Installation einer Teilnehmeranschlussdose Musterklauseln

Installation einer Teilnehmeranschlussdose. Die Installation der Teilnehmeranschlussdose erfolgt bei lichtwellenleiterbasierten Anschlüssen entsprechend den geltenden technischen Vorgaben an einer dafür geeigneten Stelle. Das Gehäusedesign der installierten Komponenten ist gebäudeunabhängig. Eine Anpassung an vorhandene Schalter-/Steckdosensysteme erfolgt nicht. Die Teilnehmeranschlussdose wird nicht in Räumen installiert, in denen die technischen Voraussetzungen für eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet sind oder eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen oder Sachgütern besteht bzw. bestehen kann. Solche Räume sind z. B. Feuchträume, Räume mit hoher Staub- entwicklung und explosionsgefährdete Räume.
Installation einer Teilnehmeranschlussdose. Die Installation der Teilnehmeranschlussdose erfolgt bei digitalen Hochgeschwindigkeitsanschlüssen entsprechend den geltenden technischen Vorgaben an einer dafür geeigneten Stelle. Das Gehäusedesign der installierten Kom- ponenten ist gebäudeunabhängig. Eine Anpassung an vorhandene Schalter-/Steckdosensysteme erfolgt nicht. Die Teilnehmeranschlussdose wird nicht in Räumen installiert, in denen die technischen Voraussetzungen für eine ein- wandfreie Funktion nicht gewährleistet sind oder eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen oder Sachgü- tern besteht bzw. bestehen kann. Solche Räume sind z. B. Feuchträume, Räume mit hoher Staubentwicklung und explosionsgefährdete Räume. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entfaltet seit dem 25.05.2018 unmittelbare Rechtswirkung und sieht unter anderem Informationspflichten im Rahmen der Erhebung personenbezogener Daten vor. Beim Abschluss und der Er- füllung von Grundstücksnutzungsvereinbarungen werden regelmäßig nicht nur personenbezogene Daten von Ihnen als Vertragspartner selbst erhoben, sondern zwangsläufig gegebenenfalls auch von Ihren Bevollmächtigten, weiteren Ver- tragspartnern, Mitarbeitern, Dienstleistern oder Erfüllungsgehilfen, etwa bei der Benennung als Ansprechpartner bei der Errichtung des digitalen Hochgeschwindigkeits-Grundstücks- und Gebäudenetzes. Gerne möchten wir Sie daher über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte aus der DS-GVO informieren. 1. Wer ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich und an wen kann ich mich bei Fragen wenden? 2. Welche Arten von personenbezogenen Daten werden verarbeitet? Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechts- grundlage erfolgt die Verarbeitung? 3. Erfolgt eine Offenlegung meiner personenbezogenen Daten gegenüber anderen Empfängern? 4. Erfolgt eine Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an oder in Drittländer?
Installation einer Teilnehmeranschlussdose. Die Installation der Teilnehmeranschlussdose erfolgt bei digitalen Hochgeschwindigkeitsanschlüssen entsprechend den geltenden tech- nischen Vorgaben an einer dafür geeigneten Stelle. Das Gehäusedesign der installierten Komponenten ist gebäudeunabhängig. Eine Anpassung an vorhandene Schalter-/Steckdosensysteme erfolgt nicht. Die Teilnehmeranschlussdose wird nicht in Räumen installiert, in denen die technischen Voraussetzungen für eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet sind oder eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen oder Sachgütern besteht bzw. bestehen kann. Solche Räume sind z. B. Feuchträume, Räume mit hoher Staubentwicklung und explosionsgefährdete Räume. (bitte ausfüllen) Vorname Nachname Ort, Datum Straße/Hausnummer PLZ/Ort Unterschrift des Eigentümers 3 oder dessen rechtsgeschäftlicher/en Vertreter(s)1 (bitte ausfüllen) Vorname Nachname Ort, Datum Straße/Hausnummer PLZ/Ort Unterschrift des Eigentümers 4 oder dessen rechtsgeschäftlicher/en Vertreter(s)1 (bitte ausfüllen) Vorname Nachname Ort, Datum Straße/Hausnummer PLZ/Ort Unterschrift des Eigentümers 5 oder dessen rechtsgeschäftlicher/en Vertreter(s)1 1 Sofern der rechtsgeschäftliche Vertreter des/der Eigentümer(s) unterzeichnet, bitte Vollmacht des/der Eigentümer(s) beifügen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entfaltet seit dem 25.05.2018 unmittelbare Rechtswirkung und sieht unter anderem Informationspflichten im Rahmen der Erhebung personenbezo- gener Daten vor. Beim Abschluss und der Erfüllung von Verträgen werden regelmäßig nicht nur personenbezogene Daten von Ihnen als Vertragspartner selbst erhoben, sondern zwangsläufig gegebe- nenfalls auch von Ihren Bevollmächtigten, weiteren Vertragspart- nern, Mitarbeitern, Dienstleistern oder Erfüllungsgehilfen, etwa bei der Benennung als Ansprechpartner bei der Errichtung des Glas- faser-Hausanschlusses. Gerne möchten wir Sie daher über die Ver- arbeitung der personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte aus der DS-GVO informieren. 1. Wer ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Installation einer Teilnehmeranschlussdose. Die Installation der Teilnehmeranschlussdose erfolgt bei digitalen Hochgeschwindigkeitsanschlüssen entsprechend den gelten- den technischen Vorgaben an einer dafür geeigneten Stelle. Das Gehäusedesign der installierten Komponenten ist gebäudeun- abhängig. Eine Anpassung an vorhandene Schalter-/Steckdosensysteme erfolgt nicht. Die Teilnehmeranschlussdose wird nicht in Räumen installiert, in denen die technischen Voraussetzungen für eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet sind oder eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen oder Sachgütern besteht bzw. bestehen kann. Solche Räume sind z. B. Feuchträu- me, Räume mit hoher Staubentwicklung und explosionsgefährdete Räume. 1. Wer ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich und an wen kann ich mich bei Fragen wenden? Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz
Installation einer Teilnehmeranschlussdose. (gilt nur bei vorliegender Nutzungsvereinbarung Gebäudenetz) Die Installation der Teilnehmeranschlussdose erfolgt bei lichtwellenleiterbasierten Anschlüssen entsprechend den geltenden technischen Vorgaben an einer dafür geeigneten Stelle. Das Gehäusedesign der installierten Komponenten ist gebäudeunabhängig. Eine Anpassung an vorhandene Schalter-/Steckdosensysteme erfolgt nicht. Die Teilnehmeranschlussdose wird nicht in Räumen installiert, in denen die technischen Voraussetzungen für eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet sind oder eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen oder Sachgütern besteht bzw. bestehen kann. Solche Räume sind z. B. Feuchträume, Räume mit hoher Staubentwicklung und explosionsgefährdete Räume. Datenschutzerklärung und Kundeninformation - Stand: 1. Xxxx 2022

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  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.