Common use of Haltung von Mindestreserve und Verzinsung, Entgelt („negativer Zinssatz“), aus- genommene Überschussreserve Clause in Contracts

Haltung von Mindestreserve und Verzinsung, Entgelt („negativer Zinssatz“), aus- genommene Überschussreserve. (1) Guthaben auf Dotationskonten werden auf Antrag bei der Mindestreservehaltung berücksichtigt, sofern der Bank für diesen Zweck ein gesonderter Business Identifier Code (BIC) gemeldet wird. Sie werden bis zur Höhe des jeweiligen Mindestreserve-Solls verzinst nach Maßgabe des Artikels 19 der Satzung des ESZB und der EZB sowie der hierauf beru- henden Verordnungen des EU-Rates und der EZB. Ansonsten werden die Guthaben auf den Konten nicht verzinst. (2) Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Hiervon ausgenommen sind im Falle des Absatz 1 Satz 1 Guthaben bis zur Höhe eines Viel- fachen des Mindestreserve-Solls (ausgenommene Überschussreserve). Diese Überschuss- reserven werden zu einem gesonderten Satz verzinst. Der Multiplikator des Mindestreserve- Solls und der maßgebliche Zinssatz sowie deren Änderungen werden von der EZB auf ihrer Internetseite bekannt gemacht.4 Maßgeblich sind die durchschnittlichen Tagesendguthaben, die das Einlagenkreditinstitut an jedem Kalendertag während einer Mindestreserveperiode unterhält. Hält das Einlagenkreditinstitut Mindestreserven auf mehreren Konten bei der Bank (einschließlich PM-Konten, TIPS-Geldkonten und HAM-Konten), bezieht die Bank den Ge- samtbetrag der Guthaben auf diesen Konten in die Ermittlung der ausgenommenen Über- schussreserve ein. Zinsen oder vom Einlagenkreditinstitut zu entrichtende Entgelte werden dem Dotationskonto des Instituts am dritten Geschäftstag des Folgemonats gutgeschrieben oder belastet. Nutzt das Einlagenkreditinstitut mehrere Konten für die Mindestreservehaltung, werden Zinsen o- der zu entrichtende Entgelte dem Konto gutgeschrieben oder belastet, dem auch die Min- destreservezinsen nach Absatz 1 Satz 2 gutgeschrieben werden. (3) Hält ein Einlagenkreditinstitut Mindestreserven indirekt über ein Mittlerinstitut (indirekte Mindestreservehaltung), wird der nach Absatz 2 zweiter Unterabsatz ermittelte Betrag dem Mittlerinstitut zugerechnet. Die Bank berechnet den Betrag der ausgenommenen Über- schussreserve des Mittlerinstituts, indem sie dem Mindestreserve-Soll des Mittlerinstituts das Mindestreserve-Soll des darüber indirekt haltenden Instituts hinzurechnet und die Summe anschließend mit dem Faktor nach Absatz 2 Satz 4 multipliziert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haltung von Mindestreserve und Verzinsung, Entgelt („negativer Zinssatz“), aus- genommene Überschussreserve. (1) Guthaben auf Dotationskonten HAM-Konten werden auf Antrag bei der Mindestreservehaltung berücksichtigt, sofern der Bank für diesen Zweck ein gesonderter Business Identifier Code (BIC) gemeldet wirdberücksich- tigt. Sie werden bis zur Höhe des jeweiligen Mindestreserve-Solls verzinst nach Maßgabe des Artikels 19 der Satzung des ESZB und der EZB sowie der hierauf beru- henden Verordnungen beruhenden Verord- nungen des EU-Rates und der EZB. Ansonsten werden die Guthaben auf den Konten nicht verzinst. (2) Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Hiervon ausgenommen sind im Falle des Absatz 1 Satz 1 Guthaben bis zur Höhe eines Viel- fachen des Mindestreserve-Solls (ausgenommene Überschussreserve). Diese Überschuss- reserven werden zu einem gesonderten Satz verzinst. Der Multiplikator des Mindestreserve- Solls und der maßgebliche Zinssatz sowie deren Änderungen werden von der EZB auf ihrer Internetseite bekannt gemacht.4 Maßgeblich sind die durchschnittlichen Tagesendguthaben, die das Einlagenkreditinstitut an jedem Kalendertag während einer Mindestreserveperiode unterhält. Hält das Einlagenkreditinstitut Mindestreserven auf mehreren Konten bei der Bank (einschließlich PM-Konten, TIPS-Geldkonten und HAM-KontenDotationskonten), bezieht die Bank den Ge- samtbetrag Gesamtbetrag der Guthaben auf diesen Konten in die Ermittlung der ausgenommenen Über- schussreserve ein. Zinsen oder vom Einlagenkreditinstitut zu entrichtende Entgelte werden dem Dotationskonto HAM-Konto des Instituts am dritten Geschäftstag des Folgemonats – ungeachtet dessen, ob über das Konto Mindestreserve gehalten wird – zwei Ge- schäftstage nach Ablauf der Mindestreserveerfüllungsperiode gutgeschrieben oder belastet. Nutzt das Einlagenkreditinstitut mehrere Konten für die Mindestreservehaltung, werden Zinsen o- der Zin- sen oder zu entrichtende Entgelte dem Konto gutgeschrieben oder belastet, dem auch die Min- destreservezinsen Mindestreservezinsen nach Absatz 1 Satz 2 gutgeschrieben werden. (3) Hält ein Einlagenkreditinstitut Mindestreserven indirekt über ein Mittlerinstitut (indirekte Mindestreservehaltung), wird der nach Absatz 2 zweiter Unterabsatz ermittelte Betrag Be- trag dem Mittlerinstitut zugerechnet. Die Bank berechnet den Betrag der ausgenommenen Über- schussreserve Überschussreserve des Mittlerinstituts, indem sie dem Mindestreserve-Soll des Mittlerinstituts Mittlerinsti- tuts das Mindestreserve-Soll des darüber indirekt haltenden Instituts hinzurechnet und die Summe anschließend mit dem Faktor nach Absatz 2 Satz 4 multipliziert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen