Common use of Haftungsbefreiung der Eisenbahnen bei alternativer Verkehrsmittelnutzung Clause in Contracts

Haftungsbefreiung der Eisenbahnen bei alternativer Verkehrsmittelnutzung. Ein Erstattungsanspruch für Aufwendungen bei Inanspruchnahme anderer Xxxx oder anderer Verkehrsmittel nach Nr. 3.2 und Nr. 3.4 und Nr. 3.5 besteht nicht, wenn ein haf- tungsbefreiender Tatbestand vorliegt:

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Samples: www.vhb-info.de

Haftungsbefreiung der Eisenbahnen bei alternativer Verkehrsmittelnutzung. Ein Erstattungsanspruch für Aufwendungen bei Inanspruchnahme anderer Xxxx oder anderer Verkehrsmittel nach Nr. 3.2 und 3.2, Nr. 3.4 und Nr. 3.5 besteht nicht, wenn ein haf- tungsbefreiender haftungsbefreiender Tatbestand vorliegt:

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Samples: download.transdev.de

Haftungsbefreiung der Eisenbahnen bei alternativer Verkehrsmittelnutzung. Ein Erstattungsanspruch für Aufwendungen bei Inanspruchnahme anderer Xxxx oder anderer Verkehrsmittel nach Nr. 3.2 und Nr. 3.4 und Nr. 3.5 besteht nicht, wenn ein haf- tungsbefreiender Tatbestand haftungsbefreiender Tat-bestand vorliegt:

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Samples: www.vlexx.de

Haftungsbefreiung der Eisenbahnen bei alternativer Verkehrsmittelnutzung. Ein Erstattungsanspruch für Aufwendungen bei Inanspruchnahme anderer Xxxx oder anderer Verkehrsmittel nach Nr. 3.2 Punkt 4.5.2, Punkt 4.5.4 und Nr. 3.4 und Nr. 3.5 Punkt 4.5.5 besteht nicht, wenn ein haf- tungsbefreiender haftungsbefreiender Tatbestand vorliegt:

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Samples: www.start-unterelbe.de

Haftungsbefreiung der Eisenbahnen bei alternativer Verkehrsmittelnutzung. Ein Erstattungsanspruch für Aufwendungen bei Inanspruchnahme anderer Xxxx oder anderer ande- rer Verkehrsmittel nach Nr. 3.2 und Nr. 3.4 und Nr. 3.5 besteht nicht, wenn ein haf- tungsbefreiender Tatbestand haftungsbefreiender Tat- bestand vorliegt:

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Samples: www.tbne.de

Haftungsbefreiung der Eisenbahnen bei alternativer Verkehrsmittelnutzung. Ein Erstattungsanspruch für Aufwendungen bei Inanspruchnahme anderer Xxxx oder anderer Verkehrsmittel nach Nr. 3.2 den Punkten 4.3.3 und Nr. 3.4 und Nr. 3.5 4.3.4 besteht nicht, wenn ein haf- tungsbefreiender haftungsbefreiender Tatbestand vorliegt. Dabei kann es sich im Einzelnen handeln um:

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