Common use of Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Clause in Contracts

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxx

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Samples: www.billareisen.at, www.siamar.de, www.penny-reisen.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden ausfüh- renden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtetver- pflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende ausfüh- rende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich wahr- scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werdenwer- den. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft Fluggesell- schaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende FluggesellschaftFluggesell- schaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften Fluggesell- schaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Gemein- schaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/ safety/air-ban_de

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Samples: www.westfalen-urlaubsreisen.de, westfalen-urlaubsreisen.de, leserreisen.hna.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxxx://xxxxxxxxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxx/xx-xxx- safety-list_de

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Samples: www.its.de, www.jahnreisen.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität Identi- tät der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende ausfüh- rende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxx

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Samples: www.clevertours.com, www.globista.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden ausfüh- renden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtetver- pflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende ausfüh- rende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich wahr- scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werdenwer- den. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft Fluggesell- schaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende FluggesellschaftFluggesell- schaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften Fluggesell- schaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Gemein- schaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxxx://xxxxxxxxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx- themes/eu-air-safety-list_de

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Samples: www.siamar.de, www.its.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxx0. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

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Samples: www.siamar.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Luft- fahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft Flugge- sellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtetverpflich- tet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften Fluggesell- schaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx- ban/index_de.htm

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Samples: www.its.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtetLuftfahrtunterneh- mens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informiereninformie- ren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind nennen wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft Fluggesell- schaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennenFluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt istwir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzendarüber informieren. Wechselt die zunächst Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Gemeinsame Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) EU ist auf folgender über die Internetseite xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx / xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxx.

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Samples: www.sunball-tennis.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden ausführen- den Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden aus- führenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft Flugge- sellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften Fluggesell- schaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/ air-ban_de

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Samples: www.aldiana4partner.com

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtetverpflichtet UNIVENTRA, Sie bei der Buchung den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir ist UNIVENTRA verpflichtet, Ihnen dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt istUNIVENTRA weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzenmuss UNIVENTRA den Kunden informieren. Wechselt die zunächst dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich muss UNIVENTRA den Kunden über den Wechsel informieren. UNIVENTRA muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (Gemeinschaftliche Liste, früher sog. „Black List“) ), ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxx.

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Samples: www.unseregruppenreisen.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx_xx

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Samples: thueringer-reisen.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden ausführen- den Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden aus- führenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche wel- che Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx- ban/index_de.htm

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Samples: www.meine-reisewelten.com

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Luft- fahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft Flugge- sellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtetverpflich- tet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften Fluggesell- schaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-EU- Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxhttp:// xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/ index_de.htm

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Samples: www.drive-usa.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx- ban/index_de.htm

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Samples: euroflug-touristik.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden ausführen- den Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet(EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie aus- führenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende aus- führende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind nennen wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennenFluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt istwir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzendarüber informieren. Wechselt die zunächst Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle ange- messenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Gemeinsame Liste der Fluggesellschaften mit EUEU ist über die Internetseiten der Europäischen Kommission (xxx.xxxxxx.xxxxxx.xx) oder des Luftfahrt-Betriebsverbot Bundesamtes (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“xxx.xxx.xx) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxx.

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Samples: www.sunball-tennis.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung Die EUVerordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet(EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie Flugge- sellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden er- bringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informierenin- formieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind nennen wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft Flugge- sellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennenFluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt istwir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzendarü- ber informieren. Wechselt die zunächst Ihnen als ausführende Fluggesell- schaft genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie über den Wech- sel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie mög- lich über den Wechsel informierenunterrichtet werden. Die Gemeinsame Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot EU ist über die Internetseiten der Europäischen Kommission (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“xxx.xxxxxx.xxxxxx.xx) ist auf folgender Internetseite oder des LuftfahrtBundesamtes (xxx.xxx.xx) abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxx.

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Samples: www.greif.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden ausfüh- renden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtetver- pflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende ausfüh- rende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich wahr- scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werdenwer- den. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft Fluggesell- schaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende FluggesellschaftFluggesell- schaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften Fluggesell- schaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Gemein- schaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/ safety/air-ban/index_de.htm

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Samples: keniareisen.de

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung Unter- richtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/ safety/air-ban/index_de.htm

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Samples: www.billareisen.at