Subunternehmer. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die durch einen von einer ver- sicherten Gesellschaft beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht dieser Subunternehmer oder Er- füllungsgehilfen, soweit diese keine mitversicherten Personen sind.
Subunternehmer. Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche Dritter gegen die Versicherten aus der Beauftragung fremder Unternehmen/ Subunternehmen. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmen und ihrer Mitarbeiter.
Subunternehmer. 16.1. Ohne die vorherige Zustimmung von enviaM in Schrift- oder Textform darf der Auftragnehmer seine Ver- pflichtungen aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise auf andere übertragen oder die ihm übertragenen Leistungen und Arbeiten an andere Unternehmen weitergeben. Dies gilt auch für Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Die Vergabe von Teilleistungen durch Subunternehmer an ein weiteres Unternehmen bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung von enviaM in Text- oder Schriftform.
16.2. Der Auftragnehmer hat den Subunternehmer im Subunternehmervertrag zu verpflichten, dem Auftragneh- mer die erforderlichen Bescheinigungen neuesten Datums des Finanzamtes, der zuständigen Sozialversi- cherungsträger und der Berufsgenossenschaft sowie – falls erforderlich – Arbeitserlaubnisse zur Vorlage bei enviaM zu übergeben.
16.3. Der Auftragnehmer hat den Subunternehmern hinsichtlich der von ihnen übernommenen Aufgaben alle Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen, die er gegenüber enviaM übernom- men hat.
16.4. Der Auftragnehmer darf seine Subunternehmer nicht daran hindern, mit enviaM Verträge über andere Lieferungen/Leistungen abzuschließen.
16.5. enviaM hat das Recht, einen bestimmten Subunternehmer aus wichtigem Grund zurückzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn berechtigte Zweifel an der notwendigen Erfahrung oder Qualifikation bestehen bzw. Arbeitssicherheits-/ Umweltschutzbestimmungen nicht beachtet werden. Der Auftragnehmer ver- pflichtet sich, in diesen Fällen unverzüglich für qualifizierten Ersatz zu sorgen. Durch eine Zurückweisung entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
16.6. Setzt der Auftragnehmer Arbeitskräfte ohne vorherige Zustimmung gem. Ziffer 16.1 als Subunternehmer ein oder verstößt der Auftragnehmer gegen die Pflichten gem. Ziffer 16.2, hat enviaM das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Subunternehmer. Bei der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer, die nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gegeben wurden, ist vor Beauftragung die schriftliche Zustimmung des AG – unter Anschluss aller zur Prüfung der Eignung des betreffenden Subunternehmers erforderlichen Nachweise bezogen auf die erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen für die Erbringung der beauftragten Leistung – einzuholen. Der AN bietet dem AG einseitig unwiderruflich an, alle gegenwärtigen und zukünftigen Subunternehmerverträge und/oder alle Gewährleistungs-/Schadenersatzansprüche aufgrund der Subunternehmerverträge, an den AG abzutreten. Dieses Anbot kann für jeden Subunternehmervertrag getrennt einseitig durch schriftliche Erklärung des AG angenommen werden. In diesem Fall sind die Originale des Subunternehmervertrages an den AG umgehend auszuhändigen. Der AG ist berechtigt, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Leistungsverzug oder mangelhafter Leistungserbringung des AN in bestehende Verträge mit Subunternehmern an Stelle des AN einzusteigen, in den Fällen des Leistungsverzugs und der mangelhaften Leistungserbringung jedoch nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist. Der AN verpflichtet sich, eine derartige jederzeitige Eintrittsmöglichkeit unter gleichbleibenden Bedingungen in die Subunternehmerverträge aufzunehmen. Dies ist dem AG nach dessen Aufforderung binnen 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Subunternehmer nachzuweisen. Macht der AG von seinem Eintrittsrecht Gebrauch, hat er dies dem AN vorab schriftlich anzuzeigen sowie die Gründe für den Eintritt darzulegen. Der Eintritt samt Ausscheiden des AN erfolgt durch schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN und dem Subunternehmer und ist mit erfolgtem Zugang beim AN wirksam. In diesem Fall sind die Leistungen bis zum Vertragseintritt vom AN und jene, die danach erbracht wurden, vom AG, jeweils entsprechend den Bestimmungen des Subunternehmervertrages, zu bezahlen. Den AG trifft im Falle des Vertragseintritts keine Verpflichtung, Leistungen des Subunternehmers, die vor dem Vertragseintritt erbracht wurden, zu bezahlen oder sonstige Verpflichtungen des AN zu erfüllen. Im Falle des Eintritts des AG in einen Subunternehmervertrag reduziert sich der Pauschalfixpreis des AN im Umfang der entfallenden Leistungen. Im Zweifel beläuft sich der Wert der entfallenden Leistungen auf den an den Subunternehmer für die Restleistung zu leistenden Werklohn zuzüglich eines Zuschlags von 7,5 %. In begründeten Fäll...
