Institutionelles System im Bereich öffentliches Auftragswesen Musterklauseln

Institutionelles System im Bereich öffentliches Auftragswesen. Nationale Agentur für öffentliches Auftragswesen (ANAP); xxx.xxxx.xxx.xx - Die Rolle der ANAP ist von entscheidender Bedeutung für die konzeptionelle Formulierung, Förderung und Umsetzung der Vergabepolitik. Sie betreibt ein System zur Verifizierung und Kontrolle der einheitlichen Anwendung von Rechts- und Verfahrensbestimmungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und überwacht die effiziente Arbeitsweise des Beschaffungssystems. - Die rumänische Digital Agenda Agency (AADR); xxx.xxxx.xx – verwaltet und betreibt das elektronische System für die öffentliche Auftragsvergabe (SEAP); xxxx://xxx.x- xxxxxxxxx.xx. - Der Nationale Rat zur Bearbeitung von Beanstandungen (CNSC); xxx.xxxx.xx - Administrativ – gerichtliche Tätigkeit in Bezug auf das Remedy-System/ Rechtsbehelfssystem (Abstellen von Missständen) Nationale Strategie im Bereich öffentliches Auftragswesen; xxxx://xxxx.xxx.xx/xxx/xx- content/uploads/2015/12/Strategia-Nationala-Achizitii-Publice-final.pdf Genehmigt durch den Beschluss der rumänischen Regierung Nr. 901/ 2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 881 vom 25. November 2015. - Gesetz Nr. 98/2016 zum öffentlichen Auftragswesen – veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 390 vom 23. Mai 2016 [6] - Gesetz Nr. 99/2016 zur sektoralen Auftragsvergabe – veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 391 vom 23. Mai 2016 [7] - Gesetz Nr. 100/2016 zu Konzessionsvorschriften für Bau- und Dienstleistungen – veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 392 vom 23. Mai 2016 [8]; - Gesetz Nr.101/2016 zu Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen bei der Vergabe von öffentlichen Beschaffungsverträgen, Versorgungsverträgen und Konzessionsverträgen sowie die Organisation und das Funktionieren des Nationalen Rates zur Bearbeitung von Beanstandungen – veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 393 vom 23. Mai 2016 [9]
Institutionelles System im Bereich öffentliches Auftragswesen. Nach Inkrafttreten der EU-Auftragsvergaberichtlinie im Jahr 2014 hat die Regierung Großbritanniens der Richtlinie über öffentliche Aufträge priorisiert. Durch die Umsetzung der Vorschrift in den Bereichen, in denen die meisten Ausgaben und Aktivitäten für die Auftragsvergabe getätigt werden, soll eine Liberalisierung und Vereinfachung erfolgen. Die Veränderungen ermöglichen es den Käufern, Beschaffungen schneller, unbürokratischer und mit größerem Fokus auf die Ermittlung des richtigen Anbieters und des besten Angebots in Übereinstimmung mit fairen Handelspraktiken durchzuführen. Die Inkraftsetzung der Public Contracts Regulations (PCR) 2015 (Bestimmungen über das öffentliche Auftragswesen) erfolgte am 26. Februar 2015. Die Bestimmungen sind unter folgendem Link zu finden: xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx_xxxx/xxxx/000000/Xxxxxxx e_on_Amendments_to_Contracts_-_Oct_16.pdf Der Crown Commercial Service (CCS) ist für den rechtlichen Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens verantwortlich und leitet die Entwicklung und Umsetzung von Beschaffungsrichtlinien für die Regierung. CCS hat ein Handbuch und richtlinienspezifische Leitlinien veröffentlicht, die den Beschaffern im öffentlichen Sektor helfen sollen, die neuen Vorschriften für öffentliche Aufträge zu verstehen. Im Juli 2014 führte die Local Government Association (Kommunalverband) eine National Procurement Strategy (NPS, nationale Beschaffungsstrategie) für Kommunalverwaltungen ein. Im Vorfeld gab es eine Phase der Konsultation mit Firmenchefs/Vorstandsvorsitzenden, Abteilungsleitern für Beschaffung und der Zentralregierung. Die Strategie beschreibt die Beschaffungslandschaft im Jahr 2014 sowie die wichtigsten politikbezogenen Entwicklungen, welche den Kontext für die nationale und subregionale Beschaffung bilden. Die nationale Strategie für Großbritannien ist unter folgendem Link zu finden: xxxxx://xxxxx.xxx.xx/xxxxxxxx- procurement-strategy Um die Durchführung einer effektiven Beschaffung im oben genannten politischen Kontext zu erleichtern, wurde das NPS 2014 in vier Hauptthemen unterteilt: - Erzielen von Einsparungen, - Unterstützung der lokalen Wirtschaft, - Führungsqualität unter Beweis stellen, - Modernisierung.
Institutionelles System im Bereich öffentliches Auftragswesen. Das Entwicklungsministerium und insbesondere die Generaldirektion Öffentliches Beschaffungswesen des Generalssekretariats für Handel (xxx.xxx.xx) ist die verantwortliche juristische Person für das öffentliche Auftragswesen - Hellenic Single Public Procurement Authority – EAADHSY (griechische Behörde für öffentliches Auftragswesen). Aufgabe ist die Entwicklung und Förderung einer nationalen Strategie, Politik sowie Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens. Dabei sollen Transparenz, Effizienz, Kohärenz und Vereinheitlichung der Vergabeverfahren und des öffentlichen Auftragswesens nach nationalem und europäischem Recht gewährleistet werden. Gleichzeitig betrifft dies auch die ständige Verbesserung der Rahmenbedingungen des öffentlichen Auftragswesens sowie die Kontrolle der Einhaltung dieser Bedingungen durch öffentliche Behörden. (xxx.xxxxxxx.xx). Sie wurde durch das Gesetz Nr. 4013 / 2011 eingerichtet und wird durch die Präsidialerlasse 122/2012, 123/2012 und 43/2013 geregelt.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.