IP-Adressen. Der Kunde erhält unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des RIPE NCC, Amsterdam, NL („RIPE“) offiziell registrierte IP-Adressen zugewiesen. Die Richt- linien des RIPE (einsehbar unter xxx.xxxx.xxx) sind vom Kunden zu beachten. 3.3.1 Dynamische IP-Adressen EnBW stellt als Standard eine dynamische Internet- protokoll („IP“)-IPv4-Adresse zu Verfügung. 3.3.2 Optional: Feste IP-Adresse / NAT Optional und gegen gesondertes Entgelt richtet EnBW nach Verfügbarkeit eine feste IP-Adresse (NAT) ein. Die Einrichtung weiterer IP-Adressen erfolgt nach An- schaltung der Anbindung zusammen mit dem Kunden durch den EnBW-Support. Die Verwendung von Network Address Translation („NAT“) und die damit verbundene Übersetzung der Netzwerk-IP-Adressen in die offizielle IP-Adresse ist einerseits eine Sicherheitsfunktion, da die Netzwerkadressen nach außen hin nicht mehr sichtbar und damit nicht unmittelbar angreifbar sind, andererseits kann das LAN ohne großen Umstellungsaufwand ange- bunden werden. Die Vergabe der festen IP-Adresse er- möglicht darüber hinaus die Anbindung kundeneigener Server (Mailserver, Webserver etc.). NAT kann jedoch eine Firewall nicht ersetzen. Zur Absicherung des LAN gegen Angriffe aus dem Internet empfiehlt EnBW daher die Implementierung einer Firewall. EnBW vergibt IP-Adressen als Provider-Aggregatable-Adressen aus einem von dem RIPE dem durch EnBW genutzten Netzbetreiber zugeteilten Allocated-Classless-Inter- domain-Routing-(„CIDR“)- Block. Bei Vertragsbeendi- gung ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von EnBW zugewiesenen IP-Adressen nicht mehr genutzt werden und deren erneute Verwendung durch EnBW ermöglicht wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen
IP-Adressen. Der Kunde erhält unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des RIPE NCC, Amsterdam, NL („RIPE“) offiziell registrierte IP-Adressen zugewiesen. Die Richt- linien des RIPE (einsehbar unter xxx.xxxx.xxx) sind vom Kunden zu beachten.
3.3.1 Dynamische IP-Adressen EnBW stellt als Standard eine dynamische Internet- protokoll („IP“)-IPv4-Adresse zu Verfügung.
3.3.2 Optional: Feste IP-Adresse / NAT Optional und gegen gesondertes Entgelt richtet EnBW nach Verfügbarkeit eine feste IP-Adresse (NAT) ein. Die Einrichtung weiterer IP-Adressen erfolgt nach An- schaltung der Anbindung zusammen mit dem Kunden durch den EnBW-Support. Die Verwendung von Network Address Translation („NAT“) und die damit verbundene Übersetzung der Netzwerk-IP-Adressen in die offizielle IP-Adresse ist einerseits eine Sicherheitsfunktion, da die Netzwerkadressen nach außen hin nicht mehr sichtbar und damit nicht unmittelbar angreifbar sind, andererseits kann das LAN ohne großen Umstellungsaufwand ange- bunden werden. Die Vergabe der festen IP-Adresse er- möglicht darüber hinaus die Anbindung kundeneigener Server (Mailserver, Webserver etc.). NAT kann jedoch eine Firewall nicht ersetzen. Zur Absicherung des LAN gegen Angriffe aus dem Internet empfiehlt EnBW daher die Implementierung Im- plementierung einer Firewall. EnBW vergibt IP-Adressen als Provider-Aggregatable-Adressen aus einem von dem RIPE dem durch EnBW genutzten Netzbetreiber zugeteilten zugeteil- ten Allocated-Classless-Inter- domainInterdomain-Routing-(„CIDR“)- Block. Bei Vertragsbeendi- gung Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von EnBW zugewiesenen IP-Adressen nicht mehr genutzt werden und deren erneute Verwendung durch EnBW ermöglicht wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)