Subunternehmer. 3.1 Ausschließlich für die Commodities „Werbeagentu- ren“, „Fotografie und Bilderstellung“ sowie „TV-Spots und sonstige werbliche Filmproduktionen“ wird abwei- chend von den Ziffern 8.4 und 8.5 der Besonderen Ein- kaufsbedingungen für Werkleistungen Folgendes ver- einbart: Der Auftragnehmer steht dafür ein, sicherzu- stellen und auf Verlangen der Daimler Truck AG vorzu- weisen, dass ab der Ebene TIER-5 (Sub-, Sub-, Subun- ternehmer seiner Subunternehmer) eine Untervergabe an Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerli- chen Rechts (GbR) als weitere Nachunternehmer aus- geschlossen ist, soweit die Leistungserbringung ganz oder teilweise durch einen Prinzipal (Inhaber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafter einer GbR) erfolgt oder erfolgen soll.
3.2 Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 8 der Besonderen Einkaufsbedingungen für Werkleistungen.
3.3 Der AN stellt dabei sicher, Subunternehmer bis zur Tier-4 Ebene (Sub-Sub-Subunternehmer), sofern sie ein Einzelunternehmer oder ein Geschäftsführer einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind und mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr, unabhängig von der an diesen Tagen geleisteten Stundenzahl, zur Leis- tungserbringung für den AG eingesetzt wird, nur zu beauftragen, wenn ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7 a SGB IV zur Feststellung einer selbständigen Tätigkeit durchgeführt wird. Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung ist innerhalb von drei Monaten beim AG einzureichen. Alternativ ist eine verbindliche Statusentscheidung zur selbständigen Tätigkeit vorzulegen.
3.4 Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG den aktu- ellen Bearbeitungsstand der o.g. Statusfeststellungs- verfahren nach § 7 a SGB IV vorzuweisen.
3.5 Sollte der AN zur Vertragserfüllung Subunternehmer einschalten, ist das Abfrageformular zur „Prüfung und Meldung der Einsatzdauer des Subunternehmers“ vom
Subunternehmer. Im Rahmen des Vertrages und der im Versicherungsschein aufge- führten Vereinstätigkeit ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unterneh- men einschließlich Transportunternehmen (insoweit abweichend von Ziffer 4.3) mit der Ausführung von Verrichtungen im Interesse des ver- sicherten Vereines. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unterneh- men und ihres Personals.
Subunternehmer. RingCentral kann jeden der in diesem Vertrag genannten Dienste durch eines seiner Verbundenen Unternehmen oder andere Subunternehmer erbringen lassen, vorausgesetzt, dass RingCentral für diese Subunternehmer, die im Namen von RingCentral bei der Erfüllung der Pflichten von RingCentral im Rahmen dieses Vertrags handeln, in gleichem Maße verantwortlich ist, wie wenn RingCentral direkt tätig geworden wäre.
Subunternehmer. 10.1 Der Partner ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Daimler berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen.
10.2 Die Zustimmung von Daimler zur Untervergabe an einen Subunternehmer kann bedingt erfolgen und ist widerruflich. Daimler ist zum Widerruf mit sofortiger Wirkung insbesondere dann berechtigt, wenn sich im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens durch Anhörung oder Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung herausstellen sollte, dass beim Subunternehmer ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt oder von einem solchen auszugehen ist.
