Herausgabe von Daten. 5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden. 5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Da- teien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
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Herausgabe von Daten. 5.1. 5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugebenherauszuge- ben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts zwin- gend erforderlich ist. Wünscht der AuftraggeberAuftraggeber darüber hinaus, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. 5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. 5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. 5.4 Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Da- teien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
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Herausgabe von Daten. 5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung Ver- fügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestelltge- stellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten - online und offline – trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Da- teien Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Herausgabe von Daten. 5.14.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugebenheraus zugeben, die über die Lieferung der benötigten Druckdateien hinausgehen. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.24.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.34.3. Gefahr und Kosten des Transports (online und offline) von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.44.4. Der Designer haftet haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Bei Fehlern an Datenträgern, Da- teien Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehenentstanden sind, ist die Haftung des Designers ausgeschlossen.
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Samples: Grafikdesignvertrag
Herausgabe von Daten. 5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Da- teien Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System Sys- tem des Auftraggebers entstehen.
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Herausgabe von Daten. 5.1. 5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugebenher- auszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungs- rechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der AuftraggeberAuftraggeber darüber hinaus, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. 5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. 5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. 5.4 Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Da- teien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
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