DeutschlandCard Musterklauseln

DeutschlandCard. Im Rahmen von DeutschlandCard ermöglicht der Anbieter es dem Betreiber DeutschlandCard- Punkte an DeutschlandCard-Teilnehmer zu vergeben und DeutschlandCard-Punkte von diesen bei sich einzulösen. Das DeutschlandCard-Programm wird von der DeutschlandCard GmbH ("DeutschlandCard" oder „Systemanbieter“) betrieben und erlaubt es Endkunden, die eine entsprechende Karte besitzen ("DeutschlandCard-Karte") und an dem DeutschlandCard-Programm teilnehmen ("DeutschlandCard-Teilnehmer"), Punkte ("DeutschlandCard-Punkte") zu sammeln und einzulösen. Ein Vertragsverhältnis zwischen DeutschlandCard und dem Betreiber wird durch die Buchung von DeutschlandCard nicht begründet. Sämtliche Ansprüche des Betreibers an und im Zusammenhang mit DeutschlandCard bestehen ausschließlich gegenüber dem Anbieter. 2.5.1. Das Multipartner-Kundenbindungsprogramm des Systembetreibers erlaubt es teilnehmenden Unternehmen, also den teilnehmenden Betreibern und sonstigen an diesem Programm teilnehmenden Unternehmen, Gutschriften in Form von Punkten zu gewähren, wenn am Kundenbindungsprogramm teilnehmende Endkunden ("Endkunden") Produkte oder Dienstleistungen beziehen oder an vom Anbieter oder Systembetreiber veranstalteten Marketingaktivitäten (wie z.B. Gewinnspiele oder sonstige Kampagnen) teilnehmen. Die erworbenen Punkte können Endkunden bei dem Systembetreiber gegen Prämien einlösen oder für karitative Zwecke spenden. Zudem können Endkunden die DeutschlandCard-Punkte bei allen teilnehmenden Betreibern und sonstigen teilnehmenden Unternehmen gegen Produkte oder Dienstleistungen einlösen.. Leistungsgegenstand von DeutschlandCard 2.5.1.1. Der Anbieter räumt dem Betreiber für die Dauer des Vertragsverhältnisses über die Nutzung von DeutschlandCard das Recht ein, DeutschlandCard-Punkte an DeutschlandCard-Teilnehmer zu vergeben und diese zur Einlösung zu akzeptieren, wenn die DeutschlandCard-Teilnehmer bei den teilnehmenden Verkaufsstellen des Betreibers Produkte und/oder Dienstleistungen beziehen. Die konkrete Leistungs- beschreibung von DeutschlandCard kann unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx abgerufen werden. 2.5.1.2. Die teilnehmenden Verkaufsstellen des Betreibers werden im Rahmen des sogenannten „Filialfinder“ auf der DeutschlandCard-Webseite sowie der mobilen Applikation von DeutschlandCard ("Filialfinder") unter Angabe der Kontaktdaten der jeweiligen Verkaufsstelle integriert und veröffentlicht, so dass DeutschlandCard- Teilnehmer die entsprechenden Verkaufsstellen auffinden können. Der Anbieter b...

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  • Deutschland Bundessortenamt Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Tel: +00000-0000-00 Fax: +49511 0000-0000 E-Mail: XXX@xxxxxxxxxxxxxxx.xx

  • Verpackung Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

  • Verwaltungsgesellschaft CARMIGNAC GESTION, Société anonyme, 24, place Vendôme, 75001 PARIS, zugelassen von der COB am 13. Xxxx 1997 unter der Nummer XX 00-00.

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

  • Trennungskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Dieses kann beispielsweise durch logische und physikalische Trennung der Daten gewährleistet werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.