Steuerliche Aspekte. Über die aIIgemeinen steuerlichen Aspekte der verschiedenen Investments informiert Sie auf Wunsch gerne Ihr Kundenbetreuer. Die Beurteilung der Auswirkungen eines Investments auf Ihre persönliche Steuersituation sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater vornehmen.
Steuerliche Aspekte. Der Verwaltungsrat kann zu bestimmten steuerlichen Angelegenheiten, die von rechtlichen Schlussfolgerungen abhängig sind, die noch nicht von den Gerichten behandelt wurden, Stellung beziehen. Darüber hinaus kann nicht zugesichert werden, dass keine gesetzlichen, administrativen oder gerichtlichen Änderungen eintreten werden, die die in diesem Prospekt angegebenen steuerlichen Aspekte oder Risikofaktoren zukünftig oder rückwirkend ändern. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren Steuerbehörden geprüft werden. Eine Ertragsteuerprüfung kann auch zu einer erhöhten Steuerverbindlichkeit für die Gesellschaft führen, einschließlich in Bezug auf Jahre, in denen ein Anleger kein Anteilinhaber der Gesellschaft war, und dies könnte den Nettoinventarwert der Gesellschaft reduzieren und wiederum die Rendite aller Anteilinhaber beeinflussen. Bestimmte EU-Mitgliedstaaten haben Schritte unternommen, um eine „Finanztransaktionssteuer“ (Financial Transactions Tax, „FTT“) einzuführen, die für Transaktionen mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten gilt, wenn mindestens eine Partei der Transaktion, der Emittent der Wertpapiere oder anderen Finanzinstrumente oder der relevante Makler, in der Europäischen Union ansässig ist. Falls die FTT umgesetzt wird, kann sie zu wesentlichen Verlusten für die Gesellschaft führen, sowohl direkt durch höhere Transaktionskosten als auch indirekt durch eine verringerte Liquidität auf den Märkten für Wertpapiere und andere Finanzinstrumente. Die FTT kann auch bestimmte Anlagestrategien wirtschaftlich unrentabel machen, die der Anlageverwalter anderenfalls möglicherweise verfolgt hätte, was die Fähigkeit des Anlageverwalters zur Erzielung von Renditen für die Anteilinhaber beeinträchtigen kann. Das aufsichtsrechtliche oder Steuerumfeld für Derivate und damit zusammenhängende Instrumente befindet sich in der Entwicklung und kann Gegenstand staatlicher oder gerichtlicher Maßnahmen sein, die sich auf den Wert oder die Liquidität von Anlagen, die (direkt oder indirekt) von der Gesellschaft gehalten werden, oder auf die Fähigkeit der Gesellschaft, die Hebelung zu erzielen, die sie ansonsten erzielen würde, auswirken können. Wenn die Gesellschaft in Wertpapiere investiert, die zum Zeitpunkt des Erwerbs keiner Quellensteuer unterliegen, kann nicht gewährleistet werden, dass nicht infolge von Änderungen der geltenden Gesetze, Abkommen oder Bestimmungen oder deren Auslegung künftig eine Steuer einbehalten wird. Die Gesellschaft bekommt diese Q...
Steuerliche Aspekte. Der Kunde ist für die gesetzmässige Versteuerung seiner Vermögenswerte bei der Bank nach den geltenden Bestimmungen seines Steuerdomizils selbst verantwortlich. Die Beratung des Kunden durch die Bank bezieht sich nicht auf die steuerliche Situation des Kunden oder die steuerlichen Folgen von Anlagen. Die Bank trifft insbesondere keine Haftung für steuer- liche Auswirkungen von empfohlenen Anlagen.
Steuerliche Aspekte. Gemäß den anzuwendenden Regelungen des § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG erfolgt der Grundstücksverkauf unter Anwendung des sogenannten „Reverse Charge Verfahren“, also ohne den Aus- weis der Umsatzsteuer („Nettokauf“). Der Käufer führt hierzu in seiner ersten bzw. darauffolgenden Umsatzsteuer – Voran- meldung die auf den Kaufpreis entfallende (aber dort nicht aus- gewiesene) Umsatzsteuer auf und macht in gleicher Höhe seinen bestehenden Vorsteuererstattungsanspruch geltend. Im Er- gebnis findet kein Zahlungsfluss statt und der Verkauf erfolgt in liquider Hinsicht ohne die Umsatzsteuer, also netto. • Aufgrund der Optierung gemäß § 9 Abs. 1 UStG erfolgt auch die Vermietung zuzüglich Umsatzsteuer. Die vom Verwalter an den Käufer auszukehrende Miete enthält insoweit auch die anteilige Umsatzsteuer. Diese kann mit bestehenden Vorsteueransprü- chen verrechnet werden und die Differenz ist gegenüber dem Finanzamt mittels Umsatzsteuervoranmeldungen zu erklären und auszugleichen. • Soweit der Käufer im Zuge einer eigenen Unternehmerschaft nicht bereits laufend eine Umsatzsteuererklärung abgibt, regis- triert er sich binnen eines Monats nach Kaufvertragsabschluss erstmals entsprechend bei seinem Wohnsitzfinanzamt, um danach dann die erforderlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen zu können. • Investition in der vom Markt stark nachgefragten und attraktiven Asset-Klasse „temporäres Wohnen / Micro-Apartments“. • Sie erwerben einen jederzeit beleihbaren, vererbbaren und wiederverkäuflichen Sachwert in Form von realem Immobilieneigentum mit eigenem Grundbuchblatt. • Langfristig planbare Investition mit hoher und verlässlicher Rendite durch festen indexierten Mietvertrag über mindestens 20 Jahre. • Hoher Inflationsschutz bei minimiertem Verwaltungs- aufwand und sehr guter Aussicht auf Wertsteigerungen in der Zukunft. • Sie profitieren von der gesetzlichen Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung des Gebäudewertes in Höhe von 2 % p. a. • Eine steuerfreie Veräußerung ist nach zehn Jahren möglich. • Überschaubare Investitionsgrößen zu attraktiven Preisen und mit „Rundum-sorglos“-Paket. • Die Registrierung kann der Käufer eigenständig über das bun- deseigene Internetportal „Elster“ (xxxxx://xxx.xxxxxx.xx) oder aber über seinen Steuerberater vornehmen. Alternativ stellt der Verkäufer eine Steuerkanzlei zur Verfügung, die gegen fixes Entgelt die ggf. erforderliche erstmalige Anmeldung beim Finanzamt für den Käufer erledigt und optional a...
Steuerliche Aspekte. Zinserträge unterliegen der Einkommensteuer. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde oder seinen steuerlichen Berater wenden.
Steuerliche Aspekte. Erasmus-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §3 Nr.44a EStG steuerfrei.
Steuerliche Aspekte. Die Beurteilung der Auswirkungen eines Investments auf die persönliche Steuersituation sollte der Kunde mit einem Steuerberater vornehmen. Die entsprechende Steuer ist jedenfalls durch den Kunden abzuführen, seitens Bitpanda/Financial Services erfolgt weder eine Einbehaltung der Steuer noch eine Steuerberatung.
Steuerliche Aspekte. Für die ordentliche Versteuerung der veranlagten Gelder und Erträgnisse sowie für die Erstellung und Einreichung aller damit zusammenhängenden Erklärungen und Mel- dungen nach den Bestimmungen seines Steuerdomizils ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Bank gibt unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen oder schriftlicher Vereinbarungen keine Beratung oder Auskunft hinsicht- lich der steuerlichen Situation sowie der steuerlichen Fol- gen von Anlagen. In diesem Zusammenhang ist eine Haf- tung der Bank jedenfalls ausgeschlossen.
Steuerliche Aspekte. Bei der Vermögensverwaltung wird die steuerliche Situation des Kunden nur berücksichtigt, wenn der Kunde zuvor entsprechende Weisung erteilt und die erforderlichen Angaben gemacht hat. Nach §63 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat sich jedes Wertpapierdienstleistungsunternehmen um Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen und seinen Kunden Art und Herkunft möglicher Interessenkonflikte sowie seine Grundsätze zum Umgang mit diesen darzulegen. Unser Institut unterliegt der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Deutschen Bundesbank und ist verpflichtet, deren aufsichtsrechtliche Vorgaben zu beachten. Darüber hinaus sind wir Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) und haben uns zur Einhaltung von dessen Ehrenkodex verpflichtet.
Steuerliche Aspekte. Über die allgemeinen steuerlichen Aspekte der verschiedenen Investments informiert Sie auf Wunsch gerne Ihr Kundenberater, wobei darauf aufmerksam gemacht wird, dass diese künftigen Änderungen unterworfen sein können. Die Beurteilung der Auswirkungen eines Investments auf Ihre persönliche Steuersituation sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater vornehmen. In jedem Fall ist zu beachten, dass die einmal beurteilte steuerliche Situation künftig Änderungen unterworfen sein kann.