Intraday-Fahrplananmeldungen Musterklauseln

Intraday-Fahrplananmeldungen. Ergänzend zu Ziffer 1.1 und 1.2 dieser Anlage gilt: Fahrpläne innerhalb der Regelzone des ÜNB und regelzonenübergreifende Fahrpläne zwischen deutschen Regelzonen, können mit einem Vorlauf von mindestens einer Viertelstunde zu jeder Viertelstunde eines Tages geändert werden. Fahrplanänderungen für den Folgetag werden zwischen 14:30 Uhr und 18:00 Uhr des Vortages durch den ÜNB lediglich entgegengenommen und deren Empfang bestätigt. Die Bearbeitung und Abstimmung der Fahrpläne erfolgt erst ab dem Startzeitpunkt der Intraday-Phase für den Folgetag um 18:00 Uhr des Vortages. Eine Intraday-Fahrplananmeldung kann temporär nach folgenden Kriterien unausgeglichen erfolgen: a. Im Zeitraum größer 2 Stunden bis zum Erfüllungszeitpunkt: Bis zu 10% des in Anlage 1.1 deklarierten max. FP-Exportes (MW) des Bilanzkreises. b. Im Zeitraum von 2 Stunden bis 15 Minuten vor dem Erfüllungszeitpunkt: Bis zu 10% des in Anlage 1.1 deklarierten max. FP-Exportes (MW) des Bilanzkreises, max. aber 50 MW. c. In begründeten Fällen kann der BKV beim ÜNB mittels der Anlage 8 dieses Vertrages auch höhere Werte anmelden. Eine Ablehnung oder einen Widerruf wird der ÜNB schriftlich begründen. Die Unausgeglichenheit muss spätestens eine Viertelstunde vor dem Erfüllungsbeginn durch eine entsprechende Fahrplananmeldung ausgeglichen werden, die vollständig ist und eine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz des Bilanzkreises aufweist. Der ÜNB hat das Recht, Änderungen von regelzonenübergreifenden Fahrplänen abzulehnen, wenn durch die Anwendung der geänderten Fahrpläne ein Engpass entstehen würde. Eine Ablehnung ist durch den ÜNB im Nachgang in Textform zu begründen.