Leistungen gegen gesonderte Berechnung Musterklauseln

Leistungen gegen gesonderte Berechnung. 4.1 Soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, sind in den Pflege- und Supportleistungen insbesondere nicht enthalten: (i) Beratungs- und Schulungsleistungen jedweder Art; (ii) Leistungen, die durch Gründe erforderlich werden, die außerhalb der Vertragssoftware liegen und die Funktionsfähigkeit der Vertragssoftware beeinträchtigen, insbesondere Wasser, Feuer, Blitzschlag, Missbrauch, Viren und andere Formen höherer Gewalt; (iii) Leistungen, die wegen der vertragswidrigen Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden erforderlich werden; (iv) Leistungen, die (a) durch unsachgemäße und/oder vertragswidrige Handhabung und/oder Verwendung der Vertragssoftware durch den Kunden, (b) durch Handlungen (z. B. Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen) an der Ver- tragssoftware, die von durch TA nicht autorisierten Dritten durchgeführt wurden, (c) durch Nichtbeachtung von Pflege- und Gebrauchsempfehlungen der TA und/oder deren Vorlieferanten und/oder des Herstellers, (d) durch Verwendung von nicht durch TA und/oder deren Vorlieferanten und/oder den Hersteller freigegebenen Software-Komponenten in Verbindung mit der Vertrags- software oder (e) durch die nicht rechtzeitige oder unterlassene Installation von durch TA zur Behe- bung von Fehlern bereitgestellten Bugfixes oder Software-Updates notwendig werden; (v) Leistungen beim Kunden vor Ort, es sei denn, dass diese nach billigem Ermessen von TA zur Erbringung der Softwarepflege- und Supportleistungen erforderlich sind; (vi) individuelle, vom Kunden geforderte Anpassungen und Modifikationen der Vertrags- software oder Systemumgebung; (vii) Datensicherung der mittels der Vertragssoftware verarbeiteten Daten sowie im Falle des Datenverlusts Wiederherstellung dieser Daten; (viii) Einspielung von Software-Updates beim Kunden. 4.2 Erbringt TA für den Kunden Leistungen nach Ziffer II.4.1, so sind diese vom Kunden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung gemäß den im TA Dienstleistungskatalog festgelegten Vergütungssätzen zu vergüten.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. 2.1 Diagnose und Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung oder durch die Benutzung von Hilfs-/Verbrauchsmitteln, welche nicht den Spezifikationen der PHONEKOM entsprechen oder durch sonstige von der PHONEKOM nicht zu vertretende Umstände entstanden sind. 2.2 Diagnose und Beseitigung von Störungen und Schäden, die bei unsachgemäßer Nutzung mitgelieferter Administrationssoftware verursacht werden. 2.3 Diagnose und Beseitigung von Störungen und Schäden, die nicht durch natürliche Abnutzung, sondern durch äußere Einwirkungen, z.B. Feuchtigkeit, Luftverunreinigungen, Stromausfall oder - schwankungen, Überspannung, fehlende Vorkehrung gegen statische Entladung, höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler, Eingriffe Dritter oder Verwendung von durch die PHONEKOM nicht genehmigtem Betriebsmaterial und Zubehör bedingt sind. 2.4 Diagnose und Beseitigung von Störungen/Schäden am Leitungsnetz des Kunden oder in der kundeneigenen Netzwerkinfrastruktur, insbesondere Firewall, Router, Switch, etc. 2.5 Diagnose und Beseitigung von Störungen, die durch Störungen oder Änderungen an Einrichtungen des vom Kunden genutzten Netzbetreibers (z. B. der Deutschen Telekom AG) entstanden sind (nur gültig für Servicelevel Agreement Bronze, Silber, Gold). 2.6 Hilfs- und Verbrauchsmittel wie Festplatten, Datenträger, Akkus, Batterien, Toner, Papier, Farbbänder, MP3- oder CD-Player, andere Consumerprodukte usw. 2.7 Beseitigung von versicherbaren Schäden (z.B. Wasser, Feuer, Blitzschlag, Diebstahl usw.), sofern die Schäden nicht durch PHONEKOM oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. 2.8 Neue Softwareversionen (Updates oder Upgrades), die nicht der Fehlerbereinigung dienen, sowie die Installation von herstellerseitig vorgeschriebenen Softwareversionen, Hotfixes oder Servicepacks für Betriebssysteme, die zum Betrieb des Systems oder zum Anschluss an die jeweilige Serviceplattform notwendig sind. 2.9 Die Diagnose und Beseitigung von Störungen an Systemen, die nicht an die aktuelle Serviceplattform angeschlossen sind, erfolgt vor Ort. Eventuell dadurch verursachter Mehraufwand (z. B. Fahrtzeit) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. 1. Die Vergütung der Leistungen gegen gesonderte Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweils geltenden Stundenverrechnungssätze, Materialpreise und Fahrtkosten, die vor Arbeitsbeginn mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. Kostenpflichtige Leistungen, welche nicht im Service enthalten sind.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. 3.1 GFOS wird die beauftragten nachfolgenden Leistungen entsprechend ihren Möglichkeiten auf Anforderung des Anwen- ders zu ihren jeweils gültigen Bedingungen erbringen: Systemanalyse, Systemgenerierung, Parametrierung, Installation, Einweisung, Unterstützung per Fernbetreuung und Telefon, Beratung bei der Fehlerbeseitigung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sowie Zurverfügungstellung von Testzei- ten im Rechenzentrum der zuständigen Geschäftsstelle. Bei derartigen Leistungen behält der Anwender die volle Gesamtlei- tung, Aufsicht und Verantwortung für die Tätigkeit, bei der er durch GFOS-Mitarbeiter unterstützt wird. Eigenverantwortliche Programmerstellung durch GFOS gilt nicht als Unterstützung im Sinne dieser Bestimmung. 3.2 Die Leistungen gemäß 3.1 werden einzeln erfasst und abgerechnet. Sie sind vom Anwender jeweils schriftlich zu bestätigen.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. D.T. wird die nachfolgenden sowie sonstige nicht unter Nr. 2.3. und 2.4. fallenden Leistungen entsprechend ihren Möglichkeiten auf Anforderung des Anwenders zu den jeweils gültigen Preisen erbringen, wobei die Bedingungen dieses Vertrages entsprechend bzw. ergänzend Anwendung finden.
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. Die nachfolgend genannten Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden unabhängig von der beauftragten Serviceklasse gesondert zu den bei PCS oder der WBPL des jeweiligen Herstellers jeweils gültigen Listenpreisen berechnet; sie bedürfen einer gesonderten Beauftragung sowie Annahme durch PCS. - Fehlersuche und Entstörung im kundeneigenem Netzwerk; - Eingabe und Pflege von Kundendaten sowie Änderungen im System/Netzwerk; A-> Advanced Mo. – Sa. / 8-22 Uhr R ⇨ Remote O ⇨ Onsite ( Vor- Ort) N ⇨ Non (nicht enthalten) 8- > 8 h 2- > 2 h R ⇨ Remote O ⇨ Onsite ( Vor- Ort) N ⇨ Non (nicht enthalten) R ⇨ Remote O - > Onsite ( Vor-Ort) L-> Virtualisierung Mo. – Fr. / 8-18 Uhr R ⇨ Remote N ⇨ Non (nicht enthalten) 8 -> 8 h 2 -> 2 h N ⇨ Non (nicht enthalten) 8- > 8 h 2- > 2 h - Online-Datensicherung der Konfigurationsdaten: PCS bietet ihren Kunden ein optionales Datensicherungspaket zur laufenden, automatischen Sicherung der Konfigurationsdaten des Telefonieservers des Telekommunikationssystems im Rahmen des Remote-Services an. Diese Datensicherung wird im 90 Tage Rhythmus durchgeführt. - Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf unberechtigte M-> Virtualisierung H-> High Remote Mo. – Fr. / 8-18 Uhr R ⇨ Remote N ⇨ Non (nicht enthalten) 8- > 8 h 2- > 2 h R ⇨ Remote N ⇨ Non (nicht enthalten) 8 -> 8 h K-> kein Service N ⇨ Non (nicht enthalten) N ⇨ Non (nicht enthalten) N ⇨ Non (nicht enthalten)
Leistungen gegen gesonderte Berechnung. Nachstehend aufgeführte Leistungen sind nicht mit der im Mietvertrag festgelegten Mietrate abgegolten und werden daher stets gesondert be- rechnet: - Instandhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der o.g. Geschäftszeiten oder außerhalb der Wartungs-/Inspektionsintervalle erbracht werden, - Diagnose und/oder Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung oder durch Benut- zung von Hilfs-/ Verbrauchsmitteln, welche nicht den Minimax- Spezifikationen entsprechen oder durch sonstige vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände entstanden sind, - Beseitigung von versicherbaren Schäden (z.B. Diebstahl, Wasser, Feuer usw.), sofern die Schäden nicht vom Vermieter oder ihren Er- füllungsgehilfen verursacht wurden, - Ersatz von Löschmittel, Treibgaspatronen, Hilfs- und Verbrauchsmit- teln, Ersatzteilen etc. nach Benutzung der Geräte, - vom Mieter gewünschte Änderungen oder Änderungen an Art und Zahl der eingesetzten Löschgeräte aufgrund veränderter gesetzli- cher Regelungen oder Veränderungen der Betriebsstätte, - Schulungs-, Organisations- und Beratungsleistungen sowie Unter- stützung bei der Einsatzvorbereitung. Als Vertragsbedingungen für Leistungen gegen gesonderte Berechnung gelten die „Bedingungen für die Durchführung von Lohn- und Wartungsar- beiten der Minimax Mobile Services“ als vereinbart.