Grundprüfung nach Arbeiten Dritter am System, sofern diese nicht von der TDK GmbH autorisiert oder beauftragt wurden.. 2.12 Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichen Servicezeiten (Mo – Fr, 9:00 – 17:00 Uhr) erbracht werden.