Zustandekommen des Vertrags Musterklauseln

Zustandekommen des Vertrags. Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen, Besonderen und Speziellen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen, sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer Versicherungsverträge dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.
Zustandekommen des Vertrags. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt.
Zustandekommen des Vertrags. Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmenden Vertragserklärungen (Willenserklärungen) zustande, wenn Sie die Vertragserklärungen nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt.
Zustandekommen des Vertrags. Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages dar. Mit Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmebestätigung der R+V Krankenversicherung AG ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht Ihr Widerrufsrecht ausüben. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch frühestens mit Abschluss des Vertrages und nicht vor Ablauf eventueller Wartezeiten. In der privaten Pflegepflichtversicherung ist der Beginn des Versicherungsschutzes zudem von der rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags abhängig. Näheres können Sie auch § 2 der für den jeweiligen Tarif geltenden Versicherungsbedingungen entnehmen.
Zustandekommen des Vertrags. Der Abschluss eines Versicherungsvertrags setzt zwei übereinstimmende Willenser- klärungen voraus. Der Versicherungsvertrag kommt somit durch Ihren Antrag und die Übersendung des Versicherungsscheins oder durch Annahmeerklärung durch uns wirksam zustande, sofern Sie Ihre bereits abgegebene Vertragserklärung (bei- spielsweise in Form des ausgefüllten Versicherungsantrags) nicht wirksam wider- rufen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter 6.). Der Versicherungsschutz beginnt dann zum beantragten Zeitpunkt, es sei denn wir weisen im Versicherungs- schein einen abweichenden Versicherungsbeginn aus. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Zustandekommen des Vertrags. Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger, der sich zunächst ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder an der Investmentgesellschaft beteiligen kann, gegenüber dem Treuhänder ein Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrags ab. Der Anleger ist an das Vertragsangebot für die Dauer von 90 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung (»Annahmefrist«) gebunden, es sei denn, er macht hinsichtlich der Beitrittserklärung fristgerecht von seinem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Der Treuhandvertrag kommt zustande, wenn der Treuhandkommanditist das Angebot des beitrittswilligen Anlegers auf Abschluss eines Treuhandvertrags innerhalb der Annahmefrist annimmt, wobei der Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB verzichtet (hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Kapitel 7.5.2 »Vertrieb und Zeichnungsstelle«, Seite 59 verwiesen). Nach dem Zustandekommen des Treuhandvertrags wird der Treuhänder im eigenen Namen, aber für Rechnung des Anlegers mit Wirkung zum jeweiligen nächsten Monatsersten, der auf die Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft genannten Voraussetzungen (insbesondere fristgerechte Zahlung der Pflichteinlage zuzüglich Ausgabeaufschlag durch den Anleger) folgt, eine der Pflichteinlage des Anlegers entsprechende Kommanditbeteiligung an der Investmentgesellschaft erwerben. Der Anleger ist nach Begründung seines Gesellschaftsverhältnisses als Treugeber jederzeit berechtigt, seinen Anteil an der Investmentgesellschaft direkt zu übernehmen und sich damit als Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen. Im Falle einer unmittelbaren Eintragung in das Handelsregister besteht der Treuhandvertrag als Beteiligungsverwaltungsvertrag fort. Der Treuhänder nimmt die Rechte der Direktkommanditisten dann nur noch als Beteiligungsverwalter im Wege der offenen Stellvertretung wahr. Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung vereinbarten Beteiligungsbetrag zzgl. Ausgabeaufschlag von 5 % zu leisten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu den Kosten wird auf Kapitel 6 »Kosten« ab der Seite 50 verwiesen.
