Identifikation des DeutschlandCard-Teilnehmers Musterklauseln

Identifikation des DeutschlandCard-Teilnehmers. Für das Einlösen von DeutschlandCard-Punkten ist die Vorlage der DeutschlandCard- Karte ausreichend; eine weitergehende Identifizierung des DeutschlandCard- Teilnehmers ist nicht erforderlich. Der Anbieter behält sich vor, Identifizierungs- mechanismen (z.B. die PIN-Eingabe durch den DeutschlandCard-Teilnehmer) im Zusammenhang mit dem Einlösen von DeutschlandCard-Punkten einzuführen.