Leistungen gegen gesonderte Berechnung Musterklauseln

Leistungen gegen gesonderte Berechnung. 4.1 Soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, sind in den Pflege- und Supportleistungen insbesondere nicht enthalten:
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. Kostenpflichtige Leistungen, welche nicht im Service enthalten sind. - Beseitigung von Störungen die durch den Ausfall von Anschlüssen des Netzbetreibers erforderlich sind. Diese Leistungen sind auch kostenpflichtig wenn die Ursache verzögert festgestellt wird. - Beseitigung von Störung im Kundennetz (Verkabelung, Router und Switche, etc.) - Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf Eingriffe, nicht sachgemäßen Gebrauch der Systeme und Netzwerkkomponenten oder sonstige von Citrus nicht zu vertretende äußere Einwirkungen zurückzuführen sind - Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf Einwirkungen aus einem vom Kunden betriebenen Netzwerk zurückzuführen sind (z.B. durch Viren, sogenannte Internetwürmer oder Hackerangriffe oder sonstige Eingriffe) - Reinigung von betriebsbedingt oder durch sonstige Umwelteinflüsse (z. B. durch Aerosole) verschmutzten Kontakten - Beratung und Planung bei Erweiterungen und Änderungen im System/Netzwerk; Maßnahmen zur Datensicherung, die über die entsprechenden o. a. Vereinbarungen hinausgehen - Entsorgung des Systems/Netzwerks oder Teilen davon - erweiterte und zusätzliche Einweisungen oder Schulungen des Kundenpersonals - Einsätze vor Ort außerhalb der Geschäftszeit (gem. den getroffenen Vereinbarungen) - Lieferung und Auswechseln von Verbrauchsmaterial (z. B. Batterien, Farbbänder, Farbpatronen, Bildtrommeln, Druckköpfe, Akku) - erforderliche Generalüberholung - notwendige Prüfung und Instandsetzung von Systemen bzw. Netzwerkkomponenten, die bereits betrieben oder wieder in Betrieb genommen werden - notwendige Prüfungen aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften - Anpassungen an neue oder veränderte Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Normen. - Systemupgrades und Software-Assurance Pleidelsheim, den , den
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. 1. Die Vergütung der Leistungen gegen gesonderte Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweils geltenden Stundenverrechnungssätze, Materialpreise und Fahrtkosten, die vor Arbeitsbeginn mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. 2.1 Diagnose und Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung oder durch die Benutzung von Hilfs-/Verbrauchsmitteln, welche nicht den Spezifikationen der TDK GmbH entsprechen oder durch sonstige von der TDK GmbH nicht zu vertretende Umstände entstanden sind.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. 2.1 Diagnose und Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung oder durch die Benutzung von Hilfs-/Verbrauchsmitteln, welche nicht den PHONEKOM- Spezifikationen entsprechen oder durch sonstige von PHONEKOM nicht zu vertretende Umstände entstanden sind.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. Nachstehend aufgeführte Leistungen sind nicht mit der im Mietvertrag festgelegten Mietrate abgegolten und werden daher stets gesondert be- rechnet: - Instandhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der o.g. Geschäftszeiten oder außerhalb der Wartungs-/Inspektionsintervalle erbracht werden, - Diagnose und/oder Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung oder durch Benut- zung von Hilfs-/ Verbrauchsmitteln, welche nicht den Minimax- Spezifikationen entsprechen oder durch sonstige vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände entstanden sind, - Beseitigung von versicherbaren Schäden (z.B. Diebstahl, Wasser, Feuer usw.), sofern die Schäden nicht vom Vermieter oder ihren Er- füllungsgehilfen verursacht wurden, - Ersatz von Löschmittel, Treibgaspatronen, Hilfs- und Verbrauchsmit- teln, Ersatzteilen etc. nach Benutzung der Geräte, - vom Mieter gewünschte Änderungen oder Änderungen an Art und Zahl der eingesetzten Löschgeräte aufgrund veränderter gesetzli- cher Regelungen oder Veränderungen der Betriebsstätte, - Schulungs-, Organisations- und Beratungsleistungen sowie Unter- stützung bei der Einsatzvorbereitung. Als Vertragsbedingungen für Leistungen gegen gesonderte Berechnung gelten die „Bedingungen für die Durchführung von Lohn- und Wartungsar- beiten der Minimax Mobile Services“ als vereinbart.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. D.T. wird die nachfolgenden sowie sonstige nicht unter Nr. 2.3. und 2.4. fallenden Leistungen entsprechend ihren Möglichkeiten auf Anforderung des Anwenders zu den jeweils gültigen Preisen erbringen, wobei die Bedingungen dieses Vertrages entsprechend bzw. ergänzend Anwendung finden.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. 3.1 GFOS wird die beauftragten nachfolgenden Leistungen entsprechend ihren Möglichkeiten auf Anforderung des Anwen- ders zu ihren jeweils gültigen Bedingungen erbringen: Systemanalyse, Systemgenerierung, Parametrierung, Installation, Einweisung, Unterstützung per Fernbetreuung und Telefon, Beratung bei der Fehlerbeseitigung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sowie Zurverfügungstellung von Testzei- ten im Rechenzentrum der zuständigen Geschäftsstelle. Bei derartigen Leistungen behält der Anwender die volle Gesamtlei- tung, Aufsicht und Verantwortung für die Tätigkeit, bei der er durch GFOS-Mitarbeiter unterstützt wird. Eigenverantwortliche Programmerstellung durch GFOS gilt nicht als Unterstützung im Sinne dieser Bestimmung.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. Die nachfolgend genannten Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden unabhängig von der beauftragten Serviceklasse gesondert zu den bei PCS oder der WBPL des jeweiligen Herstellers jeweils gültigen Listenpreisen berechnet; sie bedürfen einer gesonderten Beauftragung sowie Annahme durch PCS. - Fehlersuche und Entstörung im kundeneigenem Netzwerk; - Eingabe und Pflege von Kundendaten sowie Änderungen im System/Netzwerk; A-> Advanced Mo. – Sa. / 8-22 Uhr R ⇨ Remote O ⇨ Onsite ( Vor- Ort) N ⇨ Non (nicht enthalten) 8- > 8 h 2- > 2 h R ⇨ Remote O ⇨ Onsite ( Vor- Ort) N ⇨ Non (nicht enthalten) R ⇨ Remote O - > Onsite ( Vor-Ort) L-> Virtualisierung Mo. – Fr. / 8-18 Uhr R ⇨ Remote N ⇨ Non (nicht enthalten) 8 -> 8 h 2 -> 2 h N ⇨ Non (nicht enthalten) 8- > 8 h 2- > 2 h - Online-Datensicherung der Konfigurationsdaten: PCS bietet ihren Kunden ein optionales Datensicherungspaket zur laufenden, automatischen Sicherung der Konfigurationsdaten des Telefonieservers des Telekommunikationssystems im Rahmen des Remote-Services an. Diese Datensicherung wird im 90 Tage Rhythmus durchgeführt. - Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf unberechtigte M-> Virtualisierung H-> High Remote Mo. – Fr. / 8-18 Uhr R ⇨ Remote N ⇨ Non (nicht enthalten) 8- > 8 h 2- > 2 h R ⇨ Remote N ⇨ Non (nicht enthalten) 8 -> 8 h K-> kein Service N ⇨ Non (nicht enthalten) N ⇨ Non (nicht enthalten) N ⇨ Non (nicht enthalten)

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.