Inspektion/Prüfung Musterklauseln

Inspektion/Prüfung. Die Zahlung für die hierunter gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen gilt nicht als deren Annahme. Der Käufer hat das Recht, diese Waren und/oder Dienstleistungen zu inspizieren und einige oder alle dieser Waren und/oder Dienstleistungen zurückzuweisen, die nach Ansicht des Käufers mangelhaft oder nicht konform sind. Zurückgewiesene Waren und/oder Dienstleistungen und Waren und/oder Dienstleistungen, die über 105 % der hierin geforderten Mengen hinaus geliefert werden, können zurückgewiesen und auf Kosten des Verkäufers und zusätzlich zu den anderen Rechten des Käufers an diesen zurückgesandt werden. Der Käufer kann dem Verkäufer alle Kosten für das Korrigieren, Auspacken, Prüfen, Neuverpacken und erneute Versenden solcher Waren und/oder Dienstleistungen in Rechnung stellen. Für den Fall, dass der Käufer Waren und/oder Dienstleistungen erhält, deren Mängel oder Nichtkonformität bei der Prüfung nicht offensichtlich sind, behält sich der Käufer das Recht vor, die Einhaltung der Bedingungen des Auftrags und/oder einen Ersatz sowie die Zahlung von Schadensersatz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, zu verlangen. Nichts in diesem Auftrag entbindet den Verkäufer in irgendeiner Weise von den Verpflichtungen zur Prüfung, Inspektion und Qualitätskontrolle.
Inspektion/Prüfung. Zur Bewertung der Arbeitsqualität des Lieferanten und/oder der Einhaltung dieser Bestellung können nach angemessener Ankündigung durch die Käuferin alle (a) Waren, Materialien und Leistungen im Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Bestellung erworbenen Produkten, einschließlich Rohstoffen, Bauteile, Baugruppen, unfertiger Erzeugnisse, Werkzeugen und Endprodukten durch die Käuferin, ihren Kunden, Vertreter oder Aufsichtsbehörden an allen Orten, einschließlich der Standorte, an denen die Vertragsprodukte hergestellt werden oder sich befinden oder an denen die Leistungen erbracht werden, inspiziert und geprüft werden, unabhängig davon, ob dies in den Räumlichkeiten des Lieferanten oder an einem anderen Ort geschieht, und (b) die Gesamtheit der Einrichtungen, Bücher und Aufzeichnungen des Lieferanten mit Bezug zu dieser Bestellung durch die Käuferin oder ihren Beauftragten inspiziert und auditiert werden. Wenn die Käuferin als Herstellerin CE-gekennzeichneter Medizinprodukte den Lieferanten als kritischen Lieferanten benennt, unterliegt der Lieferant ferner der unangekündigten Inspektion durch Drittprüfer, wie von den Aufsichtsbehörden gefordert. Wenn eine Inspektion, ein Test, ein Audit oder ähnliche Überwachungsmaßnahme in den Räumlichkeiten des Lieferanten oder seiner Unterauftragnehmer durchgeführt wird, muss der Lieferant ohne Inrechnungstellung von Zusatzkosten (i) alle angemessenen Zugangsmöglichkeiten und Hilfestellungen in Bezug auf die Sicherheit und Zweckdienlichkeit für die Inspektoren gewähren und (ii) während die Inspektoren sich in den Räumlichkeiten aufhalten, alle für deren Sicherheit notwendigen Vorkehrungen treffen bzw. geeigneten Sicherheitsverfahren durchführen, einschließlich der sofortigen Einstellung aller Tätigkeiten, wenn ein Inspektor dies aus Sicherheitsgründen verlangt. Wenn nach Ansicht eines Inspektors Sicherheit oder Gesundheit der Inspektoren in den Räumlichkeiten durch die örtlichen Gegebenheiten gefährdet ist, kann die Käuferin oder ihr Beauftragter bzw. können ihre Verbundenen Unternehmen und/oder ihre bzw. deren jeweiligen Kunden ihr Personal ganz oder teilweise aus den Räumlichkeiten abziehen, wobei die Käuferin nicht für die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Lieferanten oder seine Unterauftragnehmer verantwortlich ist. Der Lieferant erklärt sich bereit, bei solchen Audits und Inspektionen zu kooperieren, einschließlich des Ausfüllens und Zurücksendens von Fragebögen und der Zurverfügungstellung seiner sachkundig...
Inspektion/Prüfung. 6.1. Der LIEFERANT liefert alle Waren und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag und den Spezifikationen. A&R kann die Waren bei oder nach dem Erhalt der Waren durch A&R inspizieren und testen. A&R ist lediglich verpflichtet, die Waren auf Abweichungen in der Identität und Menge sowie auf offensichtliche Transportschäden zu prüfen und (ii) A&R wird den LIEFERANTEN über solche Abweichungen und Schä- den innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Waren am Emp- fangsort informieren. Um die Meldepflicht zu erfüllen, muss A&R dem LIEFERANTEN lediglich eine kurze Beschreibung der Diskrepanz, des Schadens oder des Mangels zur Verfügung stel- len.
Inspektion/Prüfung. Waren oder Produkte, die im Rahmen dieses Auftrags gekauft werden, unterliegen der angemessenen Inspektion, Prüfung und Genehmigung durch den Käufer am Bestimmungsort des Käufers. Wenn sich herausstellt, dass eine der Waren, Produkte oder Dienstleistungen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, nicht mit den hier gegebenen Garantien übereinstimmt oder nicht mit den Anforderungen dieses Auftrags übereinstimmt, hat der Käufer folgende Rechte: (i) den Verkäufer aufzufordern, so schnell wie möglich Ersatzwaren oder -produkte zu liefern oder die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesem Auftrag erneut zu erbringen, oder

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.