Inbetriebnahme des Hilfsmittels. Die Hilfsmittel sind durch den Leistungserbringer in der Häuslichkeit des Versicherten aufzu- stellen und ggf. an den elektrischen Stromkreis anzuschließen. Es ist eine Funktionsprüfung durchzuführen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Beitrittserklärung Zur Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung