Identität der Depotbank des Fonds. Als Depotbank fungiert die UniCredit Bank Austria AG; Xxxxxxxxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx. Die Depotbank hat gemäß Bescheid vom 12.10.1984 GZ 25 4300/7-V/4/84 der Finanzmarktaufsicht die Funk- tion der Depotbank für den Fonds übernommen. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank bedürfen der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Sie darf nur erteilt werden, wenn anzunehmen ist, dass das Kredit- institut die Erfüllung der Aufgaben einer Depotbank gewährleistet. Die Bestellung und der Wechsel der De- potbank sind zu veröffentlichen; die Veröffentlichung hat den Bewilligungsbescheid anzuführen. Die Depotbank ist Kreditinstitut nach österreichischem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Depot- und Wertpapiergeschäft.
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Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt, Investment Fund Prospectus
Identität der Depotbank des Fonds. Als Depotbank fungiert die UniCredit Bank Austria AG; Xxxxxxxxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx. Die Depotbank hat gemäß Bescheid vom 12.10.1984 26.01.1990 GZ 25 4300/74335/1-V/4/84 V/13/90 der Finanzmarktaufsicht die Funk- tion Funktion der Depotbank für den Fonds übernommen. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank bedürfen bedür- fen der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Sie darf nur erteilt werden, wenn anzunehmen ist, dass das Kredit- institut Kreditinstitut die Erfüllung der Aufgaben einer Depotbank gewährleistet. Die Bestellung und der Wechsel der De- potbank Depotbank sind zu veröffentlichen; die Veröffentlichung hat den Bewilligungsbescheid anzuführen. Die Depotbank ist Kreditinstitut nach österreichischem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Depot- und Wertpapiergeschäft.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Identität der Depotbank des Fonds. Als Depotbank fungiert die UniCredit Bank Austria AG; Xxxxxxxxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx. Die Depotbank hat gemäß Bescheid vom 12.10.1984 30.08.1990 GZ 25 4300/74137/1-V/4/84 V/13/90 der Finanzmarktaufsicht die Funk- tion Funktion der Depotbank für den Fonds übernommen. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank bedürfen bedür- fen der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Sie darf nur erteilt werden, wenn anzunehmen ist, dass das Kredit- institut Kreditinstitut die Erfüllung der Aufgaben einer Depotbank gewährleistet. Die Bestellung und der Wechsel der De- potbank Depotbank sind zu veröffentlichen; die Veröffentlichung hat den Bewilligungsbescheid anzuführen. Die Depotbank ist Kreditinstitut nach österreichischem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Depot- und Wertpapiergeschäft.
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Samples: Investmentfondsprospekt