Jugendschutz Musterklauseln

Jugendschutz. 3.1 Vodafone gewährt den Zugang zu Inhalten, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote), nur durch ein geeignetes Zugangssystem, z. B. in Form der Jugendschutz-PIN. 3.2 Vodafone gewährt den Zugang zu Inhalten, die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (Erwachsenenangebote) nur Kunden, deren Volljährigkeit in geeigneter Weise überprüft wurde und stellt ihnen dafür eine gesonderte Erwachsenen-PIN ggfs. gegen ein Einrichtungsentgelt gemäß aktueller Preisliste zur Verfügung. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der in 3.1 und 3.2 genannten Inhalte die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugend- schutz einzuhalten. Der Kunde wird die PINs deshalb vertraulich behandeln und gegen unbefugten Zugriff sichern. Besteht der Verdacht, dass unbefugte Personen Kenntnis von der PIN erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, ist der Kunde verpflichtet, Vodafone unverzüglich zu informieren. 3.4 Besteht der begründete Verdacht, dass unbefugte Personen über den Anschluss des Kunden zu den in 3.1 und/oder 3.2 genannten Inhalten Zugang haben, kann Vodafone den Zugang zu diesen Inhalten sperren. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. Kann der Kunde nachweisen, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Vodafone die Sperre des Kunden wieder auf.
Jugendschutz. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften des Jugendschutzrechts. Insbesondere darf er Minderjäh- rigen keinen Zugang zu für die jeweilige Altersstufe entwicklungsbeein- trächtigenden Inhalten. 4.2 Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss in einer die Geheimhaltung sichernden Weise eine vierstellige Zahlenkombination (Jugendschutz- PIN-Code), um vorgesperrte Sendungen zu entsperren. Ohne Eingabe des Jugendschutz-PIN-Codes können vorgesperrte Sendungen weder optisch noch akustisch wahrgenommen werden. Nach dreimaliger Falscheingabe des Jugendschutz-PIN-Codes wird die weitere Eingabe für einen Zeitraum von 10 Minuten gesperrt. 4.3 Um seiner Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 3.2 der AGB-Allge- meiner Teil nachzukommen, empfiehlt die Gesellschaft dem Kunden, gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des ihm erteilten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz-PIN-Code steht, zu vernichten und den Code nicht zu notieren. 4.4 Sollte der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Jugendschutz-PIN- Code haben, wird ihm auf seinen Antrag hin der Zugriff erneut ermöglicht. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig gemäß Preisliste (es sei denn, die Ge- sellschaft hat den Zugriffsverlust des Kunden zu vertreten) und erfordert die erneute Durchführung eines Identifikationsverfahrens.
Jugendschutz. Karten von volljährigen Personen erhalten automatisch ein ver- schlüsseltes Volljährigkeitskennzeichen auf dem Chip.
Jugendschutz. Die Mieter gewährleisten die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen (siehe Aushang).
Jugendschutz. Der*die Nutzer*in ist verpflichtet, Personen unter 18 Jahren nicht bei dem Zugang zu Erwachsenenangeboten zu unterstützen. Der*die Nutzer*in verpflichtet sich, Kindern oder Jugendlichen nur solche Inhalte vorführen oder zugänglich machen, die für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind.
Jugendschutz. Sofern die Bestellung des Kunden Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.
Jugendschutz a) Mit seiner Bestellung bei WEINGUT ▇▇▇▇▇▇ bestätigt der Kunde, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat. b) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Warenlieferung entgegennehmen. Bei der Zustellung ist der beauftragte Logistikdienstleister berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen. c) ▇▇▇▇▇▇ nicht volljährige Personen Bestellungen veranlassen, widerruft WEINGUT ▇▇▇▇▇▇ hiermit bereits vorsorglich den Vertrag gem. § 109 BGB. Die für den unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Personen haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für alle entstehenden Schäden aus den unter falschen Angaben gemachten Bestellungen.
Jugendschutz. Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Teile der Programmin- halte von Sky sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre (Minderjährige) nicht geeignet und daher nicht Teil des Programmpaketes. Der Abonnent wird die von Sky getroffenen technischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen nicht umgehen.
Jugendschutz. 16.1 Gemäß § 4 Abs. 2 Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte Medienangebote nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (Erwach- senenangebote). 16.2 SwS PL prüft anhand des Geburtsdatums vor Vertragsschluss die Volljäh- rigkeit ihres Vertragspartners. 16.3 Der Kunde ist verpflichtet, Personen unter 18 Jahren nicht Zugang zu Erwachsenenangeboten zu gewähren oder sie bei diesem Zugang zu un- terstützen. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass Jugendliche nicht in Besitz der ihm überlassenen Jugendschutz-PIN kommen. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass Dritte von der dem Kunden überlassenen PIN Kenntnis erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, wird der Kunde die ihm überlassene PIN unverzüglich ändern. Bei begründetem Verdacht des Verstoßes gegen Jugendschutzvorschriften ist die SwS PL berechtigt, die Nutzung der Erwachsenenangebote zu sperren. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. ▇▇.▇ ▇▇▇ ▇▇ behält sich vor, entwicklungsbeeinträchtigende Angebote mit Sendezeitbeschränkungen anzubieten, die entsprechenden Webseiten für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm zu programmieren oder Zugänge durch geeignete Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zu beschränken. Im letzteren Fall treffen den Kunden die unter Abs. (3) genannten Pflichten.
Jugendschutz. Der Abschluss eines WOW Abonnements ist nur volljährigen Nutzern gestattet. Der volljährige ▇▇▇▇▇▇ ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Inhalte dürfen Kindern und Jugend- lichen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie für deren Altersstufe freigegeben sind. Zur Orientierung werden Altersangaben (0, 6, 12, 16, 18) für alle Inhalte deutlich sichtbar angegeben. Der volljährige Vertragsinhaber kann auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇ im Bereich „Einstellungen & PINs“ in der Sektion „Jugendschutz-Einstellungen“ individuelle Jugendschutz-Einstellungen wählen. Dabei ist das Alter der Minderjährigen zu berücksichtigen, die WOW nutzen. Je nach gewählter Einstellung sind dann auf allen Geräten, auf denen WOW genutzt wird, Inhalte ab einer bestimmten Altersfreigabe nur nach Eingabe der Jugendschutz-PIN zugänglich. Die Jugendschutz-PIN ist unbedingt geheim zu halten. Eine Weiter- gabe der Jugendschutz-PIN an Minderjährige und Dritte ist verboten. Es wird empfohlen, die Jugend- schutz-PIN in regelmäßigen Abständen zu ändern, und die gewählten Jugendschutz-Einstellungen regelmäßig auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Änderung kann jederzeit im Bereich „Einstellungen & PINs“ unter „Jugendschutz-Einstellungen“ vorgenommen werden.