Inbetriebnahme des Hilfsmittels. Die Hilfsmittel sind durch den Leistungserbringer in der Häuslichkeit des Versicherten aufzu- stellen und ggf. an den elektrischen Stromkreis anzuschließen. Es ist eine Funktionsprüfung durchzuführen.
Appears in 4 contracts
Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag