Common use of Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der EU-Geldtransferverordnung Clause in Contracts

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der EU-Geldtransferverordnung. Die EU-Geldtransferverordnung (Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet die European Bank for Financial Services GmbH als Bank, bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsemp- fänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahl- ers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzt die ebase die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdat- ensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die ebase Zahlungsdaten überprüft, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantwortet und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 1. Transaktionsentgelte sind derzeit gemäß § 4 Nr. 8 e UStG nicht umsatzsteuerpflichtig. 2. Je Kauf/Fondsumschichtung zzgl. reguläre Vertriebsprovision. Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags. Je Kauf/Fondsumschichtung bei ETF zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs. 3. Eilüberweisungen sind nur in Euro innerhalb des EWR möglich. 4. Die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln sind derzeit gemäß § 4 Nr. 8 b UStG nicht umsatz- steuerpflichtig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der EU-Geldtransferverordnung. Die EU-Geldtransferverordnung (Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments Europä ischen Par- laments und des Rates vom 20. Mai 2015 über ü ber die Übermittlung Ü bermittlung von Angaben bei Geldtransfers) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche Geldwä sche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet die European Bank for Financial Services GmbH ebase als Bank, bei der Ausführung Ausfü hrung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten Begü nstigten (Zahlungsemp- fängerZahlungsempfä nger) zu prüfen prü fen und zu übermittelnü bermitteln. Diese Angaben Anga- ben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger Zahlungsempfä nger und der Adresse des Zahl- ersZahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Europä ischen Wirt- schaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet zunä chst verzich- tet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungsempfä ngers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls ge- gebenenfalls Adresse nutzt die ebase die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdat- ensätzen Zahlungsverkehrsdatensä tzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger Zahlungsempfä nger ist. Das heißt heiß t auch, dass die ebase Zahlungsdaten überprüftü berprü fen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität Identitä t des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantwortet Zahlungsempfä n- • Ü berweisung per schriftlichem Auftrag ins Auslan12d,13 (auß er SEPA-Ü berweisung) (pro Auftrag) gers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zustä ndigen Behö rden zur Verfügung Ver- fü gung stellen muss. • Unterrichtung ü ber eine berechtigte Ablehnung der Ü ber- weisungsausfü hrung kostenlos ebase fü hrt grundsä tzlich Ü berweisungen als SHARE-Ü berweisungen auhs,. 1, d. dass eigene Entgelte zulasten des Ü berweisenden und fremde Entgelte zulasten des Zahlungsempfä ngers berechnet werden (die Abrechnung erfolgt in Entgelttei- lung). Transaktionsentgelte In den derzeit von ebase berechneten 30,00 Euro sind derzeit gemäß § 4 Nrdie Entgelte fü r den ü berweisenden Kunden der ebase bereits enthalten. 8 e UStG nicht umsatzsteuerpflichtig. 2Ü berweisungen werden baldmö glichst bearbeitet. Je Kauf/Fondsumschichtung zzgl. reguläre Vertriebsprovision. Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags. Je Kauf/Fondsumschichtung bei ETF zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs. 3. Eilüberweisungen Ü berweisungsaufträ ge sind nur in Euro innerhalb des EWR möglichper schriftlichem Auftrag mö glich. 4. Die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln sind derzeit gemäß § 4 Nr. 8 b UStG nicht umsatz- steuerpflichtig.

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Samples: Depotvertrag

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der EU-Geldtransferverordnung. Die EU-Geldtransferverordnung (Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments Par- laments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet die European Bank for Financial Services GmbH ebase als Bank, bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsemp- fängerZahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben Anga- ben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahl- ersZahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Wirt- schaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet verzich- tet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls ge- gebenenfalls Adresse nutzt die ebase die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdat- ensätzen Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die ebase Zahlungsdaten überprüftüberprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantwortet Zahlungsemp- fängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 1. Transaktionsentgelte sind derzeit gemäß gem. § 4 Nr. 8 e UStG nicht umsatzsteuerpflichtig. 2. Je Kauf/Fondsumschichtung zzgl. reguläre Vertriebsprovision. Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags. Je Kauf/Fondsumschichtung bei ETF zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs. 3. Eilüberweisungen Eil-Überweisungen sind nur in Euro innerhalb des EWR im Inland möglich. 4. Die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln sind derzeit gemäß § 4 Nr. 8 b UStG nicht umsatz- steuerpflichtigumsatzsteuerpflichtig. 5. Grenzüberschreitende (Dauer-)Überweisungen (außer SEPA-Überweisung) per Online-Auftrag ins Ausland sind nicht möglich. Auslandsüberweisungen sind nur mit Angabe von IBAN und BIC möglich. 6. Die Abrechnung erfolgt per Rechungstellung bzw. bei unterjähriger Beendigung des Depotvertrags durch Ver- kauf von Fondsanteilen. 7. Dieses Entgelt wird nur erhoben, sofern der Kunde die Adressnachforschung aufgrund einer Postretoure zu ver- treten hat. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der ebase kein oder geringer Schaden entstanden ist. 8. Bankarbeitstage sind alle Geschäftstage gemäß Punkt „Geschäftstage/Bankarbeitstage der ebase“ dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses. 9. Das Forward-Pricing kann von der ebase abweichend vom jeweiligen Verkaufsprospekt/von den Vertragsbedin- gungen des Fonds geregelt werden, wenn aus abwicklungstechnischen Gründen die Order von der ebase bereits am Vortag weitergeleitet werden muss. 10. Ein monatlicher (Online-)Kontoauszug wird nur erstellt, falls im betreffenden Kalendermonat Umsätze auf dem jeweiligen Konto bei der ebase stattgefunden haben. 11. SEPA-Lastschriften sind nur zugunsten bzw. zulasten der angegebenen externen Bankverbindung möglich. 12. Der Kontoinhaber trägt die Entgelte, die für die Überweisung anfallen; insbesondere können weitere Entgelte bei der Empfängerbank anfallen, welche der Empfänger zu tragen hat. 13. Die Aufzählung der zum SEPA-Raum gehörenden Staaten und Gebiete findet sich im Anhang der Bedingungen für den Zahlungsverkehr. European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx Ein Unternehmen der comdirect Gruppe Amtsgericht München HRB 141 740 USt-ID Nr. DE 813330104 Gläubiger-ID: DE68ZZZ00000025032 5/5 Tel.: +00 00 00000 - 890 Fax: +00 00 00000 - 892 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx.xxx Web: xxx.xxxxx.xxx Vorsitzender des Aufsichtsrats: Xxxx Xxxxxx (Stand 28. August 2015)* Geschäftsführung*: Xxxxxx Xxxxx, Xxxx Xxxxxxx * Änderungen sind vorbehalten, der aktuelle Stand ist jederzeit im Handelsregister ersichtlich. 1. Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen 1 Erwerbskosten (einmalig) 2 Summe Dienstleistungskosten 2,75% 137,50 € 1,77% 88,50 € 1,79% 89,50 € 0,63% 31,60 € davon Vertriebsprovision 2,75% 137,50 € 1,77% 88,50 € 1,79% 89,50 € 0,00% 0,00 € davon sonstige 3 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,63% 31,60 € Laufende Kosten (pro Jahr) Summe Dienstleistungskosten 1,30% 64,75 € 0,84% 41,75 € 0,96% 47,75 € 0,48% 23,75 € davon Depotführungsentgelt 4 0,48% 23,75 € 0,48% 23,75 € 0,48% 23,75 € 0,48% 23,75 € davon laufende Vertriebsprovision 0,82% 41,00 € 0,36% 18,00 € 0,48% 24,00 € 0,00% 0,00 € davon laufende Fondskosten 1,71% abzüglich laufende Vertriebsprovision 0,82% davon anlassbezogene Kosten (Fonds) 0,00% davon Transaktionskosten (Fonds) 0,00% Veräußerungskosten (einmalig) Summe Dienstleistungskosten 0,00% 85,50 € 41,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,85% 42,50 € 1,39% 69,50 € 0,32% 16,00 € 0,36% 18,00 € 0,48% 24,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,63% 31,60 € davon sonstige 3 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,63% 31,60 € davon Rücknahmekosten 0,00% Diese Angaben sind Schätzungen, die auf Basis vergangener tatsächlicher Werte ermittelt wurden. Diese können in Zukunft anders ausfallen. 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 2. Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Gesamtkosten über die Haltedauer 565,00 € 301,00 € 437,00 € 143,20 €

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Samples: General Terms and Conditions

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der EU-Geldtransferverordnung. Die EU-Geldtransferverordnung (Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments Par- laments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet die European Bank for Financial Services GmbH ebase als Bank, bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsemp- fängerZahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben Anga- ben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahl- ersZahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Wirt- schaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet verzich- tet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls ge- gebenenfalls Adresse nutzt die ebase die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdat- ensätzen Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die ebase Zahlungsdaten überprüftüberprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantwortet Zahlungsempfän- gers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung Ver- fügung stellen muss. 1. Transaktionsentgelte sind derzeit gemäß § 4 Nr. 8 e UStG nicht umsatzsteuerpflichtig. 2. Je Kauf/Fondsumschichtung zzgl. reguläre Vertriebsprovision. Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags. Je Kauf/Fondsumschichtung bei ETF zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs. 3. Eilüberweisungen Eil-Überweisungen sind nur in Euro innerhalb des EWR im Inland möglich. 4. Die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln sind derzeit gemäß § 4 Nr. 8 b UStG nicht umsatz- steuerpflichtigumsatzsteuerpflichtig. 5. Grenzüberschreitende (Dauer-)Überweisungen (außer SEPA-Überweisung) per Online-Auftrag ins Ausland sind nicht möglich. Auslandsüberweisungen sind nur mit Angabe von IBAN und BIC möglich. 6. Die Abrechnung erfolgt per Rechnungstellung bzw. bei unterjähriger Beendigung des Depotvertrags durch Verkauf von Fondsanteilen. 7. Dieses Entgelt wird nur erhoben, sofern der Kunde die Adressnachforschung aufgrund einer Postretoure zu vertreten hat. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ebase kein oder geringer Schaden entstanden ist. 8. Bankarbeitstage sind alle Geschäftstage gemäß Punkt „Geschäftstage/Bankarbeitstage der ebase“ dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses. 9. Das Forward Pricing kann von ebase abweichend vom jeweiligen Verkaufsprospekt/von den Vertragsbedin- gungen des Fonds geregelt werden, wenn aus abwicklungstechnischen Gründen die Order von ebase bereits am Vortag weitergeleitet werden muss. 10. Ein monatlicher (Online-)Kontoauszug wird nur erstellt, falls im betreffenden Kalendermonat Umsätze auf dem jeweiligen Konto bei ebase stattgefunden haben. 11. SEPA-Lastschriften sind nur zugunsten bzw. zulasten der angegebenen externen Bankverbindung möglich. 12. Der Kontoinhaber trägt die Entgelte, die für die Überweisung anfallen; insbesondere können weitere Entgelte bei der Empfängerbank anfallen, welche der Empfänger zu tragen hat. 13. Die Aufzählung der zum SEPA-Raum gehörenden Staaten und Gebiete findet sich im Anhang der Bedingungen für den Zahlungsverkehr. European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx Amtsgericht München HRB 141 740 USt-IdNr. DE 813330104 Gläubiger-ID: DE68ZZZ00000025032 Tel.: +00 00 00000 - 890 Fax: +00 00 00000 - 892 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx.xxx Web: xxx.xxxxx.xxx Vorsitzender des Aufsichtsrats*: Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx*: Xxxxxx Xxxxx, Xxxx Xxxxxx-Xxxxxxxxx * Stand 01. Januar 2018. Änderungen sind vorbehalten, der aktuelle Stand ist jederzeit im Handelsregister ersichtlich. 1. Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen 1 Erwerbskosten (einmalig) 2 Summe Dienstleistungskosten 2,51% 125,50 € 0,95% 47,50 € 1,99% 99,50 € 0,20% 10,00 € davon Vertriebsprovision 2,51% 125,50 € 0,95% 47,50 € 1,99% 99,50 € 0,00% 0,00 € davon sonstige 3 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,20% 10,00 € Laufende Kosten (pro Jahr) Summe Dienstleistungskosten 1,26% 63,15 € 0,78% 39,15 € 1,13% 56,65 € 0,52% 26,15 € davon Depotführungsentgelt 4 0,52% 26,15 € 0,52% 26,15 € 0,52% 26,15 € 0,52% 26,15 € davon laufende Vertriebsprovision 0,74% 37,00 € 0,26% 13,00 € 0,61% 30,50 € 0,00% 0,00 € davon laufende Fondskosten 1,66% abzüglich laufende Vertriebsprovision 0,74% davon anlassbezogene Kosten (Fonds) 0,00% davon Transaktionskosten (Fonds) 0,09% Veräußerungskosten (einmalig) Summe Dienstleistungskosten 0,00% 83,00 € 37,00 € 0,00 € 4,50 € 0,00 € 0,56% 28,00 € 1,30% 65,00 € 0,19% 9,50 € 0,26% 13,00 € 0,61% 30,50 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,24% 12,00 € 0,00% 0,00 € 0,07% 3,50 € 0,19% 9,50 € 0,11% 5,50 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,20% 10,00 € davon sonstige 3 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,20% 10,00 € davon Rücknahmekosten 0,00% Diese Angaben sind Schätzungen, die auf Basis vergangener tatsächlicher Werte ermittelt wurden. Diese können in Zukunft anders ausfallen. 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 2. Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Gesamtkosten über die Haltedauer 563,00 € 205,00 € 532,00 € 95,00 €

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Samples: General Terms and Conditions

