Installation einer Teilnehmeranschlussdose Musterklauseln

Installation einer Teilnehmeranschlussdose. Die Installation der Teilnehmeranschlussdose erfolgt bei lichtwellenleiterbasierten Anschlüssen entsprechend den geltenden technischen Vorgaben an einer dafür geeigneten Stelle. Das Gehäusedesign der installierten Komponenten ist gebäudeunabhängig. Eine Anpassung an vorhandene Schalter-/Steckdosensysteme erfolgt nicht. Die Teilnehmeranschlussdose wird nicht in Räumen installiert, in denen die technischen Voraussetzungen für eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet sind oder eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen oder Sachgütern besteht bzw. bestehen kann. Solche Räume sind z. B. Feuchträume, Räume mit hoher Staub- entwicklung und explosionsgefährdete Räume.
Installation einer Teilnehmeranschlussdose. Die Installation der Teilnehmeranschlussdose erfolgt bei digitalen Hochgeschwindigkeitsanschlüssen entsprechend den geltenden technischen Vorgaben an einer dafür geeigneten Stelle. Das Gehäusedesign der installierten Kom- ponenten ist gebäudeunabhängig. Eine Anpassung an vorhandene Schalter-/Steckdosensysteme erfolgt nicht. Die Teilnehmeranschlussdose wird nicht in Räumen installiert, in denen die technischen Voraussetzungen für eine ein- wandfreie Funktion nicht gewährleistet sind oder eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen oder Sachgü- tern besteht bzw. bestehen kann. Solche Räume sind z. B. Feuchträume, Räume mit hoher Staubentwicklung und explosionsgefährdete Räume. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entfaltet seit dem 25.05.2018 unmittelbare Rechtswirkung und sieht unter anderem Informationspflichten im Rahmen der Erhebung personenbezogener Daten vor. Beim Abschluss und der Er- füllung von Grundstücksnutzungsvereinbarungen werden regelmäßig nicht nur personenbezogene Daten von Ihnen als Vertragspartner selbst erhoben, sondern zwangsläufig gegebenenfalls auch von Ihren Bevollmächtigten, weiteren Ver- tragspartnern, Mitarbeitern, Dienstleistern oder Erfüllungsgehilfen, etwa bei der Benennung als Ansprechpartner bei der Errichtung des digitalen Hochgeschwindigkeits-Grundstücks- und Gebäudenetzes. Gerne möchten wir Sie daher über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte aus der DS-GVO informieren. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (z. B. DS-GVO) für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: +49 (0) 7231/000-0000, Fax: +49 (0) 7231/000-0000, E-Mail: xxxxxxx-xxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx, Da- tenschutzbeauftragter: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx Wir verarbeiten folgende Kategorien personenbezogener Daten: • Identifikations- und Kontaktdaten unseres Vertragspartners (z. B. Familien- und Vorname, Adresse, Kundennum- mer, ggf. Firma, ggf. Registergericht und -nummer), • Adresse und ggf. Grundbuchdaten der zu des anzuschließenden Grundstücks, • Abrechnungsdaten (z. B. Bankverbindungsdaten) unseres Vertragspartners, • Daten zum Zahlungsverhalten unseres Vertragspartners, • Kontaktdaten von Mitarbeitern, Dienstleistern oder Erfüllungsgehilfen unseres Vertragspartners (z. B. Familien- und Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), • Berufs- oder Funktionsbezeichnungen von Mitarbeitern, Dienstleistern oder Er...
Installation einer Teilnehmeranschlussdose. Die Installation der Teilnehmeranschlussdose erfolgt bei digitalen Hochgeschwindigkeitsanschlüssen entsprechend den geltenden tech- nischen Vorgaben an einer dafür geeigneten Stelle. Das Gehäusedesign der installierten Komponenten ist gebäudeunabhängig. Eine Anpassung an vorhandene Schalter-/Steckdosensysteme erfolgt nicht. Die Teilnehmeranschlussdose wird nicht in Räumen installiert, in denen die technischen Voraussetzungen für eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet sind oder eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen oder Sachgütern besteht bzw. bestehen kann. Solche Räume sind z. B. Feuchträume, Räume mit hoher Staubentwicklung und explosionsgefährdete Räume. (bitte ausfüllen) Vorname Nachname Ort, Datum Straße/Hausnummer PLZ/Ort Unterschrift des Eigentümers 3 oder dessen rechtsgeschäftlicher/en Vertreter(s)1 (bitte ausfüllen) Vorname Nachname Ort, Datum Straße/Hausnummer PLZ/Ort Unterschrift des Eigentümers 4 oder dessen rechtsgeschäftlicher/en Vertreter(s)1 (bitte ausfüllen) Vorname Nachname Ort, Datum Straße/Hausnummer PLZ/Ort Unterschrift des Eigentümers 5 oder dessen rechtsgeschäftlicher/en Vertreter(s)1
Installation einer Teilnehmeranschlussdose. (gilt nur bei vorliegender Nutzungsvereinbarung Gebäudenetz) Die Installation der Teilnehmeranschlussdose erfolgt bei lichtwellenleiterbasierten Anschlüssen entsprechend den geltenden technischen Vorgaben an einer dafür geeigneten Stelle. Das Gehäusedesign der installierten Komponenten ist gebäudeunabhängig. Eine Anpassung an vorhandene Schalter-/Steckdosensysteme erfolgt nicht. Die Teilnehmeranschlussdose wird nicht in Räumen installiert, in denen die technischen Voraussetzungen für eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet sind oder eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen oder Sachgütern besteht bzw. bestehen kann. Solche Räume sind z. B. Feuchträume, Räume mit hoher Staubentwicklung und explosionsgefährdete Räume. Datenschutzerklärung und Kundeninformation - Stand: 1. Xxxx 2022
Installation einer Teilnehmeranschlussdose. Die Installation der Teilnehmeranschlussdose erfolgt bei digitalen Hochgeschwindigkeitsanschlüssen entsprechend den gelten- den technischen Vorgaben an einer dafür geeigneten Stelle. Das Gehäusedesign der installierten Komponenten ist gebäudeun- abhängig. Eine Anpassung an vorhandene Schalter-/Steckdosensysteme erfolgt nicht. Die Teilnehmeranschlussdose wird nicht in Räumen installiert, in denen die technischen Voraussetzungen für eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet sind oder eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen oder Sachgütern besteht bzw. bestehen kann. Solche Räume sind z. B. Feuchträu- me, Räume mit hoher Staubentwicklung und explosionsgefährdete Räume. für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Stadtwerke Göppingen Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Tel.: (07161) 6101-0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen für Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter der E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx gerne zur Verfügung.

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  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.