In-Kraft-Treten / Geltungsdauer / Geltungsbereich Musterklauseln
In-Kraft-Treten / Geltungsdauer / Geltungsbereich. 20.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.01. 2001 in Kraft und gilt vorbehaltlich § 81 Absatz 4 Nr. 2 NPersVG für die Dauer von fünf Jahren. Die Anpassung an Rechtsände- rungen, insbesondere der Niedersächsischen Arbeitzeitverordnung, bleibt vorbehalten.
20.2 Die Verhandlungspartner werden spätestens nach drei Jahren zu einem Erfah- rungsaustausch zusammenkommen. Sie nehmen in Aussicht, etwa ein halbes Jahr vor Ablauf dieser Vereinbarung über eine Verlängerung oder neue Vereinbarung zu verhandeln.
In-Kraft-Treten / Geltungsdauer / Geltungsbereich. Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2005 in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung wird die Vereinbarung vom 19.12.2000 aufgehoben. Die Anpassung an Rechtsänderungen, insbesondere der Niedersächsischen Verordnung, über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamte (Nds. ArbZVO), bleibt vorbehalten. Frau / Herrn Vor- und Nachnahme der/des Beschäftigten Straße und Hausnummer PLZ und Wohnort Telefon (dienstlich) / (privat) wird die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes in ihrer/seiner Wohnung bewilligt.
