Mitglied verpflichtet sich darüber hinaus, eine Kontrollvereinbarung mit der SIX SIS AG und der Eurex Clearing AG in Bezug auf alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in den Schweizer Pfanddepots verbucht sind, abzuschließen.

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Samples: Verpfändungsvertrag, Pledge Agreement

Grund-Clearingmodell-Bestimmungen – Wertbasierte Zuordnung/Eigentransaktionen und Elementary Omnibus Transaktionen. Wurden ein oder mehrere Schweizer Pfanddepots gemäß Ziffer 2.1.3 eröffnet, verpfändet das Clearing-Mitglied hiermit der Eurex Clearing AG alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in einem solchen Schweizer Pfanddepot bzw. in solchen Schweizer Pfanddepots verbucht sind, um (i) Margin gemäß den Grund-Clearingmodell- Clearingmodell-Bestimmungen zu stellen, falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist, oder (ii) Elementary Proprietary Margin zu stellen, falls die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist (in beiden Fällen gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 3 und Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 46 6 der Clearing-Bedingungen). Das Clearing-Mitglied verpflichtet verplichtet sich darüber hinaus, eine Kontrollvereinbarung mit der SIX SIS AG und der Eurex Clearing AG in Bezug auf alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in den Schweizer Pfanddepots verbucht sind, abzuschließen.

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Samples: Clearing Agreement

Grund-Clearingmodell-Bestimmungen – Wertbasierte Zuordnung/Eigentransaktionen und Elementary Omnibus Transaktionen. Wurden ein oder mehrere Schweizer Pfanddepots gemäß Ziffer 2.1.3 eröffnet, verpfändet das Clearing-Mitglied hiermit der Eurex Clearing AG alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in einem solchen Schweizer Pfanddepot bzw. in solchen Schweizer Pfanddepots verbucht sind, um (i) Margin gemäß den Grund-Clearingmodell- Bestimmungen zu stellen, falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist, oder (ii) Elementary Proprietary Margin zu stellen, falls die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist (in beiden Fällen gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 3 und Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 46 6 der Clearing-Clearing- Bedingungen). Das Clearing-Mitglied verpflichtet verplichtet sich darüber hinaus, eine Kontrollvereinbarung mit der SIX SIS AG und der Eurex Clearing AG in Bezug auf alle Wertpapiere, die jetzt oder zukünftig in den Schweizer Pfanddepots verbucht sind, abzuschließen.

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Samples: Verpfändungsvertrag