10.3 Der Partner wird die eingesetzten Subunternehmer entsprechend den eigenen Verpflichtungen gegenüber Daimler, insbesondere im Hinblick auf Geheimhaltung und Datenschutz, verpflichten.
10.4 Der Partner ist verpflichtet, gegenüber seinen Subunternehmern vertraglich sicherzustellen und auf Verlangen von Daimler vorzuweisen, dass eine Untervergabe an Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als weitere Nachunternehmer (Sub- Subunternehmer) ausgeschlossen ist, soweit die Leistungserbringung ganz oder teilweise durch einen Prinzipal (Inhaber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafter einer GbR) erfolgt oder erfolgen soll.
10.5 Der Partner steht dafür ein, dass das Einsatzverbot in Ziffer 10.4 in der gesamten Kette aller weiteren Nachunternehmer eingehalten wird.
10.6 Der Partner sichert zu, dafür einzustehen, dass jeder seiner Subunternehmer und weiteren Nachunternehmer in der gesamten Kette die gesetzlichen Anforderungen zum Mindestlohn gegenüber dessen Mitarbeiter erfüllt.
10.7 Der Partner hat Daimler jederzeit auf Verlangen in der gesamten Kette offenzulegen, welche Nachunternehmer zur vollständigen oder teilweisen Erfüllung der vertraglich ihm gegenüber Daimler obliegenden Leistungspflichten eingesetzt sind und waren.
10.8 Der Partner haftet Daimler gegenüber für das Verschulden der von ihm eingesetzten Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.
10.9 Verstößt der Partner gegen eine der vorgenannten Pflichten oder Zusicherungen in Ziffer 10.1 bis 10.7 haftet der Partner gegenüber Daimler für alle daraus entstehenden Schäden. Darüber hinaus sind sich die Vertragsparteien einig, dass ein Verstoß gegen den Inhalt dieser Ziffer 10 einen wichtigen Grund darstellt, der Daimler zur fristlosen Kündigung des mit dem Partner bestehenden Vertrages berechtigt.
Subunternehmer. 1.11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen.
1.11.2 Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet der Auftragnehmer weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an.
Subunternehmer. 1. Die Beauftragung von Subunternehmern durch den Auftragnehmer ist zulässig, soweit diese im Umfang des Unterauftrags ihrerseits die Anforderungen der vorliegenden AV- Vereinbarung erfüllen. Insoweit erteilt der Auftraggeber eine allgemeine Genehmigung. Eine Liste der aktuellen Subunternehmer ist hier abrufbar: xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxx.xxxx.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Absicht zur Beauftragung eines weiteren oder den Austausch eines Subunternehmers durch einen Warnhinweis in dem der laufenden Shop-Administration dienenden Kundenportal und Aktualisierung der eben genannten Übersicht zu informieren. Dies hat jeweils mindestens 14 Tage vor Umsetzung der beabsichtigten Veränderung zu geschehen, um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, gegen eine derartige Änderung Einspruch zu erheben. Der Einspruch bedarf eines wichtigen Grundes.
3. Der Auftragnehmer hat Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass diese die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten können und dies auch tun. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und während der Vertragsdauer regelmäßig zu kontrollieren, dass Subunternehmer die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen haben. Das Ergebnis solcher Kontrollen ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln.
4. Sofern der Subunternehmer zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 35ff DS-GVO verpflichtet ist, hat sich der Auftragnehmer diesen benennen zu lassen.
5. Der Auftragnehmer hat durch vertragliche Regelung sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber den Subunternehmern gelten. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren.
6. Der Auftragnehmer hat mit dem Subunternehmer eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung zu schließen, die den Voraussetzungen des Art. 28 DS-GVO entspricht.
7. Der Auftragnehmer hat durch vertragliche Regelungen insbesondere sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag geregelten Kontrollbefugnisse des Auftraggebers sowie der Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Subunternehmer entsprechend gelten. Es ist ausdrücklich zu vereinbaren, dass der Subunternehmer solche Kontrollmaßnahmen durch den Auftraggeber zu dulden hat.
8. Nicht als Subunternehmer im Sinne d...