Interne Steuern. 1. Die Parteien wenden keine Massnahmen oder Praktiken interner steuerlicher Art an, die unmittelbar oder mittelbar eine diskriminierende Behandlung der Erzeugnisse eines EFTA-Staates und gleichartiger Ursprungserzeugnisse Israels bewirken. 2. Für Erzeugnisse, die in das Gebiet einer der Parteien ausgeführt werden, darf keine Erstattung für inländische Abgaben gewährt werden, die höher ist als die auf diesen Erzeugnissen unmittelbar oder mittelbar erhobenen Steuern.
Appears in 3 contracts