Zustandekommen des Vertrags. Das Bereitstellungsangebot für die Unterkunft wird ausschließlich von Ardennes-étape auf der Website präsentiert und gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Unterkunft und zu den Konditionen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und besonderen Zugangsbedingungen festgelegt sind. Ardennes-étape gibt dem Kunden vor Bestätigung seiner Buchung Zugriff auf die von ihm eingegebenen Daten. Dieser Zugriff erfolgt über eine Webseite, auf der der Kunde aufgefordert wird, alle Modalitäten seiner Buchung, die er wenn gewünscht ändern kann, zu bestätigen.Klickt er die Schaltfläche „Jetzt buchen“ an, erklärt der Kunde damit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung sowie die darin aufgeführten besonderen Zugangsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und sie zu akzeptieren. Dieser Schritt stellt eine elektronische Unterschrift dar, die zwischen den Vertragsparteien denselben Wert hat wie eine handschriftliche Unterschrift. Indem er so verbindlich sein Einverständnis mit den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und besonderen Zugangsbedingungen gibt, ist der Kunde ordnungsgemäß informiert, dass er ein Vertragsverhältnis zu diesen Bedingungen eingeht. Von diesem Augenblick an ist der Kunde demnach verpflichtet, Ardennes-étape den im Buchungsvorgang angegebenen Betrag zu überweisen. Schritt 1 Schritt 2: Xxxxxxx gesagt wird der Vertrag nach Vollendung der folgenden technischen Schritte geschlossen: Auswahl des Ferienhauses für einen bestimmten Zeitraum; Schritt 3 Identifikation des Kunden anhand der E-Mail-Adresse (entweder als neuer Nutzer oder als bereits bestehender Nutzer). Der Kunde – neue Nutzer – wird aufgefordert, anzugeben, ob er gewerbliche Angebote von Partnerfirmen erhalten möchte oder nicht. In der Rubrik „Zusammensetzung“ gibt er die Zusammensetzung der Gruppe von Teilnehmern an dem Aufenthalt an und gibt gegebenenfalls einen Gutscheincode ein; Schritt 4 Der Kunde – neuer Nutzer – wird aufgefordert, seine persönlichen Kontaktdaten anzugeben: Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer. Der Kunde kann sich für den Fall der Stornierung und gegen Schäden, die während seines Aufenthalts entstehen, versichern. Diese Versicherungen sind den hier definierten Bedingungen unterstellt: xxxxx://xx.xxx0.xxx/xxxxxxxxxxxxxx; Schritt 5 Der Kunde wird aufgefordert, seine Buchung auf einer Seite zu bestätigen, auf welcher die Buchungsmodalitäten zusammengefasst sind. Entsprechen die Buchungsmodalitäten nicht seinem Wunsch, kann er zu den...
Zustandekommen des Vertrags. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn die HanseMerkur Ihren Antrag mit einem
Zustandekommen des Vertrags. Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich über- einstimmende Vertragserklärung (Willenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Ver- tragserklärung nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten angegebenen Versicherungsbeginn. Ihr Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags angenommen haben bzw. wenn wir Ihre Annahmeerklärung zu unserem Antrag erhalten haben. Ist der Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht bezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflich- tet. Vorbehaltlich Ihres Widerrufrechts nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz sind wir berechtigt, Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags bis zum Ablauf von 1 Monat anzunehmen. Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstel- lung. Der Versicherungsschutz kann (weil z. B. noch Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu klären sind) auch auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgül- tigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet. Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen in Textform zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen zum Widerrufs- recht.
Zustandekommen des Vertrags. 1 Ein Vertrag kommt nur zustande a) durch eine Unterschrift des Auftragnehmers unter dem unveränderten Vertrag, den Dura Vermeer dem Auftragnehmer mit der Bitte zugesandt hat, diesen unverändert und unterschrieben binnen von 8 Tagen nach dem Empfangsdatum zurückzusenden, oder b) wenn der Auftragnehmer es versäumt, den Vertrag innerhalb von 8 Tagen nach dem Empfangsdatum zurückzusenden, aber keine schriftlichen Einwände gegen den Inhalt des Vertrages erhebt bzw. wenn er mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Hierdurch gilt der Vertrag als durch den Auftragnehmer angenommen, und zwar zu den im Vertrag genannten Bedingungen und unter Anwendbarkeit der AEB. Solange der Vertrag nicht unterschrieben zurückgesandt worden ist, erfolgen keine Zahlungen durch Dura Vermeer. 2 Haben zwei oder mehr Auftragnehmer den Vertrag gemeinsam angenommen (oder gilt er als von ihnen angenommen), haften sie als Gesamtschuldner für die Erbringung der Vertragsleistung und die sich daraus ergebenden Folgen. 3 Enthält der Vertrag offensichtliche Widersprüchlichkeiten und/oder Fehler und/oder Auslassungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Dura Vermeer so schnell wie möglich hierauf hinweisen, bevor er den Vertrag unterschreibt oder (falls das früher geschieht) mit der Ausführung des Vertrages beginnt. 4 Ergänzungen und Änderungen der Bestimmungen des Vertrages sind für Dura Vermeer nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Dura Vermeer akzeptiert worden sind. 5 Der Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass der Hauptwerkvertrag zustande kommt und die Beauftragung des Auftragnehmers vom Geschäftsherrn genehmigt wird.