Gutscheine im Kunden-Portal Musterklauseln

Gutscheine im Kunden-Portal. Der Betreiber hat die Möglichkeit, in dem Kunden-Portal einzusehen, wie viele Gutscheine er ausgegeben hat. Zu den einzelnen Gutscheinen erhält er anonymisierte Informationen über den Status eines Gutscheines ("Status"). Der Status beinhaltet das Datum der Aufladung, das aktuelle Guthaben, das Datum der letzten Nutzung, Einzelheiten der Nutzung eingelöster Beträge, das Ablaufdatum des Gutscheins und bei mehreren Filialen darüber, in welcher Filiale der Gutschein erworben wurde. Eine Zusammenfassung dieser Informationen erhält der Betreiber in einem sog. Gutscheinbuch, welches im Kunden-Portal angefordert werden kann und anschließend zum Download zur Verfügung steht. Außerdem erhält der Betreiber zukünftig die Möglichkeit, über das Kunden-Portal ein Konto nach Ablauf der Gültigkeit aus seinem Gutscheinbuch zu entfernen.
Gutscheine im Kunden-Portal. Der Betreiber hat die Möglichkeit, in dem Kunden-Portal einzusehen, wie viele Gutscheine er ausgegeben hat. Zu den einzelnen Gutscheinen erhält er anonymisierte Informationen über den Status eines Gutscheines ("Status"). Der Status beinhaltet das Datum der Aufladung, das aktuelle Guthaben, das Datum der letzten Nutzung, Einzelheiten der Nutzung eingelöster Beträge, das Ablaufdatum des Gutscheins und bei mehreren Filialen darüber, in welcher Filiale der Gutschein erworben wurde. Eine Zusammenfassung dieser Informationen erhält der Betreiber in einem sog. Gutscheinbuch, welches im Kunden-Portal angefordert werden kann und anschließend zum Download zur Verfügung steht. Außerdem erhält der Betreiber zukünftig die Möglichkeit, über das Kunden-Portal ein Konto nach Ablauf der Gültigkeit aus seinem Gutscheinbuch zu entfernen. Gutscheine im Kassensystem Über das Kassensystem werden dem Betreiber bei der Einlösung eines Gutscheines das aktuelle Guthaben und dessen Gültigkeit angezeigt. Es besteht die Möglichkeit, diesen für den Inhaber des Gutscheines auf einem Bon abzudrucken. Erforderlich ist jedoch eine entsprechende Programmierung der Kasse durch den Fachhandelspartner oder einen anderen von Vectron eingesetzten Installationsdienstleister. Aufladungen und Einlösungen können am Kassensystem korrigiert werden, sofern der Betreiber hierzu von dem Inhaber des Gutscheines ermächtigt wird. Die Ermächtigung erfolgt durch die Eingabe der Gutscheinkarte am Kassensystem. Für die Korrektur einer Einlösung von Guthaben muss das Journal der Kasse vorliegen und die gesamte Rechnung storniert werden. Eine Korrektur der Aufladung kann bis zur ersten (Teil-)Einlösung von Guthaben erfolgen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.