Information über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt. Bei höherer Gewalt informiert die betroffene Partei die andere Partei darüber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Eintritt des Umstands, es sei denn dieser ist über allgemein zugängliche Informationsquellen öffentlich bekannt. Unterlässt es die betroffene Partei, der anderen Partei die Information über das Eintreten des Umstands der höheren Gewalt zu geben, verwirkt sie das Recht, sich künftig auf höhere Gewalt zu berufen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Information über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt. Bei höherer Gewalt informiert die betroffene Partei die andere Partei darüber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Eintritt des Umstands, es sei denn dieser ist über allgemein zugängliche Informationsquellen öffentlich bekannt. Unterlässt es die betroffene Partei, der anderen Partei die Information über das Eintreten des Umstands der höheren Gewalt zu geben, verwirkt sie das RechtRecht , sich künftig auf höhere Gewalt zu berufen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Information über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt. Bei höherer Gewalt informiert die betroffene Partei die andere Partei darüber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen Tagen nach Eintritt des Umstands, es sei denn dieser ist über allgemein zugängliche Informationsquellen öffentlich bekannt. Unterlässt es die betroffene Partei, der anderen Partei die Information über das Eintreten des Umstands der höheren Gewalt zu geben, verwirkt sie das Recht, sich künftig auf höhere Gewalt aus diesem Grund zu berufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen