Subunternehmer Musterklauseln

Subunternehmer. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die durch einen von einer ver- sicherten Gesellschaft beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht dieser Subunternehmer oder Er- füllungsgehilfen, soweit diese keine mitversicherten Personen sind.
Subunternehmer. 9.1 Der Auftragsverarbeiter beauftragt keinen weiteren Auftrags- verarbeiter ohne vorherige gesonderte schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen und verpflichtet sich nur Subunternehmer unter Beachtung der nachstehenden Voraussetzungen einzusetzen: (a) Der Auftragsverarbeiter wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauftragung, dass dieser die zwischen Ver- antwortlichem und Auftragsverarbeiter getroffenen Vereinbarun- gen einhalten kann. Der Auftragsverarbeiter hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz perso- nenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragsverarbeiter zu dokumentieren. Der Auftragsverarbei- ter ist verpflichtet, sich vom Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betrieblichen Daten- schutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO bestellt hat. (b) Der Auftragsverarbeiter gestaltet die vertraglichen Vereinba- rungen mit dem / den Subunternehmer/n so, dass sie den Daten- schutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Verantwort- lichem und Auftragsverarbeiter entsprechen. 9.2 Nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragsverarbeiter bei Drit- ten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurch- führung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikations- leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei fremd verge- benen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme ver- tragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 9.3 Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Subun- ternehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte und der Art der Dienst- leistung dokumentiert. Die in dieser Liste genannten Subunterneh- mer gelten als von Anfang an rechtmäßig beauftragt im Sinne von Xxxxxx 9 Abs. 1, sofern die Umsetzung der dort genannten Voraus- setzungen durch den Auftragsverarbeiter gewährleistet wird. 9.4 Ein Zugriff auf Daten darf durch den Subunternehmer erst dann erfolgen, wenn auch der Subunternehmer die Pflichten des Auftragsverarbeiters aus di...
Subunternehmer. Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche Dritter gegen die Versicherten aus der Beauftragung fremder Unternehmen/ Subunternehmen. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmen und ihrer Mitarbeiter.
Subunternehmer. Bei der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer, die nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gegeben wurden, ist vor Beauftragung die schriftliche Zustimmung des AG – unter Anschluss aller zur Prüfung der Eignung des betreffenden Subunternehmers erforderlichen Nachweise bezogen auf die erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen für die Erbringung der beauftragten Leistung – einzuholen. Der AN bietet dem AG einseitig unwiderruflich an, alle gegenwärtigen und zukünftigen Subunternehmerverträge und/oder alle Gewährleistungs-/Schadenersatzansprüche aufgrund der Subunternehmerverträge, an den AG abzutreten. Dieses Anbot kann für jeden Subunternehmervertrag getrennt einseitig durch schriftliche Erklärung des AG angenommen werden. In diesem Fall sind die Originale des Subunternehmervertrages an den AG umgehend auszuhändigen. Der AG ist berechtigt, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Leistungsverzug oder mangelhafter Leistungserbringung des AN in bestehende Verträge mit Subunternehmern an Stelle des AN einzusteigen, in den Fällen des Leistungsverzugs und der mangelhaften Leistungserbringung jedoch nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist. Der AN verpflichtet sich, eine derartige jederzeitige Eintrittsmöglichkeit unter gleichbleibenden Bedingungen in die Subunternehmerverträge aufzunehmen. Dies ist dem AG nach dessen Aufforderung binnen 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Subunternehmer nachzuweisen. Macht der AG von seinem Eintrittsrecht Gebrauch, hat er dies dem AN vorab schriftlich anzuzeigen sowie die Gründe für den Eintritt darzulegen. Der Eintritt samt Ausscheiden des AN erfolgt durch schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN und dem Subunternehmer und ist mit erfolgtem Zugang beim AN wirksam. In diesem Fall sind die Leistungen bis zum Vertragseintritt vom AN und jene, die danach erbracht wurden, vom AG, jeweils entsprechend den Bestimmungen des Subunternehmervertrages, zu bezahlen. Den AG trifft im Falle des Vertragseintritts keine Verpflichtung, Leistungen des Subunternehmers, die vor dem Vertragseintritt erbracht wurden, zu bezahlen oder sonstige Verpflichtungen des AN zu erfüllen. Im Falle des Eintritts des AG in einen Subunternehmervertrag reduziert sich der Pauschalfixpreis des AN im Umfang der entfallenden Leistungen. Im Zweifel beläuft sich der Wert der entfallenden Leistungen auf den an den Subunternehmer für die Restleistung zu leistenden Werklohn zuzüglich eines Zuschlags von 7,5 %. In begründeten Fäll...
Subunternehmer. Im Rahmen des Vertrages und der im Versicherungsschein aufge- führten Vereinstätigkeit ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unterneh- men einschließlich Transportunternehmen (insoweit abweichend von Ziffer 4.3) mit der Ausführung von Verrichtungen im Interesse des ver- sicherten Vereines. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unterneh- men und ihres Personals.
Subunternehmer. 15.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, andere Unterneh- men als Subunternehmer mit der Durchführung der in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Leistungen zu beauftragen, nachdem der Auftraggeber schriftlich vor der Beauftragung seine Zustimmung erteilt hat, so- wie der Auftragnehmer den Subunternehmer schriftlich entsprechend Ziffer 24 zur Geheimhaltung verpflichtet und sichergestellt hat, dass die Rechte an den Arbeits- ergebnissen auf den Auftraggeber übergehen. Dem Auftraggeber sind diese vertraglichen Vereinbarungen auf Wunsch vorzulegen. Durch die Beauftragung von Subunternehmen entstehender Mehraufwand ist vom Auftragnehmer zu tragen. 15.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche von ihm eingesetzten Subunternehmer die dem Auftrag- nehmer vorgelegten Regelungen bezüglich Vertrau- lichkeit, Datenschutz, Werkssicherheit, das Merkblatt zum Bundesdatenschutzgesetz den Flyer für Notfälle sowie die IS-Policy des Auftraggebers zur Kenntnis genommen haben und die Regelungen entsprechend einhalten. 15.3 Die Regelungen der Ziffer 15.1 gelten insbesondere entsprechend für Unterbeauftragungen von Einzel- kaufleuten/-unternehmen, freien Mitarbeitern und in anderer Form selbständig Tätigen (im Folgenden ins- gesamt als „Freelancer“ bezeichnet), die keine sozial- versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, durch den Auftragnehmer. Beabsichtigt der Auftragnehmer, einen Freelancer mit der Durchführung der in der Leis- tungsbeschreibung vorgesehenen Leistungen zu be- auftragen, so muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass der Auftraggeber vor Einsatz eines Freelancers zur Leistungserbringung seine schriftliche Zustimmung über die Unterbeauftragung erteilt hat. Die Zustim- mung ist explizit an die Textform gebunden. Die Vorab- Versendung eingescannter Schreiben per Fax / E-Mail kann vorgenommen werden, solange die nachgela- xxxxx Xxxxxxxxx des Originals erfolgt. 15.4 Setzt der Auftragnehmer einen Freelancer ohne vor- herige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zur Leistungserbringung für den Auftraggeber ein, so hat der Auftragnehmer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 EUR (in Worten: fünfzigtausend Euro) an den Auftraggeber zu zahlen. Ebenfalls ist der Auftraggeber zur außerordentlichen fristlosen Kündi- gung berechtigt. 15.5 Innerhalb von IT-Projekten ist der Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung gegenüber seinen Endkunden häufig und vermehrt dazu verpflichtet, die als Erfüllungsgehilfen einzusetzenden Subunterneh- mer ...
Subunternehmer. 14.1 Die Einschaltung von Subunternehmern entbindet den Lieferanten nicht von seinen Verpflichtungen uns gegenüber. 14.2 Der Lieferant hat bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer dafür Sorge zu tragen, dass auch die Subunternehmer uns in dem in Ziff. 6.6 genannten Umfang das Recht zur Unterrichtung und Vornahme von Prüfungen einräumen.
Subunternehmer. RingCentral kann jeden der in diesem Vertrag genannten Dienste durch eines seiner Verbundenen Unternehmen oder andere Subunternehmer erbringen lassen, vorausgesetzt, dass RingCentral für diese Subunternehmer, die im Namen von RingCentral bei der Erfüllung der Pflichten von RingCentral im Rahmen dieses Vertrags handeln, in gleichem Maße verantwortlich ist, wie wenn RingCentral direkt tätig geworden wäre.
Subunternehmer. 10.1 Der Partner ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Daimler berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen. 10.2 Die Zustimmung von Daimler zur Untervergabe an einen Subunternehmer kann bedingt erfolgen und ist widerruflich. Daimler ist zum Widerruf mit sofortiger Wirkung insbesondere dann berechtigt, wenn sich im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens durch Anhörung oder Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung herausstellen sollte, dass beim Subunternehmer ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt oder von einem solchen auszugehen ist. 10.3 Der Partner wird die eingesetzten Subunternehmer entsprechend den eigenen Verpflichtungen gegenüber Daimler, insbesondere im Hinblick auf Geheimhaltung und Datenschutz, verpflichten. 10.4 Der Partner ist verpflichtet, gegenüber seinen Subunternehmern vertraglich sicherzustellen und auf Verlangen von Daimler vorzuweisen, dass eine Untervergabe an Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als weitere Nachunternehmer (Sub- Subunternehmer) ausgeschlossen ist, soweit die Leistungserbringung ganz oder teilweise durch einen Prinzipal (Inhaber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafter einer GbR) erfolgt oder erfolgen soll. 10.5 Der Partner steht dafür ein, dass das Einsatzverbot in Ziffer 10.4 in der gesamten Kette aller weiteren Nachunternehmer eingehalten wird. 10.6 Der Partner sichert zu, dafür einzustehen, dass jeder seiner Subunternehmer und weiteren Nachunternehmer in der gesamten Kette die gesetzlichen Anforderungen zum Mindestlohn gegenüber dessen Mitarbeiter erfüllt. 10.7 Der Partner hat Daimler jederzeit auf Verlangen in der gesamten Kette offenzulegen, welche Nachunternehmer zur vollständigen oder teilweisen Erfüllung der vertraglich ihm gegenüber Daimler obliegenden Leistungspflichten eingesetzt sind und waren. 10.8 Der Partner haftet Daimler gegenüber für das Verschulden der von ihm eingesetzten Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden. 10.9 Verstößt der Partner gegen eine der vorgenannten Pflichten oder Zusicherungen in Ziffer 10.1 bis 10.7 haftet der Partner gegenüber Daimler für alle daraus entstehenden Schäden. Darüber hinaus sind sich die Vertragsparteien einig, dass ein Verstoß gegen den Inhalt dieser Ziffer 10 einen wichtigen Grund darstellt, der Daimler zur fristlosen Kündigung des mit dem Partner bestehenden Vertrages berechtigt.
Subunternehmer. 15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen. 15.2 Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet der Auftragnehmer weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an.