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der EU-Geldtransferverordnung. Die EU-Geldtransferverordnung (Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments Par- laments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet die European Bank for Financial Services GmbH ebase als Bank, bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsemp- fängerZahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben Anga- ben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahl- ersZahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Wirt- schaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet verzich- tet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls ge- gebenenfalls Adresse nutzt die ebase die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdat- ensätzen Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die ebase Zahlungsdaten überprüftüberprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantwortet Zahlungsemp- fängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 1. Transaktionsentgelte sind derzeit gemäß gem. § 4 Nr. 8 e UStG nicht umsatzsteuerpflichtig. 2. Je Kauf/Fondsumschichtung zzgl. reguläre Vertriebsprovision. Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags. Je Kauf/Fondsumschichtung bei ETF zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs. 3. Eilüberweisungen Eil-Überweisungen sind nur in Euro innerhalb des EWR im Inland möglich. 4. Die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln sind derzeit gemäß § 4 Nr. 8 b UStG nicht umsatz- steuerpflichtigumsatzsteuerpflichtig. 5. Grenzüberschreitende (Dauer-)Überweisungen (außer SEPA-Überweisung) per Online-Auftrag ins Ausland sind nicht möglich. Auslandsüberweisungen sind nur mit Angabe von IBAN und BIC möglich. 6. Die Abrechnung erfolgt per Rechungstellung bzw. bei unterjähriger Beendigung des Depotvertrags durch Ver- kauf von Fondsanteilen. 7. Dieses Entgelt wird nur erhoben, sofern der Kunde die Adressnachforschung aufgrund einer Postretoure zu ver- treten hat. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der ebase kein oder geringer Schaden entstanden ist. 8. Bankarbeitstage sind alle Geschäftstage gemäß Punkt „Geschäftstage/Bankarbeitstage der ebase“ dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses. 9. Das Forward-Pricing kann von der ebase abweichend vom jeweiligen Verkaufsprospekt/von den Vertragsbedin- gungen des Fonds geregelt werden, wenn aus abwicklungstechnischen Gründen die Order von der ebase bereits am Vortag weitergeleitet werden muss. 10. Ein monatlicher (Online-)Kontoauszug wird nur erstellt, falls im betreffenden Kalendermonat Umsätze auf dem jeweiligen Konto bei der ebase stattgefunden haben. 11. SEPA-Lastschriften sind nur zugunsten bzw. zulasten der angegebenen externen Bankverbindung möglich. 12. Der Kontoinhaber trägt die Entgelte, die für die Überweisung anfallen; insbesondere können weitere Entgelte bei der Empfängerbank anfallen, welche der Empfänger zu tragen hat. 13. Die Aufzählung der zum SEPA-Raum gehörenden Staaten und Gebiete findet sich im Anhang der Bedingungen für den Zahlungsverkehr. European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx Ein Unternehmen der comdirect Gruppe Amtsgericht München HRB 141 740 USt-ID Nr. DE 813330104 Gläubiger-ID: DE68ZZZ00000025032 Tel.: +00 00 00000 - 890 Fax: +00 00 00000 - 892 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx.xxx Web: xxx.xxxxx.xxx Vorsitzender des Aufsichtsrats: Xxxx Xxxxxx (Stand 28. August 2015)* Geschäftsführung*: Xxxxxx Xxxxx, Xxxx Xxxxxxx * Änderungen sind vorbehalten, der aktuelle Stand ist jederzeit im Handelsregister ersichtlich. 1. Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen 1 Erwerbskosten (einmalig) 2 Summe Dienstleistungskosten 2,75% 137,50 € 1,77% 88,50 € 1,79% 89,50 € 0,63% 31,60 € davon Vertriebsprovision 2,75% 137,50 € 1,77% 88,50 € 1,79% 89,50 € 0,00% 0,00 € davon sonstige 3 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,63% 31,60 € Laufende Kosten (pro Jahr) Summe Dienstleistungskosten 1,30% 64,75 € 0,84% 41,75 € 0,96% 47,75 € 0,48% 23,75 € davon Depotführungsentgelt 4 0,48% 23,75 € 0,48% 23,75 € 0,48% 23,75 € 0,48% 23,75 € davon laufende Vertriebsprovision 0,82% 41,00 € 0,36% 18,00 € 0,48% 24,00 € 0,00% 0,00 € davon laufende Fondskosten 1,71% abzüglich laufende Vertriebsprovision 0,82% davon anlassbezogene Kosten (Fonds) 0,00% davon Transaktionskosten (Fonds) 0,00% Veräußerungskosten (einmalig) Summe Dienstleistungskosten 0,00% 85,50 € 41,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,85% 42,50 € 1,39% 69,50 € 0,32% 16,00 € 0,36% 18,00 € 0,48% 24,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,63% 31,60 € davon sonstige 3 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,63% 31,60 € davon Rücknahmekosten 0,00% Diese Angaben sind Schätzungen, die auf Basis vergangener tatsächlicher Werte ermittelt wurden. Diese können in Zukunft anders ausfallen. 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 2. Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Gesamtkosten über die Haltedauer 565,00 € 301,00 € 437,00 € 143,20 €

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