Information zum Zustandekommen des Vertrags im Fernabsatz Musterklauseln

Information zum Zustandekommen des Vertrags im Fernabsatz. Der SparKonto-Vertrag zwischen Kunde und Bank kommt zustande, wenn der Kunde gegenüber der GEFA BANK ein bindendes Vertrags- angebot zur Eröffnung des SparKontos abgibt und die GEFA BANK dieses Angebot annimmt. Neukunden geben ein Angebot ab, indem sie die Ihnen nach Durchführung des Kontoregistrierungsvorgangs postalisch zur Verfügung gestellten Dokumente mittels Postbrief oder die während des Kontoregistrierungsvorgangs online erho- benen Daten mittels Internet an die GEFA BANK übersenden. Be- standskunden, für die bereits ein TagesGeld-Konto bei der GEFA BANK eingerichtet wurde, geben ein Angebot ab, wenn der jeweili- ge Kontoeröffnungsvorgang online vollständig abgeschlossen ist. Die GEFA BANK nimmt das Angebot des Kunden an, indem sie das Konto einrichtet und die GEFA BANK den Kunden über die Eröff- nung des Xxxxxx unterrichtet.
Information zum Zustandekommen des Vertrags im Fernabsatz. Der ZinsWachstum-Konto Vertrag zwischen Kunde und Bank kommt zustande, wenn der Kunde gegenüber der GEFA BANK ein bindendes Vertragsangebot zur Eröffnung des ZinsWachstum-Xxxxxx abgibt und die GEFA BANK dieses Angebot annimmt. Neukunden geben ein Angebot ab, indem sie die Ihnen nach Durchführung des Kontoregis- trierungsvorgangs postalisch zur Verfügung gestellten Dokumente mittels Postbrief- oder die während des Kontoregistrierungsvorgangs online erhobenen Daten mittels Internet an die GEFA BANK über- senden. Bestandskunden, für die bereits ein TagesGeld-Konto bei der GEFA BANK eingerichtet wurde, geben ein Angebot ab, wenn der jeweilige Kontoeröffnungsvorgang online vollständig abgeschlossen ist. Die GEFA BANK nimmt das Angebot des Kunden an, indem sie das Konto einrichtet und die GEFA BANK den Kunden über die Er- öffnung des Xxxxxx unterrichtet.
Information zum Zustandekommen des Vertrags im Fernabsatz. Der AuszahlPlan­Konto Vertrag zwischen Kunde und Bank kommt zustande, wenn der Kunde gegenüber der GEFA BANK ein bindendes Vertragsangebot zur Eröffnung des AuszahlPlan­Kontos abgibt und die GEFA BANK dieses Angebot annimmt. Neukunden geben ein Angebot ab, indem sie die ihnen nach Durchführung des Kontoregistrierungsvor­ gangs postalisch zur Verfügung gestellten Dokumente mittels Postbrief oder die während des Kontoregistrierungsvorgangs online erhobenen Daten mittels Internet an die GEFA BANK übersenden. Bestandskun­ den, für die bereits ein TagesGeld­Konto bei der GEFA BANK eingerich­ tet wurde, geben ein Angebot ab, wenn der jeweilige Kontoeröffnungs­ vorgang online vollständig abgeschlossen ist. Die GEFA BANK nimmt das Angebot des Kunden an, indem sie das Konto einrichtet und die GEFA BANK den Kunden über die Eröffnung des Xxxxxx unterrichtet.

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  • Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen, Besonderen und Speziellen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen, sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer Versicherungsverträge dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.

  • Zustandekommen des Vertrages a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande. b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personen, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.