Hinweisgeberschutzsystem Musterklauseln

Hinweisgeberschutzsystem. Bei dem Auftraggeber ist gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ein Hinweisgebersystem eingerichtet und unter dem Link xxxxx://xxxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx erreichbar. Der Auftraggeber ist bestrebt Missstände zu identifizieren und ersucht den Auftragnehmer sowie dessen Personal oder Subunternehmer bei Vorliegen entsprechender Information daher um entsprechende Hinweise.