Jugendschutz Musterklauseln

Jugendschutz. 3.1 Vodafone gewährt den Zugang zu Inhalten, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote), nur durch ein geeignetes Zugangssystem, z. B. in Form der Jugendschutz-PIN. 3.2 Vodafone gewährt den Zugang zu Inhalten, die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (Erwachsenenangebote) nur Kunden, deren Volljährigkeit in geeigneter Weise überprüft wurde und stellt ihnen dafür eine gesonderte Erwachsenen-PIN ggfs. gegen ein Einrichtungsentgelt gemäß aktueller Preisliste zur Verfügung. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der in 3.1 und 3.2 genannten Inhalte die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugend- schutz einzuhalten. Der Kunde wird die PINs deshalb vertraulich behandeln und gegen unbefugten Zugriff sichern. Besteht der Verdacht, dass unbefugte Personen Kenntnis von der PIN erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, ist der Kunde verpflichtet, Vodafone unverzüglich zu informieren. 3.4 Besteht der begründete Verdacht, dass unbefugte Personen über den Anschluss des Kunden zu den in 3.1 und/oder 3.2 genannten Inhalten Zugang haben, kann Vodafone den Zugang zu diesen Inhalten sperren. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. Kann der Kunde nachweisen, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Vodafone die Sperre des Kunden wieder auf.
Jugendschutz. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften des Jugendschutzrechts. Insbesondere darf er Minderjäh- rigen keinen Zugang zu für die jeweilige Altersstufe entwicklungsbeein- trächtigenden Inhalten. 4.2 Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss in einer die Geheimhaltung sichernden Weise eine vierstellige Zahlenkombination (Jugendschutz- PIN-Code), um vorgesperrte Sendungen zu entsperren. Ohne Eingabe des Jugendschutz-PIN-Codes können vorgesperrte Sendungen weder optisch noch akustisch wahrgenommen werden. Nach dreimaliger Falscheingabe des Jugendschutz-PIN-Codes wird die weitere Eingabe für einen Zeitraum von 10 Minuten gesperrt. 4.3 Um seiner Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 3.2 der AGB-Allge- meiner Teil nachzukommen, empfiehlt die Gesellschaft dem Kunden, gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des ihm erteilten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz-PIN-Code steht, zu vernichten und den Code nicht zu notieren. 4.4 Sollte der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Jugendschutz-PIN- Code haben, wird ihm auf seinen Antrag hin der Zugriff erneut ermöglicht. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig gemäß Preisliste (es sei denn, die Ge- sellschaft hat den Zugriffsverlust des Kunden zu vertreten) und erfordert die erneute Durchführung eines Identifikationsverfahrens.
Jugendschutz. Karten von volljährigen Personen erhalten automatisch ein ver- schlüsseltes Volljährigkeitskennzeichen auf dem Chip.
Jugendschutz. Der Abschluss eines WOW Abonnements ist nur volljährigen Nutzern gestat- tet. Der volljährige Xxxxxx ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Inhalte dürfen Kindern und Jugendlichen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie für deren Altersstufe freigegeben sind. Zur Orien- tierung werden Altersangaben (0, 6, 12, 16, 18) für alle Inhalte deutlich sicht- bar angegeben. Der volljährige Vertragsinhaber kann auf xxx.xxxxx.xx im Bereich „Kontoübersicht“ unter dem Menüpunkt „Jugendschutz“ individuelle Jugendschutz-Einstellungen wählen. Dabei ist das Alter der Minderjährigen zu berücksichtigen, die WOW nutzen. Je nach gewählter Einstellung sind dann auf allen Geräten, auf denen WOW genutzt wird, Inhalte ab einer be- stimmten Altersfreigabe nur nach Eingabe der Jugendschutz-PIN zugänglich. Die Jugendschutz-PIN ist unbedingt geheim zu halten. Eine Weitergabe der Jugendschutz-PIN an Minderjährige und Dritte ist verboten. Es wird empfoh- len, die Jugendschutz-PIN in regelmäßigen Abständen zu ändern, und die ge- wählten Jugendschutz-Einstellungen regelmäßig auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Änderung kann jederzeit im Bereich „Konto- übersicht“ unter „Jugendschutz“ auf xxx.xxxxx.xx vorgenommen werden.
Jugendschutz. Der*die Nutzer*in ist verpflichtet, Personen unter 18 Jahren nicht bei dem Zugang zu Erwachsenenangeboten zu unterstützen. Der*die Nutzer*in verpflichtet sich, Kindern oder Jugendlichen nur solche Inhalte vorführen oder zugänglich machen, die für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind.
Jugendschutz. Die Mieter gewährleisten die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen (siehe Aushang).
Jugendschutz. 10.1. Xxxxxx Xxxxxxx geht vertragliche Beziehungen nur mit Kunden ein, die das für die jeweiligen Waren erforderliche Mindestalter erreicht haben. Die bei den Produkten befindlichen Artikelbeschreibungen weisen auf die vorhandene Altersbeschränkung hin. 10.2. Der Kunde versichert mit Bestellung der Waren, dass er das vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat sowie dass die persönlichen Angaben (Name und Adresse) richtig sind. Er verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst die Ware in Empfang nimmt.
Jugendschutz. Bestimmte Sky Programme sind ausschließlich für Erwachsene geeignet. Der Abonnent muss sicherstellen, dass diese Programminhalte von Minderjährigen nicht wahrgenommen werden können, wie etwa durch Sperre einzelner Kanäle mittels der UPC Mediabox (falls Funktion vorhanden), oder durch geeignete Aufklärung der Minderjährigen über Program- minhalte. Die Funktion einer Kanalsperre mittels UPC Mediabox kann der Bedienungsanlei- tung entnommen werden. Xxxxxx begründeter Verdacht bestehen, dass Minderjährige über den Anschluss des Abonnenten Zugang zu jugendgefährdenden Programmen haben, kann Sky den Zugang zu diesen Programmen bis auf Weiteres sperren.
Jugendschutz. Der Abonnent ist verpfichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Teile der Programm- inhalte von Sky sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre (Minderjährige) nicht geeignet und daher nicht Teil des Programmpaketes. Der Abonnent wird die von Sky getroffenen technischen Maßnahmen zur Sicherstellung nicht umgehen.
Jugendschutz a) Mit Ihrer Bestellung bei WEINCENTER-LÖRRACH bestätigen Sie, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. b) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Warenlieferung entgegennehmen. Bei der Zustellung ist der beauftragte Logistikdienstleister berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen. c) Xxxxxx nicht volljährige Personen Bestellungen veranlassen, widerruft WEINCENTER-LÖRRACH hiermit bereits vorsorglich den Vertrag gem. § 109 BGB. Die für den unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Personen haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für alle entstehenden Schäden aus den unter falschen Angaben gemachten Bestellungen.